Wie hoch muss der Streitwert sein, damit es weiter als das OLG geht?
Habe zuletzt ein Urteil bekommen:
1. Der Antrag der Beklagten vom xxx„das Verfahren in entsprechender Anwendung
des § 148 ZPO bis zur einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in
der anhängigen Rechtssache xxx auszusetzen“ wird abgelehnt.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom xxx,
Aktenzeichen xxx, wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf xxx (ca 17000) € festgesetzt.
Mein Anwalt antwortete danach, dass die Gegenseite die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bestehe, jedoch muss der Beschwerdewert € 20.000,01 betragen, da dies hier nicht der Fall ist,
kann die Gegenseite den Beschluß auch nicht mehr anfechten.
Die Gegenseite wird nun aufgefordert.
Heißt das übersetzt, dass ich nun mit dem Geld rechnen kann, oder gibt es auch hier wieder ein Hintertürchen?