Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?
Ich glaube in die Kontopfändung wird zu viel Hoffnung gesetzt. Darin sollte man sich realistischer Weise nicht verbeißen.
Dazu mal als Gedanken:
- Ist denn tatsächlich ein „echtes Konto mit Geld“ bei der GGL als Sicherheit angegeben? Oder aber ist lediglich eine Sicherheit etwa durch eine Bankbürgschaft zur Höhe XX € hinterlegt? Kann ich dann auf solche eine Bankbürgschaft zurückgreifen?
- Gleiches gilt, wenn nicht Anbieter ABC Ltd sondern eine verbundene Partnergesellschaft CDE Ltd. die Sicherheit für die ABC Ltd stellt. Kann ich dann einfach so im Wege der Pfändung auf das Konto der CDE Ltd zurückgreifen? Schließlich habe ich mit der CDE Ltd ja nichts zu tun.
- Daneben: ist das Konto oder die Sicherheitsleistung für sämtliche Ansprüche gegen den Anbieter hinterlegt oder aber ist die Sicherheitsleistung beschränkt, beispielswiese auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des lizenzierten Spielbetriebs? Dann wäre alles, was aus vorherigen Zeiträumen resultiert, sowieso nicht von der Sicherheitsleistung nicht umfasst und eine Pfändung eher schwierig.
- Für Gesellschaften, die nicht lizenziert sind oder aber für Ansprüche aus einem Zeitraum vor der Lizenzierung sei auch mal die Frage gestellt: hat sich mal jemand die alten AGBs durchgelesen? Ich hoffe doch Eure Anwälte schon. Oft sah die Konstruktion wie folgt aus:
ABC Ltd. web-Seitenbetreiber/ Angebotsbetreiber (und Beklagte), CDE Ltd. Lizenznehmerin für die einzelnen Spiele selbst und die FGH Ltd. verantwortlich für die Zahlungsabwicklung.
Das bedeutet, die Zahlungen sind zwar am Ende an die ABC Ltd gegangen, jedoch von den meisten unbemerkt über die FGH Ltd. Dann besteht zwar der Rückzahlungsanspruch gegen die ABC Ltd, ich kann aber nicht so mir nichts dir nichts das Konto der FGH Ltd pfänden. Gegen diese habe ich ja keinen Titel und würde wohl auch keinen bekommen. Dann bliebe die große Frage: wie komme ich an die eigentlichen Kontodaten der ABC Ltd ran? Diese Konstruktionen haben schon ihren Sinn gehabt, darüber sollte man sich klar sein.
Nur am Rande, ich hatte es irgendwo schon mal gepostet: auch die vorläufige europäische Pfändung nach EuKoPfVO mit Blick auf Bill55 ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Siehe dazu OLG Karlsruhe, welches dieser Idee eine klare Absage erteilt hat.
Die Pfändung ist sicherlich eine feine Sache – wenn sie denn funktioniert. Würde sie problemlos funktionieren, dann würden wir hier vermutlich nicht ewig über ausstehende Gelder philosophieren.