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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2220 am: 07 Oktober 2024, 13:21:52 »
@istvoelligegal
Es ist Bundesliga und keine dritte Liga o.ä.
Paragraph 21 des GlüStv 2021:
(1) Sportwetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten) erlaubt werden.

…während des Sportereignisses…🤔

Ich habe keine Sympathie für die, aber klingt für mich so, als wäre dieses Wettangebot nicht sofort verboten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2221 am: 07 Oktober 2024, 13:30:04 »
Läuft doch gerade Tennis.. einfach nach unten scrollen.. Das schaffst du  ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #2222 am: 07 Oktober 2024, 13:32:50 »
@istvoelligegal
Es ist Bundesliga und keine dritte Liga o.ä.
Paragraph 21 des GlüStv 2021:
(1) Sportwetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten) erlaubt werden.

…während des Sportereignisses…🤔

Ich habe keine Sympathie für die, aber klingt für mich so, als wäre dieses Wettangebot nicht sofort verboten.

bisschen weiter scrollen. dann sieht man:

 2Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten abgeschlossen werden, die

1.
    Wetten auf das Endergebnis oder
2.
    Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses in Sportarten, in denen regelmäßig nur eine geringe Gesamtanzahl dieser Ereignisse im Laufe des Sportereignisses auftritt, insbesondere im Fußball, Hockey, Eishockey oder Volleyball,

sind.


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2023/147_C_164_22_Urteil_20230508.html

Re: BGH Urteil
« Antwort #2223 am: 07 Oktober 2024, 13:47:57 »
Steht da ernsthaft, es geht um 12 €?😂
Ok, trotzdem ist das Spiel noch nicht live und live kann sich das Angebot ändern. Ich werde das mal interessehalber überprüfen, was später möglich ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2224 am: 07 Oktober 2024, 13:51:50 »
zumindest habe ich gestern gesehen, daß weiterhin diese Livewetten angeboten werden. Dort heißt es nicht, wie überall, über/unter, sondern mehr oder weniger.

das Urteil finde ich gut begründet, was livewetten betrifft hinsichtlich unter über.
ist auch rechtskräftig (https://akh-h.de/news/aktuelles-urteil-geld-zurueck-nach-livewette-im-wettbuero/)


Re: BGH Urteil
« Antwort #2226 am: 08 Oktober 2024, 18:20:34 »
😂😂😂was ein geiler Konter😂😂😂
Chapeau sag ich da nur. Was die können hat ihnen jetzt eventuell mehr Ärger eingebracht als es deren Nutzen war.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2227 am: 09 Oktober 2024, 07:11:35 »
Ich habe über mehrere Ecken gehört, dass die Prozessfinanzierer demnächst wohl erstmal keine Fälle mehr annehmen. Damit hätten die Anbieter wohl erstmal das erreicht, was Sie wollten. Bei mehreren tausend Fällen und mindestens 2 Instanzen ist das aber auch irgendwie logisch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2228 am: 09 Oktober 2024, 08:36:03 »
Sowieso ein merkwürdiges Geschäftsmodell. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, völlig unabhängig davon, wie viel Arbeit mit dem Rechtsstreit verbracht wurde. Da aber viele Politiker Anwälte sind, überrascht es auch nicht wirklich, gesetzliche Vorgaben zu geben, wie viel ein Anwalt kosten muss, wenn man ihn für Streitwert x beauftragt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2229 am: 09 Oktober 2024, 09:52:11 »
Das mit den PKF habe ich auch vernommen … logisch wenn kein Geld zurück fließt bzw. Kaum

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2230 am: 09 Oktober 2024, 11:20:13 »
Kann mir einer einfach erklären wieso es für uns gut sein kann wenn die bevollmächtigung fehler aufweist? Werden verlorene urteile somit wieder aufgenommen oder welchen nutzen haben wir davon?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2231 am: 09 Oktober 2024, 11:37:30 »
Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2232 am: 09 Oktober 2024, 11:46:59 »
Moin, bin mir nicht sicher, ob das der richtige threat ist. Nach circa einem Jahr jetzt Verhandlung beziehungsweise Gütetermin terminiert auf November. Teilnahme nicht erforderlich. Danach käme sicher erst zur Aussetzung oder wäre das jetzt auch schon möglich gewesen, weiß das jemand von euch? Handelt sich um einen Landgericht in NRW?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2233 am: 09 Oktober 2024, 11:48:34 »
Kein Fragezeichen. LG NRW! Es handelt sich ausnahmslos um Sportwetten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2234 am: 09 Oktober 2024, 11:56:03 »
Wenn der Richter es jetzt terminiert hat dann gibt es keinen Grund danach auszusetzen. Ich denke das wäre jetzt schon passiert.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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