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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1770 am: 30 Juli 2024, 18:12:06 »
Ehrlich gesagt ich weiß es nicht. Eigentlich müssten denen die Zinsen ja schon Kopfschmerzen bereiten. Aber was ist wenn sie eine neue firma gründen, kann man dann noch vollstrecken?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1771 am: 30 Juli 2024, 18:33:58 »
Neue Firma gründen?
Auch nicht so leicht.
Verlieren dann die deutsche lizens und würden
Sie von der gdl nicht mehr so schnell bekommen

*

Offline Olli

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  • 7.599
Re: BGH Urteil
« Antwort #1772 am: 30 Juli 2024, 18:37:35 »
Wenn Du gegen "Ich hau Dich übers Ohr OHG" einen Titel / ein Urteil hast. kannst Du dann bei "Ich hau Dich übers Ohr Ltd" stattdessen vollstrecken? Die Antwort lautet "Jein!"

Ist dies ein komplett anderer Konzern, dann kannst Du logischerweise nicht vollstrecken. Ist die zweite Firma aber der Mutterkonzern, so gibt es sehr wohl schon Bemühungen hier zu vollstrecken. Da steht die Rechtsprechung aber noch am Anfang.

@Zocker
Du rufst schon wieder zu Spekulationen auf. Die Kathegorie, in der wir hier schreiben, heißt "Erfahrungen". Also tauschen wir Erfahrungen aus, nicht mehr und nicht weniger.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #1773 am: 30 Juli 2024, 18:41:47 »
Neue Firma gründen?
Auch nicht so leicht.

Ich glaub da unterschätzt Du die kriminelle Energie der Anbieter; die stellen einfach eine andere Firma ins Impressum, die angeblich das Geschäft übernimmt; die alte Firma dümpelt herum und hat irgendwann kein Geld mehr; der Name ist nur eine Marke, die kann für 20.000 „verkauft“ werden, also für kein Geld. Und schon ist der Anspruchsgegner weg, Anbieter xy aber noch da.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1774 am: 30 Juli 2024, 18:50:54 »
Die gdl wird es durchschauen

Re: BGH Urteil
« Antwort #1775 am: 30 Juli 2024, 18:52:00 »
ok

*

wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1776 am: 30 Juli 2024, 19:34:05 »
Laut meines Anwalts haben die Anbieter weiter eher Vergleiche nach dem OLG angeboten und keine 100%...weit drunter. Deswegen bereiten die Zinsen auch keine Kopfschmerzen. Ich hab noch nie gehört, dass die Zinsen beim Vergleich eine Rolle spielen...

Schade eigentlich, da zB bei 100000 Euro und 3 Jahren eine schöne Stange Geld zusammenkommen. Aber man geht dann nicht von 100k+20k Zinsen als Vergleichssumme aus. Warum eigentlich nicht? :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #1777 am: 30 Juli 2024, 19:35:53 »
Bekannter hat heute eine Vorladung wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Zocken erhalten. eingezahlt jeweils über Krypto Währung. im Internet scheint das auch wieder häufiger der Fall zu sein. Kein Wunder, daß die ersten Kanzleien hierzu schon Werbung schalten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1778 am: 30 Juli 2024, 19:43:52 »
Laut meines Anwalts haben die Anbieter weiter eher Vergleiche nach dem OLG angeboten und keine 100%...weit drunter. Deswegen bereiten die Zinsen auch keine Kopfschmerzen. Ich hab noch nie gehört, dass die Zinsen beim Vergleich eine Rolle spielen...

Schade eigentlich, da zB bei 100000 Euro und 3 Jahren eine schöne Stange Geld zusammenkommen. Aber man geht dann nicht von 100k+20k Zinsen als Vergleichssumme aus. Warum eigentlich nicht? :)

Danke für die Info. Mich wundert dann ehrlich gesagt dass sie überhaupt etwas zahlen. Aber das dem Staat es so egal ist, das man die Anbieter finanziell nicht belangen kann. Ich finde das ist ein großer Systemfehler bei so einem relevanten Thema mit den man Existenzen zerstören kann.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1779 am: 30 Juli 2024, 19:44:47 »
Das ist typisch unser Staat … GGL etc und so geht nichts voran bekommen nichts gebacken aber dann Hauptsache dann aber gegen die Bürger illegales Glücksspiel und noch gleich Geldwäsche anzeigen … genau mein Humor 😂🙈

*

MrAnderson

Re: BGH Urteil
« Antwort #1780 am: 30 Juli 2024, 19:46:43 »
@Wluchten

Doch, tut man. Bei mir waren zum Zeitpunkt der Verhandlung vorm LG schon 5k mehr auf der Uhr, die als Streitwert gefordert wurden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1781 am: 30 Juli 2024, 20:15:41 »
der Staat erhöht bestimmt demnächst auch wieder die Wettsteuern,... und für jede OASIS-Abfrage wird kassiert. ..
ich verstehe immer noch nicht, weswegen man ohne Karte in vielen Bundesländern in Wettbuden no limit an dem Tag zocken kann, nachdem man einmalig darauf geprüft wurde, ob man in OASIS gesperrt wurde.
naja, dann gucken wir mal, was das alles noch wird.
erst heute wieder ein Artikel gelesen, in dem es um Problemgerichte in Hessen geht. da hatte der 89j Kläger sich darüber beklagt, dass er das Ende seines Prozess gerne noch erleben möchte.
aber da wir hier Worklife-Balance sehr viel haben, Teilzeitkräfte bei Gerichten, kann man älteren Leuten da realistisch weniger Hoffnung machen.

die Online-Anbieter bieten rund um die Uhr auf zig Tischen an 365 Tagen im Jahr ihr illegales Spiel an, der Support ist in sehr vielen Sprachen verfügbar, per Chat und E-Mail ,aber auch im Jahr 2024
muss eine Klage ggf. übersetzt werden, gedruckt so oder so, und eine Zustellgebühr gezahlt werden, damit das auch richtig zugestellt wird und es werden Fristverlängerungen für teilweise drei Monate bewilligt für einen überschaubaren Sachverhalt .

dann bist du der Held, je höher der Verlust, desto höher die Gerichtskosten und natürlich die Anwaltskosten, wobei natürlich die Arbeit die gleiche ist, als würde man 500,00 Euro einkllagen.

,Nun ja. Es ist kein Wunder, daß viele Politiker Anwälte sind. Von daher ist das System gar nicht schlecht gemacht, je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, egal, ob mehr oder weniger Arbeit dahinter steckt.

Seis drum. Wir gucken mal, was der Europäische Gerichtshof macht, wenn es nicht vielleicht gerade in den Ferien ist.

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1782 am: 30 Juli 2024, 20:15:49 »
Als Streitwert gefordert wurden... Bei einem Vergleich ist das hinfällig. Wenn du Zinsen willst volles Programm bis zum Ende. Und ich behaupte mal dass 95 Prozent sich auf einen Vergleich einlassen gerade bei höheren Summen. Und das ist das vorrangige Ziel der Gegner und das gewollte vieler unserer Anwälte.

@olli
Da wird es aber auch Zeit dass sich die Kläger Anwälte mal damit befassen Muttergesellschaften in Regress nehmen zu können. Wenn ich BaH ansehe könnte ich kotzen. Geld abziehen, Insolvenz anmelden mit max 15-20 Prozent für die Kläger um mit dem neu gegründeten Betreiber eine deutsche Lizenz zu ergattern. Und für Jannick, nein nach der jetzigen Gesetzgebung kann man den nicht verklagen. Eine völlig neue Firma. Das ist momentan ein wirkliches Problem. In den Bananen Ländern kann man anscheinend locker alles im Sand verlaufen lassen.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1783 am: 30 Juli 2024, 20:29:48 »
mE, Gerechtigkeitssinntechnisch :D ... sollte der Staat komplett die Konten der Anbieter einfrieren wegen illegales Glücksspiel, wie es das auch bei anderen Straftätern macht und jeder, der seinen Anspruch begründen kann, die Möglichkeit geben, diesen tatsächlich und ohne beknackte 20-80% Vergleiche und ohne PKF, die bis zu 90% abgreifen, zu holen, aber das ist utopisch.

bei diesen Enkeltrick-Betrügern habe ich das letztens gesehen, daß da richtig viel auch mit internationaler Hilfe in der Türkei sichergestellt wurde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1784 am: 30 Juli 2024, 21:27:35 »
bei den casinos wurden die verfahren
Wo die Anbieter ausserhalb der Eu waren fortgesetzt.
Bin gespannt ob es bei Esports in Gibraltar
auch weitergeht.
weil hier nicht nach Eu komforn entschieden
Wird.

 

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