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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1875 am: 09 August 2024, 15:41:49 »
What???

Hallo Ilona, du müsstest dein "What" schon erläutern, sonst weiß ich nicht wie das gemeint ist und kann darauf nicht Antworten.

Überrascht? unpassend? dumme Formulierung meinerseits? übertrieben? ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #1876 am: 09 August 2024, 15:49:14 »
Immer vorher überprüfen ob man auch wirklich im Ausland war. Wie ich schon des Öfteren erwähnt habe, kannst du dir auch ganz schnell in DE eine ausländische IP einfangen, wenn du z.b in der Wettbude über das Wlan eingeloggt warst. Da die Spiele aus der ganzen Welt übertragen nutzen die meisten eine VPN Verbindung. Wenn du da dann drüber eingeloggt bist, nicht daran denkst und damit eine Wette platziert hast, hast du Wette die über eine ausländische IP abgeben.

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1877 am: 09 August 2024, 16:08:17 »
@Bobby
Ich war erstaunt! Hab’s gerade nachgelesen. Ja, es ist erstaunlich, wie schnell Gerichte reagieren - was ja erstmal gut ist. Schade nur, dass es bei Verbraucherrechten so lange dauert.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1878 am: 09 August 2024, 16:25:33 »
Ich weiß auch nicht was ich dazu sagen soll  ;D Geld regiert die Welt? Bookies sind Verbraucher der Staaten?  ;D Vielleicht ist der Verbraucherschutz auch was ganz anderes, was wir noch gar nicht wissen. Verbraucherbookieschutz?  ;D ;D

 schon alles lustig. Wir sind halt nur die Kühe  ;D

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1879 am: 09 August 2024, 16:51:13 »
Na ja, ganz ist es nicht so. Es ist ein Unterschied in der Gerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichte unterscheiden sich von den Zivilgerichten. Und Eilanträge gibt's bei Zivilgerichten, so weit ich weiß, nicht. In Zivilverfahren dauert halt alles länger. Wir haben auch mal ruckzuck eine einstweilige Verfügung durchgekriegt im Eilverfahren. Aber wie man beim BGH und auch bei anderen Ober-Gerichten sieht, es wird alles sehr sorgfältig geprüft. Daher sollten wir nicht soo pessimistisch sein.

LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1880 am: 09 August 2024, 17:32:26 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1881 am: 09 August 2024, 18:11:04 »
Ich finde den Artikel eher lustig.

Was soll er auch anderes sagen als Spielgerätehersteller?  ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #1882 am: 09 August 2024, 21:51:39 »
Leute… so ein Quatsch mit dem Einloggen im Ausland. Dann hätte der Anbieter das doch auch sperren müssen ?
Hoffe dein Anwalt kann das gut zerfetzen!
Bitte verliert nicht die Hoffnung, lasst euch nirgends angreifbar machen und bleibt sauber !
Die Rechtssprechung läuft in unsere Richtung, und zwar deutlich. Eure Anwälte müssen driingend ( falls sie es noch nicht getan haben ), komplett darauf rumhacken, dass entweder keine Lizenz benatragt wurde, oder sie sowieso gegen alles ( und das hat jeder Anbieter !!! ) verstoßen hätte !

Re: BGH Urteil
« Antwort #1883 am: 10 August 2024, 08:33:36 »
Der Zeitraum muss genau angegeben werden, da die Einzahlung und Auszahlung rausgerechbet werden müssen!!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1884 am: 10 August 2024, 10:56:34 »
Manchmal loggen sich auch andere mit deinem Account ein bzw versuchen es und das wird dann als dein Login Versuch verkauft.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1885 am: 10 August 2024, 12:44:46 »
Die ein oder andere Webseite bietet auch an "immer eingeloggt" zu bleiben. So weiß YT z.B., dass ich es bin, weil ich mein Google-Konto offen habe.
Wenn Du aber weder Einzahlungen getätigt, noch zu dem Zeitpunkt Einträge im Spielverlauf hast ... was wollen die Dir dann anhaften? Du kannst doch belegen, dass Du zu diesen Zeiten nicht gespielt hast. Darf nun niemand mehr ins Ausland fahren, wenn er einmal hier im OC gespielt hat?

Ruhe bewahren!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Online Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1886 am: 10 August 2024, 13:42:57 »
ich war nicht mal im ausland und der anwalt hat mir trotzdem unterstellt, aus dem ausland gespielt zu haben  ;D

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1887 am: 10 August 2024, 18:52:38 »
Wenn ich das richtig sehe, hast Du doch bestimmt Deinen Anbieter via Chat gefragt, warum Du Dich nicht einloggen kannst, weil Du im Ausland bist. Und dieser hat geantwortet, dass Du in diesem Fall einfach VPN nutzen solltest. Richtig? :)

Ich denke, man sollte "ich war im Ausland" ruhig angeben. Denn, wie Olli schon sagte, spielt Dein regelmäßiger Aufenthaltsort eine Rolle. Denke nicht, dass Gerichte den Betrag dann um xy kürzen.

Es bleibt ja wirklich zu fragen, warum Du aus dem Ausland spielen konntest. Die IP wurde ja erkannt. Denke, es war so, wie ich gesagt habe. Du konntest Dich nicht einloggen und dein Bookie hat Dir vorgeschlagen, VPN zu nutzen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1888 am: 13 August 2024, 08:07:10 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1889 am: 13 August 2024, 15:38:30 »
Wird bei euch schon ausgesetzt?
Oder weiter verhsndelt

 

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