Der Großteil hatte hier doch spekuliert, dass der Anbieter die Forderung x 10 beglichen hat um ein BGH Urteil zu vermeiden. Genau das ist nicht eingetroffen, weil es ja nur um paar tausend Euro geht... Hab noch nie erlebt, daß ein Anbieter bei der gerichtlichen Geltendmachung freiwillig einen Betrag x zahlt, weil der Betrag nicht fünfstellig ist usw . Hoffentlich gibt's nicht wieder solche Spekulationen, wenn wieder das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird ...