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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3120 am: 21 April 2025, 21:38:43 »
Jahreszahlen hat ihr System ja geändert was dsgvo betrifft - vielleicht jemand schon mitbekommen
Inwiefern?

Mir wurde vor etwa einem Monat außer einer Übersicht meiner Wetten nichts zugeschickt. Keine Infos zu Einzahlungen

Das hört sich nicht gut an. Ich warte bei denen auch noch auf die Daten und habe vor wenigen Tagen eine "Verlängerung" der Frist um 2 Monate bekommen (viele Anfragen,verschiedene Abteilungen usw)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3121 am: 21 April 2025, 22:20:17 »
Die Anbieter sind gesetzlich zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet. Die können das aufgrund der EU-Verordnung von einem auf drei Monate verlängern. Wenn die das nicht tun, geht es wahrscheinlich nur mit einem Anwalt. Wenn die das wirklich aussitzen können, dann brauchen wir auch keine EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Sind dann eh nur belanglose Wörter auf virtuellem Papier.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3122 am: 21 April 2025, 23:33:55 »
Also können die nicht so überzeugt sein wie sie sich so darstellen…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3123 am: 22 April 2025, 09:36:30 »
Mr. Nobody,
das ist wie in vielen anderen Bereichen taktisches Vorgehen. Frist verlängern, dann Daten schicken die nicht zu verarbeiten sind.
Dann Anwalt über die Behörde in Malta etc...
Das dauert alles eine lange Zeit und ohne Zahlen keine Klage. Die bekommen irgendwann sicher eine Strafe aufgebrummt die allerdings vermutlich bei weitem nicht so hoch ist wie die Zeitersparnis.



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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3124 am: 22 April 2025, 10:35:27 »
Habt ihr das schon gesehen?

Online-Glücksspieler*innen fluten Datenschutzbehörden mit Beschwerden gegen Unternehmen aus dem Ausland

https://www.ldi.nrw.de/Online_Gluecksspiel

LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #3125 am: 22 April 2025, 10:47:56 »
Und daran erkennt man die reine Willkür.
Ein Zwergstaat führt die EU am Nasenring durch die Manege. Entweder es gibt eine dsgv Verordnung oder nicht. Wie oben von mir geschrieben ist das der neue elegante Weg Zeit von der Euro Uhr zu nehmen. Und alle sehen zu.
Man könnte ja mal im Gegenzug bis zur endgültigen Klärung der ganzen Sachverhalte den Unternehmen den Saft abstellen.
Es kann doch nicht sein dass ein dubioser Haufen OC's mit einem zwielichtigen Land im Rücken machen können was sie wollen.
Und wie Positiv geschrieben hat sind die Kameraden anscheinend doch nicht so siegessicher wie sie tun.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3126 am: 22 April 2025, 10:57:03 »
Das Gesetz sieht vor, dass Gerichte in Malta künftig Gerichtsurteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken dürfen, wenn die beklagten Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen“

 ;D :o

Re: BGH Urteil
« Antwort #3127 am: 22 April 2025, 10:59:23 »
Ich hoffe die Verjährungsfrist verlängert sich durch solch ein Verhalten für die geschädigten, die Jahre hinter ihrer Auskunft hinterherlaufen.. ;)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3128 am: 22 April 2025, 12:11:46 »
Der 10.7.25 wird ein sehr wichtiger Schritt sein zur Richtung in die es gehen wird. Bis dahin sind alle Seiten nervös

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3129 am: 22 April 2025, 13:19:32 »
Sollten wir nicht eine eigene Spielfrei-Partei gründen?
Im Glücksspielsektor würden sofort alle Lizenzen aus Malta und anderen korrupten Staaten entzogen. Es gäbe ein sofortiges IP-Blocking.
Dann lasst sie doch vor den EuGH gehen und diese Gesetze angreifen und kippen lassen. Wir sorgen schon dafür, dass das nächste "Schutzgesetz" nachrückt.
Ich habe da gerade so einen Süßigkeitenautomaten vor meinem geistigen Auge. Der EuGH zieht sich ne Tüte Chips und sofort sorgt ein Federmechanismus dafür, dass die nächste Tüte vorne an der Scheibe präsent ist.
Desweiteren werden alle Flüge nach Malta von deutschen Flughäfen aus und von deutschen Unternehmen eingestellt. Die Tourismusbranche macht ja in Malta rund 30 % des Bruttoinlandproduktes aus.
Weiterhin werden Auslieferungsanträge für die Vorstände der Unternehmen gestellt und Haftbefehle ausgestellt. Bei der Größe des bandenmäßigen Betruges dürfte nur die noch anzuhebende Höchsttrafe geurteilt werden.
Da wir unsere Auslieferungsabkommen mit anderen Ländern ausweiten werden, dürfte man den Handlungsradius der Organisationsleitenden regional deutlich begrenzen.
Vermögen auch in Abwesenheit Verurteilter wird an Geschädigte komplett verteilt und soll auch im Ausland eingezogen werden.

Als ehemals Lesender vieler Karl May-Bücher wie "Durchs wilde Kurdistan", "Satan und Ishariot" oder "Durch die Wüste" mit Hatschi Halef Omar und Kara Ben Nemsi schwirrt mir da auch das Wort Bastonade durch den Kopf als Bestrafungsmaßnahme. Ob das aber noch zeitgemäß wäre? :)  Oder doch erst recht? :) Ich weiss nicht ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3130 am: 22 April 2025, 13:45:26 »
Ich habe jetzt deine beiden Posts in den beiden Threads durchgelesen und komme erneut zum Schluss du solltest mal ein Buch schreiben.
Trotzdem bin ich der Meinung dass dieses Land mal eingenordet werden muss. Die EU könnte mal die jährliche Zahlungen/Subventionen einfrieren. Sind ja schließlich in der EU.
Spätestens wenn es Urteile gibt die das Vorgehen als nicht EU konform einpegeln.
Ansonsten ist der Verein vollkommen nutzlos.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3131 am: 23 April 2025, 13:05:48 »
Er hätte ruhig noch ergänzen können, dass diese Kunden vom betreffenden Buchmacher auf 0,01€ limitiert, bzw. deren Konten geschlossen werden, da sie nur Verlierer als Kunden akzeptieren. Deshalb ist ja schon die ganze Werbung scheinheilig.

Es ist mitzuteilen, dass grundsätzlich Glücksspielanbieter berechtigt sind, im Rahmen der Privatautonomie Verträge mit Spielern frei zu gestalten, soweit nicht gegen glücksspielrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Zur Gestaltung des Vertrages kann sich der jeweilige Anbieter bspw. sogenannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) bedienen, wonach bspw. beim Erreichen einer festgelegten Profithöhe Beschränkungen bei der Spielteilnahme erfolgen können.

Da der Anbieter auch Gewähr für einen wirtschaftlich dauerhaft tragfähigen Betrieb bieten muss, ist die Beschränkung der Spielteilnahme bei überdurchschnittlich erfolgreichen Spielern daher nicht zu beanstanden, sofern dies in den AGB oder sonst im zugrunde liegenden Spielvertrag geregelt ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3132 am: 23 April 2025, 13:49:50 »
😂😂😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #3133 am: 23 April 2025, 17:06:53 »
...

Ist dir das gerade spontan gekommen oder hat ein Anwalt das mal so verlautbaren lassen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3134 am: 23 April 2025, 18:02:43 »
Das war eine Antwort der GGL zu diesem Thema mit der Limitierung und der Sperrung der Konten wenn man mal etwas gewonnen hat.

Sagt uns also: wir verlieren selbst oder der Anbieter sorgt dafür dass man verliert.

Ergo: Finger weg von dem Mist
« Letzte Änderung: 23 April 2025, 18:05:08 von Bobby Speedy Ewing »

 

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