Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.
Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.