Für alle Zeiträume vor der DSGVO-Abfrage kommt es weniger auch den verbindlichen Nachweis des Kennens der Illegalität an, sondern auf die Frage, ob dir unterstellt werden kann, dass du die Illegalität hättest kennen müssen. Beispielsweise durch "allgegenwärtige Berichte in der Presse" oder durch die Werbung, dass Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist oder aber durch Diskussionen wie hier im Forum. Bis jetzt hat das die meisten Gerichte nicht überzeugt, aber irgendwann wird es halt einen Zeitpunkt geben, an dem allgemein ein "Kennen müssen" fingiert wird.
Das könnte beispielsweise der Tag der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung sein. Also beispielsweise heute: der Hinweisbeschluss ist so eben veröffentlicht worden.
