Was da im Stern steht, ist ja alter Kaffee...
Hätte, wäre, blabla...
Der Satz sagt doch alles: "Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.
Und so: Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtssprechung. Auch eine Vorlage an die Luxemburger Richterinnen und Richter sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, heißt es weiter.
Polemik