Berufung wird immer zugelassen. Je nachdem, wie das OLG die Sache sieht, gibt's entweder einen Hinweisbeschluss mit dem Hinweis, weswegen die Berufung aussichtslos ist und die Berufung zurückgenommen werden möge um Gerichtsgebühren einzusparen. Hierzu gibt's noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme. In 95% der Fälle wird das Gericht nicht von ihrer ursprünglichen Meinung abweichen und bei keiner Rücknahme die Berufung zurückweisen. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG kann man aber auch nicht darauf schließen, dass die Berufung von Erfolg gekrönt sein würde.
So oder so, ist' es beim Gericht auch Glücksspiel. Der pkf hat bundesweite Urteile und hat auch Kenntnisse, welvhr Anbieter zahlt. Ich weiß, dass Versicherer Listen über Gerichte und ihre Richter führen und wie die bestimmte, häufige Sachverhalte sehen.
Bin mir ziemlich sicher, dass das bei einem pkf und bei Glücksspielanbieter ebenfalls der Fall ist, um möglichst die Entscheidung über den Fall nicht ganz den Zufall zu überlassen. Wenn ich Urteile habe vom gleichen Richter vom gleichen Sachverhalt bei einem Anbieter der nach einem Urteil freiwillig zahlt, würde ich auch nicht vergleichen.