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BGH Urteil

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2070 am: 10 September 2024, 18:00:49 »
Das wiederum ist nicht erlaubt. Amex hat - nach einem Hinweis von uns - einem Unternehmen das Konto gekündigt. Falls ihr also sowas habt, her damit.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2071 am: 10 September 2024, 18:24:13 »
Wenn es nach dem Empfänger geht, dann hätte ich damals die größte Music Auswahl der Welt gehabt.

Von OASIS und LUGAS halte ich auch nichts, so lange die andere Möglichkeit zum spielen nicht bekämpft wird.

Genau so wie der Panikknopf. Welcher Spielsüchtige drückt den Panikknopf? Der wird gepflegt ignoriert.

Wie so häufig wurde der Mist nicht zu Ende durchdacht. Wie die Anbieter ihre Schlupflöcher finden, finden auch die Spieler diese..

Bei den Anbietern war/ist es die Geldsucht, bei den Spielern die Spielsucht.
« Letzte Änderung: 10 September 2024, 18:29:27 von Bobby Speedy Ewing »

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2072 am: 10 September 2024, 18:34:16 »
Hey Speedy,

OASIS unterschätzt du. Und zwar gehörig. Es gibt vielen, die ernsthaft aufhören wollen, eine grundlegende Sicherheit.

Bei LUGAS bin ich mir noch nicht sicher. Da fehlen mir Informationen. Mir scheint die Speicherdauer (1 Monat) ist zu kurz.

LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2073 am: 10 September 2024, 18:42:03 »
Hi Ilona. Mag ja sein. 

Wenn es ums aufhören geht sind es 84 Millionen Bürger (gesponnen). Etwas wollen ist keine Kunst. Die Kunst ist es nicht rückfällig zu werden. Das spielen ist leider bequemer als das an sich arbeiten um davon los zu kommen. Nur sehen leider viele die Gefahr am Anfang nicht.

Ich hätte damals auch gern den Panikknopf gehabt, der meinen Computer abstürzen lässt sobald mir irgendwelche Früchte, Forscher oder leuchtende Bücher angezeigt wurden. Auf diesem Gebiet gibt es leider zu viele Wege nach Rom und es werden immer mehr Wege, da die wie Pilze aus dem Boden schiessen.

« Letzte Änderung: 10 September 2024, 18:43:58 von Bobby Speedy Ewing »

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2074 am: 10 September 2024, 19:49:07 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuer-auf-online-sportwetten-mit-eu-recht-vereinbar-231454.html

Interessant, Herr RA Cocron äußert sich auch zum Urteil des Bundesfinanzhof.

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2075 am: 10 September 2024, 20:10:17 »
Speedy,
mein Post bezieht sich nicht auf den Panikbutton, obwohl es dazu auch Interessantes zu berichten gäbe.
Ich meinte die reguläre OASIS Sperre.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2076 am: 10 September 2024, 20:14:54 »
Heute hat der EUGH bestätigt, dass Apple Steuern nachzahlen muss.

Das Verfahren dauerte festhalten 8 Jahre :)

Hoffen wir das die Sportwetten schneller entschieden werden. Der EUGH hat mir heute ca 18 Monate genannt in einer e mail bis zur Entscheidung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2077 am: 10 September 2024, 20:40:49 »
Ilona, ich habe das schon verstanden :-)

Für mich macht das ganze System einfach keinen Sinn um Spielsüchtige zu schützen, da es viel zu viele Möglichkeiten gibt diese zu umgehen. Diese Möglichkeiten muss ich hier nicht erwähnen, da du sicher selber weißt was auf dem Markt los ist.

Es ist für mich einfach zu leicht das alles zu umgehen und daher ergibt es keinen Sinn, solange das Internet nicht zensiert wird. Da wir in DE keine Zensur wollen, muss das ganze Schutzsystem überdacht werden.

Wie auch das 1000€ Einzahlungslimit. Welcher normalverdienende (Nur Netto Gehalt) Bürger kann es sich leisten 1000€ im Casino einzuzahlen? Warum setzt man das nicht auf 150? Mit Bonitätsnachweis meinetwegen dann höher?

Als ich vor 15 Jahren einen Kredit aufgenommen habe, da meinte mein Bankberater dass ich mindesten 700 € zum Leben (Essen, Trinken, Kleidung, Freizeit)übrig haben muss. Wenn ich dann rechne: 700 + 900 Miete+ laufende kosten 450+ Kreditrate  +1000€ Casino.. Dann brauch derjenige über 3.000 NETTO.

Nun kann man sagen, dass der Staat dann nichts verdient, wenn das Limit auf 150 gesetzt wird.

Gegenargument: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das passt alles vorne und hinten nicht..
« Letzte Änderung: 10 September 2024, 21:03:04 von Bobby Speedy Ewing »

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2078 am: 10 September 2024, 21:10:20 »

Hoffen wir das die Sportwetten schneller entschieden werden. Der EUGH hat mir heute ca 18 Monate genannt in einer e mail bis zur Entscheidung.

ca. 18 monate ab heute oder insgesamt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2079 am: 11 September 2024, 06:10:38 »
Zum Thema LUGAS kann ich sagen, dass es der größte Sch.. den es gibt. Irgendwo muss ja ein Fehler liegen,  wenn man in 2 Monaten 3000 Euro verzockt ohne einer Limiterhöhung. Nur fühlt sich niemand zuständig, es aufzuklären. Eine Glücksspielbehörde, die ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Wir untersuchen zwar einen Verstoß, jedoch sind wir mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht verantwortlich, dementsprechend machen alle munter weiter .
Support der Anbieter unter aller Sau, auf Englisch, per Übersetzer gehen da wichtige Infos verloren. Es entwickelt sich derzeit so, dass die Anbieter genau so weitermachen wir vor der Legalisierung.

Nun zum Thema Curacao:

Das Kind ist seit mehreren Jahren schon in den Brunnen gefallen, jetzt ist die Wiederbelebung zu spät. Dank der EU und der Dienstleistungsfreiheit sind die Bezahlsysteme in Händen von kriminellen gelangt. Über Visa und Mastercard wird munter verschleiert, im Chargebackfall betrügen die Dienstleister mit gefälschten Rechnungen, ein Anbieter aus Kassel versorgt die Dienstleister im Ausland mit psd2 Zugang zu deutschen Bankkonten. Und alle Berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit, was so nicht ganz Korrekt ist, hier müssten die Finanzdienstleistungsaufsichten durchgreifen, macht aber niemand, weil sie angeblich nicht zuständig sind.
 
Dementsprechend sind die Bezahlsysteme in Händen von kriminellen Händen, und solange die deutschen Behörden nicht eingreifen geht alles munter weiter ....


Re: BGH Urteil
« Antwort #2080 am: 11 September 2024, 10:12:16 »
Das wiederum ist nicht erlaubt. Amex hat - nach einem Hinweis von uns - einem Unternehmen das Konto gekündigt. Falls ihr also sowas habt, her damit.
LG Ilona

Hallo Ilona,

ich hatte, bevor ich aufgehört habe zu spielen, noch diverse Einzahlungen bei einem OC.
Da wurden "Giftcards" über Paypal gekauft, welche dann in diesem OC eingelöst wurden.
Als Verwendungszweck wurde dann angegeben, man hätte irgendwelche Onlinespiele zb Fruitchaos,Warzone usw gekauft
Als ich Paypal darauf hingewiesen und die Abbuchungen storniert habe, hat es bei Paypal niemanden interessiert und mir wurde sofort ein Schreiben ihres Anwalts zugestellt mit Androhung Inkasso,Klage usw

LG

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2081 am: 11 September 2024, 15:59:04 »
Kurze Rückfrage: das war wahrscheinlich kein Casino von der WhiteList? Dann wäre nämlich auch die GGL im Spiel.
Ich kann das sehr gern prüfen, wenn du möchtest. Dann müsstest du mir allerdings die Unterlagen schicken. 
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2082 am: 13 September 2024, 18:21:25 »
So Leute...ich war schonmal hier, hab mich abgemeldet und jetzt wieder angemeldet. Das hat einen Grund. Mir hat heute jemand etwas erzählt...und das zeigt mal wieder, wie ernst es der Politik mit Spielerschutz ist.

Ich habe heute erfahren, wie man das 1000€ Limit bei Anbieter umgehen kann. Klar, es kann bis 30000 raufgehen. We know. Aber wenn jemand, wie oben erwähnt, kein Geld hat, kann er trotzdem easy peasy deutlich mehr als 1000€ verspielen...theoretisch sogar unlimitiert. Wie? Sag ich natürlich nicht. Aber es geht.

Liebe Ilona, ich hab Dir eine PM geschickt. Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf.
« Letzte Änderung: 13 September 2024, 18:43:34 von LugasThinker »

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2083 am: 13 September 2024, 18:43:20 »
Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich es auch so schaffen würde, das 1000€-Limit zu umgehen. Zumal von der 'Gegenseite' ja auch kein ernsthaftes Interesse besteht, daß ich mich daran halte.

Ich verstehe auch gerade nicht, warum dir das eine 'Meldung' wert ist. Du hättest Ilona auch per PN anschreiben können.

Und warum benutzt du nicht deinen früheren Nicknamen? Die Meisten werden sich das eh denken können.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2084 am: 13 September 2024, 18:45:29 »
Der alte Name geht nicht mehr, weil meine Email gehackt wurde...schon vor mehr als einem Jahr. Daher brauchte ich eh eine neue.

Das ist mir eine Meldung wert, weil ich damit nicht gerechnet habe. Ja klar, einige Anbieter halten sich nicht dran und xy. Aber in Theorie kann man unlimitiert weiterzocken. Was soll dann der ganze Quatsch mit der GGL und LUGAS, wenn man es leicht umgehen kann?

Mich hat es schockiert...aber vielleicht bin ich der einzige :)

 

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