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BGH Urteil

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Online Speedy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #420 am: 13 April 2024, 10:46:59 »
Bei mir war es genauso so. Am Verhandlungstag kam der Antrag das Verfahren auszusetzen  ;D was auf Grund des Hinweisbeschlusses natürlich abgelehnt wurde. Nach dem das abgelehnt wurde, ist der Gegnerseite natürlich noch so einiges zu dem Fall eingefallen. Ihnen ist eine IP aus dem Ausland aufgefallen, natürlich erst zum Verhandlungstag. Was natürlich nochmal geprüft werden muss. Ich war aber nie in dem besagten Land =) Ich sehe das aber entspannt, der Zinssatz ist im Moment recht angenehm =)

Re: BGH Urteil
« Antwort #421 am: 13 April 2024, 11:35:37 »
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

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Online Speedy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #422 am: 13 April 2024, 12:17:59 »
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

Habe ich, über Inhalte darf ich mich aber nicht äußern.

Re: BGH Urteil
« Antwort #423 am: 13 April 2024, 12:31:55 »
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....

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Online Speedy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #424 am: 13 April 2024, 12:33:47 »
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....

Dürfen sie auch gar nicht, sofern es zum vergleich kam.

Re: BGH Urteil
« Antwort #425 am: 13 April 2024, 12:36:05 »
Richtig, und auch das wäre ein ziemlich gutes Zeichen, entgegen der eher negativen vorläufigen Meinung in diesem Forum. Kopf hoch!

Re: BGH Urteil
« Antwort #426 am: 13 April 2024, 12:36:37 »
@Andreas, du sagst es.
Auch wenn hier noch wenige ihr Geld gesehen haben, heißt das nicht, dass kein Geld fließt. Man darf nicht vergessen, das PKF nicht aus Nächstenliebe die Kohle vorstrecken, sondern weil es eine reele Chance gibt, dass irgendwann Geld fließt. Und ich bin froh, dass es das gibt, denn die haben genau so viel Interesse daran, das Geld fließt. Wenn die sich dann nicht um die Vollstreckung kümmern, sehe ich nichts, die aber auch nicht😌

Re: BGH Urteil
« Antwort #427 am: 13 April 2024, 12:51:51 »
Genau meine Meinung ich habe es extra darüber gemacht um erstens das Risiko auszuschließen das kein Geld kommt und die auch aus Eigeninteresse ja dann alle Möglichkeiten der Vollstreckung gehen um an das Geld zu kommen

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #428 am: 13 April 2024, 14:46:21 »
Was ich nicht ganz verstehe. Wo wir geklagt haben war es offen. Jetzt haben wir eine BGH Entscheodung. Wird über die Verjährung diskutiert und ob man am Ende das Geld sieht. Wenn ich natürlich ein Bananenanbieter iverklage brauche ich mich nicht wundern wenn die nicht zahlen!

Es hätte auch anders ausgehen können.

Re: BGH Urteil
« Antwort #429 am: 13 April 2024, 17:08:28 »
@ Ex Spieler
Jeder kann das so sehen, wie er möchte. PKF gibt es nicht ohne Grund und es wird nachwievor angeboten und finanziert. Bestimmt machen die das, weil alle Titel haben und alle fröhlich auf ihr Geld warten. Wie jemand schon sagte, wir sind hier eine kleine Gruppe. Du kannst in den anderen Rubriken lesen - da hat jemand vor kurzem geschrieben und seinen Chargeback so ganz beiläufig erwähnt. Geld bekommen und wieder verzockt. Nicht jeder diskutiert darüber so ausführlich wie wir hier. 20 Leute sind prozentual nicht viel von was weiß ich wie vielen Klagen.
Und selbst die Anwälte haben bzgl. Bill 55 gesagt, dass das nichts geändert hat. Der Inhalt war schon immer da, nur jetzt wurde es verschriftlicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #430 am: 13 April 2024, 17:17:38 »
Moin zusammen,

ich habe gerade etwas Panik, da ich glaube das ich zu meiner Zockerzeit auch im Ausland gespielt habe. ZB auf Malle im Urlaub.

Da ich noch zwei Klagen laufen habe, meint ihr das es Thema werden könnte und nachgewiesen könnte?

Re: BGH Urteil
« Antwort #431 am: 13 April 2024, 17:21:34 »
Also selbst wenn ,was ja nicht so einfach ist, werden diese Umsätze dann ggf nicht berücksichtigt aber mehr dürfte da nicht passieren meiner Meinung nach

Re: BGH Urteil
« Antwort #432 am: 13 April 2024, 17:26:28 »
Also ich kann euch sagen, dass ich einige Spieler kenne die ihr Geld zurückgefordert haben, von denen bereits über die Hälfte durch vergleiche eine großen Teil (in der Regel 2/3 der Forderung) erhalten haben.
Die können davon nix berichten, weil sie regelmäßig auch eine Verschwiegenheitsklausel als Bedingung unterzeichnen müssen.

Darunter waren auch Sportwettenanbieter mit einer aktuell deutschen Lizenz.

Also ihr solltet euch weniger Gedanken machen bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, die werden früher oder später zahlen müssen. Der Markt in Deutschland ist einfach zu groß auch mit Blick in den nächsten Jahren.

Ihr solltet lieber Gedanken machen wenn ihr schon welche macht, ob Anbieter ohne deutsche Lizenz die Forderung zahlen werden oder nicht. Das halte ich nämlich für nicht wahrscheinlich.

Re: BGH Urteil
« Antwort #433 am: 13 April 2024, 17:34:09 »
Das ist Fakt aktuell. Es gibt einerseits viele Vergleiche von denen wir nichts hören und mitkriegen. Alles wird stillschweigend im Hintergrund abgewickelt. Dann gibt es Fälle wo es Urteil und Titel gibt aber die Vollstreckung aktuell scheitert wg. Bill55. Ich lese in einen anderen Foren aus Österreich Spieler die seit über 5 Jahre auf Malta vollstrecken ohne Erfolg. Die Anbieter haben jetzt dadurch wieder viel Zeit gewonnen. Die werden sicher zu Tricks greifen und versuchen möglich diese Frimen Pleite gehen zu lassen oder nichts verwertbares in den Firmen zu lassen. Wie weit das so einfach geht, kann ich nicht sagen weil ja im Hintergrund zum Teil Milliarden schwere Mutterkonzerne stecken.

Fakt ist, auch wenn Bill 55 fällt, müssen die Anwälte sich viele Tricks einfallen lassen um erfolgreich zu vollstrecken. Freiwillig werden die Anbieter nicht zahlen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #434 am: 13 April 2024, 17:50:23 »
So sieht’s aus.
Es kommt auch regelmäßig auf den individuellen Einzelfall an.

Mit Sicherheit wird es bei Anbietern ohne deutsche Lizenz punktuell hier und da Vergleichsschlüsse geben. Das hängt von vielen Faktoren ab.
Hat der Kläger Geldnot? Ist er mit weniger zufrieden? Laune der gegnerischen Anwälte/Anbieter, BGH-Entscheidung usw.

Ich bin einfach realistisch, wahlweise optimistisch.
Anbieter ohne eine deutsche Lizenz können in die Insolvenz gehen und unter neuem Namen sich offiziell um eine deutsche Lizenz bewerben.

Das würde bei Anbieter mit einer deutschen Lizenz während des gesamten Prozessverlaufs eher unwahrscheinlich sein. Wenn beispielsweise, der Sportwettenanbieter mit den Jahrestagen im Namen nächste Woche Insolvenz anmeldet und anschließend mit neuem Betreiber sich um eine neue deutsche Lizenz bewirbt, wird diese mit hohe Wahrscheinlichkeit nicht erteilt werden, weil diese nicht als zuverlässig eingestuft werden würde. Denn jene Zuverlässigkeit ist überhaupt Voraussetzung dafür, eine deutsche lizenz zu erhalten. Dieses Risiko einzugehen ist viel zu sehr riskant, weil der Sportwettenmarkt in Deutschland europaweit am größten ist.
Die werden eher der Meinung sein, „ja komm wir zahlen die Forderungen, haben ja nun endlich ne Lizenz und holen die Kohle in den nächsten Jahren offiziell und rechrskonform wieder eh rein“.
Diese Gefahrenkonstellation sehe ich hingegen - bedauerlicherweise- bei Anbieter ohne deutsche Lizenz vielmehr.

Vielleicht will das der eine oder andere hier nicht hören, aber es meine persönliche Einschätzung.



« Letzte Änderung: 13 April 2024, 17:54:41 von Kläger2021 »

 

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