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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2235 am: 09 Oktober 2024, 12:00:28 »
Danke dir Roy für die schnelle Info, warten wir mal ab

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Offline Duffi

  • ***
  • 57
Re: BGH Urteil
« Antwort #2236 am: 09 Oktober 2024, 12:42:38 »
Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.

Klingt schlüssig, jedoch sehe ich noch nicht, wo es für uns gut ist (ok, auch nicht schlecht, aber im text steht ja das es den spielern "in die karten spielt ")

Re: BGH Urteil
« Antwort #2237 am: 09 Oktober 2024, 19:00:09 »
Die Vollmacht muss im Original in den Gerichtsakten vorliegen.
Ansonsten kann der Anwalt nicht beweisen, dass er bevollmächtigt ist und darf nicht verhandeln.

Vor dem Amtsgericht ist das weniger dramatisch, weil keine Anwaltspflicht besteht.
Wenn ein Glücksspielanbieter vom AG verurteilt wurde, legt er beim LG Berufung ein.
Vor dem LG herrscht Anwaltspflicht.
Liegt die original Bevollmächtigung nicht vor, darf der Anwalt nicht verhandeln.
Die Berufung wird dann als unbegründet abgewiesen.


Ist das Landgericht die erste Instanz und der Anwalt hat keine Bevollmächtigung, so ergeht ein Säumnisurteil.
Gegen dieses kann natürlich Einspruch eingelegt. Die Fristen sind aber sehr kurz und nur erfolgreich, wenn in der Zwischenzeit die originale Bevollmächtigung vorliegt.
Andernfalls wird der Einspruch abgewiesen und das Urteil ist rechtskräftig.

Hier ist eine Zusammenfassung des Urteils vom BGH bei dem es um die fehlende Bevollmächtigung ging.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vollmachtsnachweis-im-zivilprozess-3260985

Und hier noch etwas zum fehlen der Bevollmächtigung:
https://www.hobohm-kollegen.de/litigation-ruege-vollmacht-eilverfahren/#:~:text=Ein%20Anwalt%20muss%20in%20einem,dem%20Umfang%20der%20Vollmacht%20bestehen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2238 am: 09 Oktober 2024, 22:37:10 »
La Française des Jeux (FDJ) hat die Übernahme der Kindred Group abgeschlossen. Das französische Glücksspielunternehmen hat insgesamt €2,45 Milliarden auf den Tisch gelegt.

Das Übernahmeangebot erfolgte bereits im Januar dieses Jahres. FDJ bot 130 SEK Pro Aktie, was damals rund 24 % über dem Handelspreis lag. Die schwedische Finanzaufsicht stimmte wenig später dem Deal zu.

Nachdem weitere Behörden den Deal abgesegnet hatte, fehlte noch die Zustimmung der Aktieninhaber. Anfang Oktober stimmten knapp über 90 % zu. Damit kann der Deal nun abgewickelt werden.

Zum Portfolio der Kindred Group gehören unter anderem XXX, XXX sowie XXX. Frankreichs größtes Glücksspielunternehmen wird damit zum zweitgrößten Glücksspielanbieter in Europa.

“Kindred verfügt über starke Marken, anerkannte technologische Exzellenz und ein attraktives Wachstums- und Profitabilitätsprofil, das die Stärken von FDJ weiter ausbauen wird. Beide Gruppen teilen hohe Standards für verantwortungsbewusstes Glücksspiel und ein Geschäftsmodell, das Leistung und Verantwortung vereint.

Diese Übernahme schafft einen neuen europäischen Champion, der beabsichtigt, seine Strategie des nachhaltigen und profitablen Wachstums zum Nutzen aller Stakeholder fortzusetzen” so Stephane Pallez, Vorstandsvorsitzende und CEO der FDJ-Gruppe per Pressemitteilung.

Moin zusammen,

ich habe ein Verfahren gegen einen der genannten Anbieter am laufen.

Kann mir jemand sagen ob dies gut oder eher schlecht ist?

Mein Fall liegt bereits vor dem BGH, ist allerdings ausgesetzt. Nur Sportwetten.

Kann gerade nicht deuten ob das schlecht oder gut ist.

Danke euch

@Olli
Hoffe so ist es ok?
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2024, 08:29:37 von Michael12 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2239 am: 09 Oktober 2024, 23:43:28 »
Wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass es gut ist.

Als Bayer vor Jahren Monsanto aufkaufte, musste Bayer Schadensersatz an die „Opfer“ von Monsanto zahlen.
Das war allerdings in den USA und nicht in Europa.

Die Je ne veux pas lire ça ! ist ein teilstaatlicher Konzern mit Sitz in Frankreich.
Rückforderungen könnten einfacher durchsetzbar sein.

Edit Olli: Anbietername entfernt
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2024, 07:36:47 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2240 am: 10 Oktober 2024, 12:28:10 »
Wenn ich richtig informiert bin, hat sich der Anbieter, von dem Du sprichst, nicht um eine Lizenz bemüht. Da verstehe ich dann mehrere Dinge nicht:
a. Warum ist der Anbieter in Berufung gegangen und warum wurde diese zugelassen, obwohl der BGH eindeutig ist, was Anbieter angeht, die sich nicht um eine Lizenz bemüht haben. Oder war das vor dem BGH Hinweisbeschluss usw.?
b. Warum setzt das BGH aus?

Ach, generell bleibt fraglich, wie der Deal abgelaufen ist. Bei einer Verschmelzung wäre das französische Unternehmen haftbar. Andernfalls bleibt die rechtliche Einheit auf Malta bestehen, und es ändert sich nichts = no change.

Es könnte auch zu Verzögerungen in deinem Verfahren kommen, da die neue rechtliche Struktur des Unternehmens erst geklärt werden muss.

Spannend :)
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2024, 12:40:39 von LugasThinker »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2241 am: 10 Oktober 2024, 14:34:45 »
Ich habe vor LG und vor OLG gewonnen.
Revision wurde aber zugelassen.

Parallel zu der Aussetzung bei „Olli Kahn“ wurde auch mein Verfahren ausgesetzt.

OHNE BEGRÜNDUNG

Und ja. Es ist nicht vergleichbar. Keine Lizenz beantragt. An Limits nicht gehalten etc.

Verstehe es selbst nicht.

Beschwerde beim BGH liegt vor.

Aber auch diese wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen bevor sie bearbeitet wird.

Grausam

« Letzte Änderung: 10 Oktober 2024, 15:45:54 von Michael12 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2242 am: 10 Oktober 2024, 14:52:54 »
Das gute alte Kurzzeitgedächtnis😂

@Michael12 Du weißt doch, dass Anbieternamen nicht erwünscht sind.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2243 am: 10 Oktober 2024, 15:26:32 »
Immerhin einmal daran gedacht 😁🤦
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2244 am: 11 Oktober 2024, 16:46:44 »
Kennt sich einer mit der Übertragung der Forderung aus? Meine Anwältin ist noch fast ein Monat im Urlaub.

Hab beim LG gewonnen und es geht zum OLG, aber da ich ein paar Schulden bei einem Familienmitglied habe würde ich es gerne übertragen, ist das so möglich wenn man über PKF alles laufen hat?

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2245 am: 11 Oktober 2024, 16:52:39 »
Generell kann man ja Forderungen abtreten. Ob das aber in einem bereits laufenden Verfahren möglich ist, weiß ich nicht.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2246 am: 11 Oktober 2024, 17:08:52 »
an wen willst Du denn die Forderungen abtreten? Sag Bescheid, ich trete auch ab :) Bevor mir die Gegenseite nur 10% anbietet, trete ich lieber an jemanden ab, der es durchzieht und mir 30% gibt :))
Nur wer? 🤔

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2247 am: 11 Oktober 2024, 17:12:20 »
Huh? Das hat er doch gesagt...

Er will kein Geld dafür haben, sondern damit quasi seine Schulden bezahlen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2248 am: 11 Oktober 2024, 17:31:53 »
Also ich habe mal gehört das dies nicht so einfach geht wegen der Legitimation aber da frag lieber mal deinen Anwalt oder den PKF

Das OLG Stuttgart hat ja nun in einem Urteil , recht ausführlich , die Schuldübernahme abgelehnt … hauptsächlich bei Hillside relevant … da steht’s nun bei OLG Entscheidungen in dem Fall 1:1

Hat jemand schon mal bei Hillside LP irgendwas erreicht ? Die sollen sich ja will „tot“ stellen …


Hat jemand Erfahrungen mit den Anbieter der westham united  seit langen sponsert ( hoffe Umschreibung passt 😂)   dort ist es wohl auch in der Entwicklung so ?
« Letzte Änderung: 11 Oktober 2024, 18:21:11 von CRS 2024 »

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2249 am: 11 Oktober 2024, 17:36:46 »
Das läuft so: Wenn man eine Forderung abtritt, dann kriegt man im Gegenzug nix dafür. Die andere Person klagt dann z. B. die Forderung ein und bekommt im Falle des Gewinns den eingeklagten Betrag. Bei Verlust trägt der neue Kläger die Kosten. Der FAGS hat in so einer Konstellation mal eine der ersten Rückforderungsklagen gewonnen. Das eingeklagte Geld gehörte dann uns, weil wir das Rusiko auch getragen haben. Es war aber nur eine kleinere Teilsumme. Den Rest hat dann die Familie des Spielers eingeklagt, die ihm ihrerseits in der Vergangenheit viel Geld geliehen hatten.
https://www.gluecksspielsucht.de/materialien/urlaub_hamm.pdf

 

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