Man versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Mal die ganzen Emotionen rausgenommen, es geht weniger um ein Darstellen als "Täter", sondern um einen vom BGH abweichenden Aspekt.
Knackpunkt ist: Nichtigkeit des Vertrags. Im Fall des BGH hat der Anbieter gegen das Verbotsgesetz verstoßen, der Spieler hatte keine (nachweisbare) Kenntnis von der Illegalität.
Die rein juristisch zu beantwortende Frage wäre, wie wirkt es sich auf die Nichtigkeit des Vertrags aus, wenn der Anbieter gegen ein Verbotsgesetz verstößt, der Spieler aufgrund einer vollen und nachweisbaren Kenntnis der Illegalität aber ebenso.
Dann wäre zu diskutieren, wie sich § 817 BGB auswirkt. Und genau dazu sagt der BGH nichts. Er sagt nur, dass es darauf im vorliegenden Sachverhalt nicht ankommt, da der Anbieter nicht genügend dazu vorgetragen hat. Mehr nicht.
Also nehme ich an, dass nun versucht wird, verstärkt auf diesen Punkt zu gehen, um möglicherweise eine irgendwie andere Sichtweise begründen zu können.
Daher: die Anbieter versuchen also nicht, jemanden als "Straftäter dastehen zu lassen", sondern sie versuchen einen neuen Argumentationspunkt zu konstruieren. Denn klar ist: zwar sind dem BGH einige Aussagen auch zu § 817 BGB durch die Blume zu entnehmen, verbindlich nimmt er dazu aber nicht Stellung. Allerdings wurde der Punkt bei vielen LG & OLG bereits intensiv diskutiert.
Also kein Grund sich irgendwie schlecht zu fühlen, es geht nur um rein juristische Argumente und Aspekte.
