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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1860 am: 08 August 2024, 16:17:08 »
insbesondere der Anbieter mit Jahreszahlen hat solche spezielle Konstrukte am laufen. Welche Gesellschaft wann der Betreiber war und wo, ist sowieso schon ein Rätsel und extrem schwerig herauszufinden, weil es ja auch Jahre betrifft, die minimum bis zu 10 Jahre zurückliegen

Re: BGH Urteil
« Antwort #1861 am: 08 August 2024, 16:19:27 »
Also ich kenne nur 3 in den letzten Jahren von den immer zu lesen war , also die in Deutschland aktiv waren

Re: BGH Urteil
« Antwort #1862 am: 08 August 2024, 21:01:19 »
wenn die weiterhin eure Daten haben und jene rausgeben können, dann ist auch der Nachfolger Passivlegitimiert und somit in Haftung. Nur weil die ihren Namen ändern, ändert sich nicht gleich alte Verpflichtungen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1863 am: 08 August 2024, 21:03:37 »
Hey also es ist nicht zu glauben aber die Berufung ist nach 14 Tagen nicht eingegangen und ich hab nun mein Urteil mit Vermerk erhalten.

Anbieter Jahrestage

?
Urteil mit Rechtskraftvermerk? Normalerweise sind es doch 1 Monat Berufungszeit? Die wird doch schon Standardmäßig eingelegt.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1864 am: 09 August 2024, 10:03:57 »
Nun, die Gegenseite versucht mal wieder alles.
Wenn ich mich jetzt recht an den Gesetzestext erinnere, so ist Dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" von Interesse. Dieser ist i.d.R. gleichzusetzen mit Deinem Wohnort. Was Du dann im Urlaub machst, ist irrelevant! Von daher darf hier auch nichts abgezogen werden.
Je nach Provider bekommst Du zudem IP-Adressen zugeordnet, die über die ganze Welt hinweg lokalisiert werden können.

Bespreche das noch mal mit Deinem Anwalt!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #1865 am: 09 August 2024, 11:13:28 »
@Schadensmeldung

Ich habe zwar keine Erfahrung vor Gericht, da mein Anbieter nicht auf die Klage reagiert, aber ich habe damals vorsorglich geschaut, ob ich zum genannten Zeitpunkt im Urlaub war.

Da mein Klage-Zeitraum nur 1 Jahr beträgt, war das bei mir recht übersichtlich.
Da ich natürlich auch nicht wusste, ob ich zu dieser Zeit im Ausland war, bin ich zunächst alle E-Mails durchgegangen und habe geprüft, ob ich Flüge oder Hotels gebucht habe.

Anschließend bin ich alle Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen durchgegangen, ob irgendwas im Ausland bezahlt wurde. (Abhebungen, Hotels, Restaurant, sonstiges)


Das wird vllt alles gar nicht notwendig sein vor Gericht, aber ich wollte einfach vorbereitet sein.


Der Anbieter hat dir wohl nicht mitgeteilt, wann du dich vom Ausland eingeloggt hast?
Sonst vergleichst diese Login-Daten mit deiner DSGVO-Übersicht.
Ob zu diesem Zeitpunkt ein- und ausgezahlt wurde, bzw. Gewinn oder Verlust erzielt wurde.

Der Anbieter hofft ja, dass du in diesem Zeitraum Verlust gemacht hast, um diesen Verlust von der Forderungssumme abzuziehen.

Umgekehrt sollte man den Anbieter mal fragen, was mit dem Gewinn passiert, den man im Ausland erzielte.
Den könnte man ja deren Argumentation nach, auf die Forderungssumme oben drauf packen, sofern es im Ausland legal war.


Ansonsten halt wie gesagt, über Kontoauszüge herausfinden ob und wann man im Urlaub war und anschließend mit der DSGVO-Übersicht vergleichen.
Bisschen aufwendig, aber was soll’s.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1866 am: 09 August 2024, 12:12:46 »
das "Problem" der ganzen Sache ist meines Erachten, dass - anders als die "Verbraucheranwälte" - die Glücksspielanbieter-Anwälte allesamt miteinander vernetzt sind.

wenn sie einen Fall wegen X gewinnen, kommt das Urteil in ihrer Sammlung und wird in der Klageerwiderung aufgeführt, wenn das wichtig ist. .

Bei den "Verbraucheranwälten", will der eine nicht den anderen sein Urteil mit den Entscheidungsgründen oder komplett zur Verfügung stellen, weil das ja hart "erkämpft" wurde.

Bestes Beispiel war hier der BGH-Hinweisbeschluss,... obwohl der so oder so vom BGH veröffentlicht wird bzw. wurde, wurde der HInweisbeschluss wie eine Art Geheimnis behandelt, den nur Auserwählte vorab bekommen haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1867 am: 09 August 2024, 12:45:14 »
1. Der Termin vom
Wochentag und Datum,
Dienstag, 13.08.2024
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
X
wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.11.2024
X
Grund: _________________________________________
2. Bisher ergangene Anordnungen gelten fort.


Der Stillstand für einen sehr großen Teil der Deutschen Justiz an diesem Beispiel sehr gut dargestellt. Der Termin wurde bereits xmal verschoben. Es wird aber für die weitere Verlegung noch nicht mal mehr ein Grund hierfür angegeben. Ach, wie "schön".

Dann ist der Kläger insolvent, dann wird das Verfahren unterbrochen, der Insolvenzverwalter bestimmt über das Verfahren, bis dahin ist die Betreibergesellschaft liqudiiert und das Verfahren hat sich für das Gericht von selbst erledigt.


Da kann man bzw. ich nur noch staunen. Unbegründete Verlegungen sind meines Erachtens noch schlimmer als Aussetzungsbeschlüsse.

Man muss echt darauf achten, welchen Richter/ Gericht man erwischt. In diesem Fall würde ich sogar einen 10% Vergleich annehmen, um nur irgendwas zu bekommen, da die ganzen vorallem kurzfrisitgen Aufhebungen, usw., nur nervig sind, weil entweder RIchter*in krank, Kind krank, Schwangerschaft, Kur, letztens wurde sogar mitgeteilt, dass die (Teilzeit)RIchterin sich im mehrmonatigen Sabbath befindet und das Dezernat bis dahin nicht besetzt ist. Mit einer Terminierung kann nicht vor Januar gerechnet werden.

Furchtbar, das musste gerade raus :D

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1868 am: 09 August 2024, 13:22:39 »
bei mir reagiert das gericht nicht mal mehr auf die aufforderung meines anwalts, dem verfahren endlich fortgang zu gewähren. es passiert einfach kommentarlos nichts mehr seit ca. einem dreiviertel jahr...werde meinen anwalt demnächst mal fragen, ob sowas wie eine untätigkeitsbeschwerde möglich ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1869 am: 09 August 2024, 13:30:12 »
kannst machen
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__198.html

könnte aber die Stimmung kippen

Re: BGH Urteil
« Antwort #1870 am: 09 August 2024, 14:09:45 »
Die Frist für die Berufung war abgelaufen nur dauert es immer bis das LG vom OLG Bescheid bekommt.

Ich hätte echt mit einer Berufung gerechnet.

Urlaub immer angeben beim Gericht, da die Anbieter ip Adressen haben. Bei einer Verhandlung damals war das nämlich so. Ich hatte den Urlaub aber angegeben.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1871 am: 09 August 2024, 14:16:53 »
wenn die nicht mal mehr in Berufung gehen, dann muss das nicht unbedingt gut sein. vielleicht ruhen die sich auch auf bill55 aus oder sind sich da so siegessicher, da eine Vollstreckung eh nicht möglich ist, da der Betrieber liquidiert wird.
oder es kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil ein Büroversehen wegen der Massen an Verfahren passiert ist.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1872 am: 09 August 2024, 14:30:42 »
Leute ganz einfach, ihr müsst niemanden etwas beweisen. Die Beklagte muss euch hieb und stichfest beweisen dass ihr im Ausland gespielt habt.

@istvölligegal
Ja es ist einfach nur traurig was hier zu Teilen passiert. Der BGH hat ja einen Teil zur Klärung nach Luxemburg geschickt mit dem Hinweis dass er eine klare Meinung dazu hat. Desweiteren den Hinweis bzgl Materielles Glückspielrecht das keiner eingehalten hat. Selbst wenn Teil 1 das EuGH anders sehen würde dürfte bei Teil 2 Schluss sein.
Was die Betreiber bzw deren Mutterfirmen für ein Spiel spielen sehen ja auch alle die sich damit beschäftigen. Da fragt man sich schon warum so viele kleine Gerichte keinen A..... in der Hose haben und trotzdem die Verhandlungen durchziehen. Anscheinend hat man aufgrund der massiven Verfahren die Hoffnung daß es gegen uns ausfällt um die Flut abweisen zu können.
Ansonsten ist bei diesem Thema eine Überlastung der Gerichte für die nächsten Jahre wenn es denn weitergeht zu erwarten. Tag und Nacht. Das OLG Bamberg hat's bei den Casino Verfahren ja 1a erklärt warum es trotz EuGH keine Gründe für einen Stopp gibt. Anscheinend haben sich die damit auseinander gesetzt und die Faxen von den Verzögerungen dick.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1873 am: 09 August 2024, 15:34:33 »
Schaut mal  ;D Während wir Jahrelang warten... 25. Juli Lizenzentzug und 2 Wochen später:

Update: Mittlerweile konnte der Bookie den stationären Betrieb wieder aufnehmen. Das OVG Magdeburg sprach sich nach einer vorläufigen Abwägung für die Wiederaufnahme des terrestrischen Angebots aus.

Ein Traum für jede Mafia  ;D


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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #1874 am: 09 August 2024, 15:38:21 »
What???

 

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