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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #525 am: 17 April 2024, 11:34:13 »
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

Schon eine lustige Aussage. bsp. Ich überfalle eine Bank, werde aber jetzt nicht betraft mehr, da ich mich jetzt an die Gesetze halte.. WTF?
« Letzte Änderung: 17 April 2024, 11:59:14 von Speedy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #526 am: 17 April 2024, 11:41:24 »
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

So ein Bullshit. Die Anbieter haben sich schon nicht an den GlüStV 2012 gehalten und regelmäßig dagegen verstoßen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #527 am: 17 April 2024, 11:53:03 »
@PKRNET

Meiner Meinung nach eine blöde Aussage, das Forum dient dazu sich gegenseitig zu helfen und auszutauschen…beleidigende Vermutung entfernt
« Letzte Änderung: 17 April 2024, 11:58:38 von Olli »

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #528 am: 17 April 2024, 11:56:20 »
Es wäre interessant wann die GGL die Aussage getroffen hat. Finde es wichtig das im Beschluss drin steht das die Anbieter keine Lizenz bekommen hätten. Könnte man auf die Zuverlässigkeit seinerzeit so auslegen!
Vorallem das Thema fängt ja jetzt erst so richtig zu brodeln.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #529 am: 17 April 2024, 12:00:05 »
@Niewieder

Die Beleidigung war nicht so prickelnd. Sie zeigt mir eher, dass Du die Aussage von PKNET nicht ganz verstanden hast. Die Kernaussage ist nämlich richtig!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #530 am: 17 April 2024, 12:17:08 »
ich hatte vor kurzem mit einen bekannten Anwalt (hat gute politische Kontakte  in Bayern) gesprochen wegen ein möglichen Vergleichs. Das Angebot war wirklich sehr  gering was ich direkt abgelehnt habe. Er sagte auch dass GGL da nichts machen wird und die Anbieter alles gelassen sehen. Auch wenn Malta's Bill55 kippen würde, die Anbieter würden einfach nicht zahlen. Da sieht man was für eine Rückendeckung die Anbieter haben dass die solche Aussagen tätigen.

Solange korrupte Politik denen so ein Rückendeckung gibt und nicht durchgreift, werden die tun was sie wollen. Das ist leider so gewesen und wird so bleiben
« Letzte Änderung: 17 April 2024, 12:20:23 von kotek123 »

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #531 am: 17 April 2024, 13:09:48 »
Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.
Es gibt ja Ideen mal in die andere Richtung zu gehen und eine Entscheidung herbeizuführen so bei der Übergabe von illegal an legal kaum Änderungen stattfanden. Näheres weiß ich auch nicht mehr.
Firmen, Gerichtsvollzieher hätten es sicher auch gerne wenn sie der Frau die Hose ausziehen könnten für den Mist den der Mann gebaut hat. Oder bei Firmenverkäufen und es im Nachgang rauskommt dass der alte Besitzer Dreck am Stecken hatte.


Re: BGH Urteil
« Antwort #533 am: 17 April 2024, 14:08:34 »
Mich stört in den Nachrichten, dass es irgendwie zur Normalität geworden ist, seine "Verluste" zurückzuholen. Die SUCHT bekommt da irgendwie keine Anerkennung.
Da wird jemand Abends vor dem Fernseher darauf aufmerksam und er erinnert sich dass er früher mal Regelmäßig gewettet hat und viel verloren hat, und denkt sich gegen die Provision können wir es mal machen...
Ich vermute, nur ein Bruchteil der anhängigen Klagen ist auf Spieler zurückzuführen die Suchterkrankt sind erfolgreich die Sucht besiegt haben.

Zum Thema Pfändung etc. :

Es gibt eine "große Mama" die setzt viele Töchter in die Welt und so nimmt alles seinen Lauf. Strukturen die meiner Meinung nach in Deutschland nicht zulässig sind. Ein Anbieter mit zig verschiedenen Ablegern, irgendwann kann man den Geldfluss nicht mehr verfolgen. Wo genau das Hauptkonto sitzt oder wer es besitzt dürfte nur sehr schwer ausfindig gemacht werden, schon allein durch die Zahlungsdienstleister etc.
Man ist sich eben in vielen Sachen nicht einig in Sachen europäische Union, am Ende kocht jeder seine eigene Suppe, und beißt nicht die Hand die einen füttert ;).




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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #534 am: 17 April 2024, 14:18:10 »
Zitat
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.

Hi Roy!

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #535 am: 17 April 2024, 14:55:47 »

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?

Ich glaube in die Kontopfändung wird zu viel Hoffnung gesetzt. Darin sollte man sich realistischer Weise nicht verbeißen.
Dazu mal als Gedanken:

-   Ist denn tatsächlich ein „echtes Konto mit Geld“ bei der GGL als Sicherheit angegeben? Oder aber ist lediglich eine Sicherheit etwa durch eine Bankbürgschaft zur Höhe XX € hinterlegt? Kann ich dann auf solche eine Bankbürgschaft zurückgreifen?

-   Gleiches gilt, wenn nicht Anbieter ABC Ltd sondern eine verbundene Partnergesellschaft CDE Ltd. die Sicherheit für die ABC Ltd stellt. Kann ich dann einfach so im Wege der Pfändung auf das Konto der CDE Ltd zurückgreifen? Schließlich habe ich mit der CDE Ltd ja nichts zu tun.

-   Daneben: ist das Konto oder die Sicherheitsleistung für sämtliche Ansprüche gegen den Anbieter hinterlegt oder aber ist die Sicherheitsleistung beschränkt, beispielswiese auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des lizenzierten Spielbetriebs? Dann wäre alles, was aus vorherigen Zeiträumen resultiert, sowieso nicht von der Sicherheitsleistung nicht umfasst und eine Pfändung eher schwierig.

-   Für Gesellschaften, die nicht lizenziert sind oder aber für Ansprüche aus einem Zeitraum vor der Lizenzierung sei auch mal die Frage gestellt: hat sich mal jemand die alten AGBs durchgelesen? Ich hoffe doch Eure Anwälte schon. Oft sah die Konstruktion wie folgt aus:

ABC Ltd. web-Seitenbetreiber/ Angebotsbetreiber (und Beklagte), CDE Ltd. Lizenznehmerin für die einzelnen Spiele selbst und die FGH Ltd. verantwortlich für die Zahlungsabwicklung.

Das bedeutet, die Zahlungen sind zwar am Ende an die ABC Ltd gegangen, jedoch von den meisten unbemerkt über die FGH Ltd. Dann besteht zwar der Rückzahlungsanspruch gegen die ABC Ltd, ich kann aber nicht so mir nichts dir nichts das Konto der FGH Ltd pfänden. Gegen diese habe ich ja keinen Titel und würde wohl auch keinen bekommen. Dann bliebe die große Frage: wie komme ich an die eigentlichen Kontodaten der ABC Ltd ran? Diese Konstruktionen haben schon ihren Sinn gehabt, darüber sollte man sich klar sein.

Nur am Rande, ich hatte es irgendwo schon mal gepostet: auch die vorläufige europäische Pfändung nach EuKoPfVO mit Blick auf Bill55 ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Siehe dazu OLG Karlsruhe, welches dieser Idee eine klare Absage erteilt hat.

Die Pfändung ist sicherlich eine feine Sache – wenn sie denn funktioniert. Würde sie problemlos funktionieren, dann würden wir hier vermutlich nicht ewig über ausstehende Gelder philosophieren.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #536 am: 17 April 2024, 15:01:49 »
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #537 am: 17 April 2024, 15:05:33 »
Hallo Kaffeesatzleser,
wenn du schon da bist könntest du mal den gestrigen Wirbel aufklären was die MwSt im PKF Vertrag angeht. Was ist MwSt pflichtig und in welchem Fall zahlt der Kunde die.

Du kannst ja alles gut bildlich darstellen. Danke

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #538 am: 17 April 2024, 15:14:06 »
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.

Aber es gibt doch auch Anbieter die immer noch den gleichen Betreiber haben von den Big Playern?

Re: BGH Urteil
« Antwort #539 am: 17 April 2024, 15:56:37 »
Es gibt sogar Betreiber, die weiterhin für den Mutterkonzern im Ausland ihre Dienste anbieten und in Deutschland mit einem anderen Betreiber mit Lizenz anbieten.

Der Betreiber der dann vor dem Glückspielgesetz illegal Dienste angeboten hat, zahlt natürlich nicht.
« Letzte Änderung: 17 April 2024, 15:58:33 von flute8- »

 

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