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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2280 am: 13 Oktober 2024, 10:50:10 »
Hi Bobby.
Sehr lustig. Mittlerweile komm ich mir wirklich dumm vor, wenn ich ne Frage stelle und man immer einen Witz daraus machen muss.

Glaubst, dass hab ich nicht versucht? Wie gesagt, ich habe es über den Anwalt versucht, der ne Mail verschickt hat und selbst telefonisch. Telefonisch konnte man mir keine Auskunft geben und mich auch nicht mit dem zuständigen Richter verbinden. Ich solle mich gedulden hieß es. Auch die angesprochen drei Verhandlungen spielten keine Rolle für die Dame am Telefon. Jeder Fall sei unterschiedlich. Nun aber seit 7 Monaten auf nen Termin warten und dann nochmal 2-3 Monate bis zum selbigen ist sehr komisch.

Naja die Zinsen laufen ja wenigstens weiter. Stehen die einem eigentlich schon zu oder greift der PKF dann alle Zinsen ab?
« Letzte Änderung: 13 Oktober 2024, 11:09:22 von I-am-lost88 »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2281 am: 13 Oktober 2024, 11:12:43 »
Zitat
Mittlerweile komm ich mir wirklich dumm vor, wenn ich ne Frage stelle, wenn man immer einen Witz daraus machen muss.

Zitat
... und mich auch nicht mit dem zuständigen Richter verbinden.

Wie gut, dass Du wenigstens Deinen Humor nicht verloren hast ... (. ❛ ᴗ ❛.)

So weit ich das weiss, dürfen sie im laufenden Verfahren gar nicht mit Dir sprechen, um nicht Gefahr zu laufen manipuliert zu werden!

Echt ärgerlich, dass es da nicht weiter geht bei Dir! Was sagt denn Dein Anwalt, welche rechtlichen Möglichkeiten es da eventuell gibt?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2282 am: 13 Oktober 2024, 11:23:52 »
Sorry Olli, aber wenn ich ne ernst gemeinte Frage stelle und diese wird ins lächerliche gezogen, dann werd ich pissig und das ist ja nicht das erste mal.

Mein Anwalt beruft sich ebenfalls auf Geduld und meint alle Gerichte haben unterschiedliche Vorgehensweisen, wobei dies dann eine sehr komische Art ist, wenn bei drei Verfahren schon geurteilt bzw. verglichen wurde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2283 am: 13 Oktober 2024, 11:30:05 »
Schlimmer wie bei mir denke kann es nicht werden, Gericht kriegt es nicht hin zuzustellen versucht es jede 4 Wochen neu…bis nach 2 1/2  Jahren einfach mal mitgeteilt wird, das Gericht hatte einen Fehler in der Adresse - Termin zur Verhandlung nach 6 Monaten anschließend ein Tag vor dem Termin Verschiebung durch Personal  :-)

Re: BGH Urteil
« Antwort #2284 am: 13 Oktober 2024, 11:53:35 »
@ Lost, dann hast du doch deine Antworten. GEDULD, wie oft noch?!

Du bist nicht der einzige der seine Klage einreicht und auf einen Termin wartet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2285 am: 13 Oktober 2024, 11:59:37 »
@Lost, noch was. Schau mal hier vorbei https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6605.msg70034.html#msg70034


nicht, dass der noch ins Archiv wandert.

Schönen Sonntag

Re: BGH Urteil
« Antwort #2286 am: 13 Oktober 2024, 12:44:41 »
Bei mir wurde ebenfalls 3 mal nicht zugestellt.
Nach dem 4 mal hat es dann geklappt.

Hat mich 1 Jahr gekostet!

Bei mir wurde am gleichen LG 1 verfahren ausgesetzt und das andere durchgezogen mit nun Berufung.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2287 am: 13 Oktober 2024, 13:00:46 »
Hatte doch hier Mal geschrieben, daß Teilzeitrichter und Worklife balance sei Dank, Verfahren nicht so gefördert werden können, wie wenn Vollzeitrichter deinen Fall bearbeiten. Dann brauchst Glück, keine Teilzeit Geschäftsstelle zu haben.

Zusätzlich brauchst Glück, keine Frau als Richterin zu haben, die gerade schwanger ist oder schwanger werden möchte und schwanger wird. Dann kann es passieren, dass deine zuständige Kammer nicht besetzt wird und die Fälle unbearbeitet liegen bleiben.

Mitunter platzen langjährige Prozesse,da eine Richterin im Mutterschutz kommt und daher von Gesetzes wegen nicht mehr urteilen darf.

Letztens wurde ein sechs Monate geplanter Termin aufgehoben, da ein Berufsrichter drei Monate ein Sabbat gemacht hat.

Kannst ja im Geschäftsverteilungsplan schauen, wann dein Richter Sitzungstermine hat und Mal im Flur schauen, wie viele Fälle vor deinem Fall terminiert worden, wenn.

Auf hoher See, gibt's ja nicht umsonst den Spruch

Re: BGH Urteil
« Antwort #2288 am: 13 Oktober 2024, 13:01:39 »
Hallo Balou..: ja das ist wohl sehr Richter abhängig wie ich auch feststellen musste oder konntest du eine andere Erklärung herausfinden warum einmal so und einmal so vorgegangen wurden ist ? Hatte einer sich ggf um eine Konzession damals beworben und der andere nicht ?

Ja Zustellung  ging bei eigentlich immer ganz gut und schnell nur bei einer Gesellschaft wurde die Annahme verweigert was dann aber als Zustellung zählte … naja daraus passierte dann auch net viele außer ein VU… was das mal wert ist naja das weis man net …

Re: BGH Urteil
« Antwort #2289 am: 13 Oktober 2024, 13:03:05 »
@ Lost, dann hast du doch deine Antworten. GEDULD, wie oft noch?!

Du bist nicht der einzige der seine Klage einreicht und auf einen Termin wartet.

Man kann Gericht schon mit Sachstandsanfragen nerven. Mitunter werden Gerichtsakten auch deswegen nicht bearbeitet, da sie "außer Kontrolle" geraten sind.

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2290 am: 13 Oktober 2024, 13:34:40 »
Okay, Duffi, dann reden wir am Besten gar nicht mehr über die Sucht, sondern nur noch darüber, wie man sein Geld zurück bekommt. Das ist bestimmt deutlich 'förderlicher'.

Es finden sich immer wieder 'Argumente', so absurd sie auch sein mögen, um den rosa Elefanten im Raum nicht sehen zu müssen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2291 am: 13 Oktober 2024, 14:00:24 »
@lost
Dein ernst das mit dem Richter?
Der darf nicht mit dir über laufende Fälle reden ansonsten ist es eine Leichtigkeit für den Gegner auf Befangenheit zu plädieren.

Von Klageerhebung bis jetzt sind es bei mir 19 Monate. Verhandlung nein, Termin bekommen ja endlich. Aber ganz ehrlich ich bin mit dem Ablauf zufrieden denn bei einem 'Schnellverfahren' hätte ich möglicherweise bei Erhalt des Geldes wieder das meiste verzockt.
Nach fast zwei Jahren Spielfreiheit sehe ich das alles etwas anders und habe hier für mich den eigentlichen Jackpot schon gewonnen.

Um noch einmal auf das Thema hier zurück zu kommen sind doch die wichtigsten Instrumente der BGH und das EuGH. Der BGH hat die Sache nicht umsonst weitergeleitet. Eine erneute Bestätigung dessen was er ja zum Ausdruck gebracht hat, Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit Schutz der Spieler definitiv nein, zieht nach einer Entscheidung von ganz oben den Stecker. Das einzige was hier gefragt ist heißt Geduld.
Und glaubt mir unsere Anwälte sind keine Dödel die nur reagieren wenn etwas kommt. Nein, die sehen auch in die Zukunft was sich bei einem möglichen Erfolg für uns der Gegner ausdenken wird und haben Strategien darauf zu antworten.
Nur weil wir heute nichts hören oder lesen heißt es nicht es passiert nichts.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2292 am: 13 Oktober 2024, 14:07:17 »
Nein bei mir hatten alle eine Lizenz beantragt. Auf Sachstand Anfragen wurde beim Gericht nicht reagiert :)

Ein weiterer Fall wo nicht zugestellt werden konnte ist nun zugestellt, allerdings fehlt auf dem rückschein das Datum :(!

Bin gespannt, ob nun am OLG ausgesetzt wird. Die Gegenseite möchte natürlich aussetzten.

Bin froh das ich wenigsten alle DSGVo ohne viel Zirkus erhalten habe. Bei anderen sieht das anderes aus.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2293 am: 13 Oktober 2024, 14:39:31 »
Ja da bin ich auch froh das ich die schnell und unkompliziert noch bekommen habe , da sind ja teilweise echt schlimm … Aber so verjähren jeden Tag massive Summen da zählt jeder Tag für die Anbieter

Ja also die OLG setzen wohl eher aus als die LG aber wie gesagt da eine Logik zu erkennen bin ich durch mit 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2294 am: 13 Oktober 2024, 15:22:17 »
@Roy

Sorry, aber ich habe in meinem Leben bis dato keine Gerichtsverfahren gehabt. Klar klingt das logisch, dass der Richter einem keine Auskunft über das Verfahren geben darf, aber hier geht es nur darum wann man mit einem Termin rechnen darf. Tut mir leid, wenn ich eurer Meinung nach dämliche Fragen stelle. Wie dem auch sei, danke für eure Hilfe.

 

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