Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 1156 Antworten
  • 55224 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #450 am: 14 April 2024, 23:14:31 »
Mal eine blöde Frage, warum will die Gegenseite ein Gutachten bzgl Spielsucht? Das ist doch erstmal völlig unerheblich was den Grund der Klage angeht. Oder habt ihr den Fall so aufgebaut? Die Richter sind außerdem doch nicht blöd. Menschen die 30, 50, 100 oder mehr tausende von Euro verzocken sind Spielsüchtige. Ich bin sogar der Meinung dass das auch Scheichs betrifft die das finanziell nicht belastet.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #451 am: 15 April 2024, 08:08:25 »

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.725
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #452 am: 15 April 2024, 09:05:02 »
Oh, das wird in deinem Fall bei einem Erfolg ja eine dicke Spende für den FAGS!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: BGH Urteil
« Antwort #453 am: 15 April 2024, 11:10:22 »

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab

Sicher, dass du die Zinsen bekommst? Vertrag mit PKF (sofern vorhanden) gecheckt?  ;)

Re: BGH Urteil
« Antwort #454 am: 15 April 2024, 11:46:56 »
Sammeln?
Ganz ehrlich das glaube ich dir sogar. Welche miesen Tricks etc kann man aufziehen um dem zu entkommen.(Insolvenzen etc) Gegen das BGH Urteil können sie nichts legales ausrichten.

Unsere Anwälte sollten sich endlich mal sammeln und eine Strategie ausloten wie man in welchem Fall denen auf die Pelle rücken kann.
Geschäftsführer, Muttergesellschaft, Staat mit ins Boot holen etc. Sonst ist man immer zwei Schritte hinter den anderen zurück.

Whoknows machst du das ohne PKF?
Mit PKF sind die Zinsen eher unwichtig da es kaum soweit kommt. Die einen schreiben fest dass dem PKF die Zinsen zustehen, bei den anderen sind Anwälte/PKF mit Entscheider was Vergleiche angeht. Und die meisten PKF nehmen liebend gerne Vergleiche an ab einer gewissen Prozentzahl als 3 bis 4 Jahre bzgl Vollstreckungen herumzueiern. Verständlich für mich zumindest.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #455 am: 15 April 2024, 11:51:11 »
hier ist viel Spekulation.

Mal wird gesagt,  der T-Anbieter will eine Entscheidung vom BGH vermeiden und hat Summe X hierfür bezahlt.
Dann liest man , dass bislang gar kein Vergleich geschlossen wurde und zuversichtlich ist, beim BGH zu gewinnen .

Irgendwie alles merkwürdig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #456 am: 15 April 2024, 11:59:05 »
Die Zinsen gehören zum Erlös und werden entsprechend Vertrag verteilt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #457 am: 15 April 2024, 12:00:41 »
Zunächst ist das mal ein theoretischer Wert. Nichts, desto trotz erhöhtes den Druck, um auch bei einem möglichen Vergleich etwas besser dazustehen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #458 am: 15 April 2024, 12:01:27 »
Es läuft über PKF

Re: BGH Urteil
« Antwort #459 am: 15 April 2024, 12:10:54 »
Kenne die Vertrags Strukturebenfalls wo  direkr der Erlös relevant ist und auf Nachfrage auch die Zinsen.

Bei anderen sind ja teilweise dann noch ( bei vergleichen  u.a.) dann noch die Rechtskostwn etc. abzuziehen von der zurück geholten Summe

Da gibts schon einige Unterschiede zwischen den PKF die sich bei hohen Summen echt bemerkbar machen … da ist nicht nur  der  reine Prozentsatz entscheidend

Re: BGH Urteil
« Antwort #460 am: 15 April 2024, 12:17:18 »
CRS 2024, Das ist korrekt. In meinen fällen wird der wie auch immer geartete Vergleich inklusive Zinsen halbiert. Zunächst werden aber die Auslagen davon abgezogen. Natürlich ist alles abhängig von der Vergleichssumme, aber die Rechtsanwaltskosten sind vermutlich geringer als der zu erwartende Anteil bezüglich Zinsen. Ohnehin stellt sich die Frage, bei welchen Vergleichsangebot, wenn es denn überhaupt eins gibt, sich vorstellen könnte zu einigen. Nach meinem Ermessen und der derzeitigen Einschätzung wird man wohl unter 65 % keine Einigung erzielen können.

Re: BGH Urteil
« Antwort #461 am: 15 April 2024, 12:32:15 »
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt . Die sparen sich aber ja dann die Zinsen und noch Teile vom grundsätzlichen Erlös also denke schon das sich einige  Anbieter ( die größeren ) da noch bereit zu erklären .

Welche Prozent Summe bei einem Vergleich  dann die richtige ist das ist ne gute Frage … wüsste auch nicht direkt wo ich sagen würde ja oder nein 🙈

Re: BGH Urteil
« Antwort #462 am: 15 April 2024, 12:34:00 »
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38

Re: BGH Urteil
« Antwort #463 am: 15 April 2024, 12:44:51 »
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

*

Offline Zocker

  • ****
  • 172
Re: BGH Urteil
« Antwort #464 am: 15 April 2024, 12:49:43 »
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

Ein Fall vor dem BGH könnte nur kommen wenn der Kläger selbst finanziert und vorher verloren hat!
Die Chancen sind sehr gering…

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums