Der EUGH hat 2010 entschieden, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden darf um die Bevölkerung zu schützen.
Es wurde allerdings drauf hingewiesen, dass ein staatliches Monopol eventuell nicht das geeignetste Mittel dafür ist.
Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen.
Der BGH fragte den EUGH, ob die Schadensersatzforderungen der Spieler gegenüber den Casinos gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde, da das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig war.