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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1530 am: 25 Juli 2024, 11:11:56 »
Das kam per Mail gerad im Newsletter, ist noch am präziser oder ?!

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: 

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

In seinem Vorlagebeschluss hat der Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Rechtslage ausgeführt: Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung öffentlicher Sportwetten in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar. Die Beklagte hat dagegen verstoßen, indem sie in Deutschland öffentlich im Internet Sportwetten angeboten hat, ohne im für den Streitfall relevanten Zeitraum über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Aus dem Verstoß folgt grundsätzlich die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge (§ 134 BGB) und ein Anspruch des Klägers auf Erstattung seiner Verluste (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Der Zweck des gesetzlichen Verbots, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge.

Der Bundesgerichtshof hat weiter ausgeführt, dass sich im Streitfall die Frage stellt, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem gleichfalls unerlaubte Sportwetten betreffenden strafrechtlichen Ausgangsverfahren entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince). Es stellt sich daher die Frage, ob unter Umständen wie denen des Streitfalls im Rahmen nicht erlaubter Online-Angebote abgeschlossene Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass er - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - dazu neigt, diese Frage zu bejahen. Die zivilrechtliche Rechtsfolge der Nichtigkeit stellt keine Strafe dar, sondern eine Einschränkung der Privatautonomie zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs. Die im Verhältnis des Staats zum Sportwettenanbieter eintretenden Rechtsfolgen lassen sich nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis des Sportwettenanbieters zum Spieler als privatem Dritten übertragen. Die einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit rechtfertigenden zwingenden Gründe des Allgemeininteresses - darunter der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigen wirtschaftlichen Schäden durch öffentliches Glücksspiel - bestehen auch dann, wenn das Verfahren der Konzessionserteilung unionsrechtswidrig ausgestaltet war.

Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat. 

Ergänzender Hinweis:

Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1531 am: 25 Juli 2024, 11:12:40 »
Ja genau deute es auch so die warten ab wie bei dem einen Fall entscheiden wird und wenden das dann auf die anderen beiden ausgesetzten an… Es steht ja nicht expliziert das die anderen beiden „vorgelegt“ werden

Aber da ist doch Käse. Die können doch nicht einen Fall nehmen und auf alle übertragen?

bsp. In diesem Fall wurde z.b das 1000€ Limit eingehalten, in 500 anderen Fällen nicht. Dann kannst doch nicht das mögliche Urteil vom heutigen Fall auf 500 andere übertragen, wo massig Verstöße vorliegen.


@Rubbel.. bitte. Es gibt sicherlich Menschen die heute ein andere Nachricht erwartet haben. Meinst du nicht, dass die erstmal besseres zu tun haben als an einem Interview teil zu nehmen? Wie du sicher gelesen hast, haben Leute z.T die Klagen mit geliehenem Geld finanziert. Meinst nicht, dass die sich erstmal Gedanken darüber machen, wie sie das nun in den Griff kriegen, als irgendwo an einem Interview teil zu nehmen?  Die Enttäuschung ist bei vielen groß, was sicherlich auch mit den PKF und Anwälten zu tun hat, die das Geld schon auf Ihren Konten gesehen haben und das auf Ihre Mandanten übertragen haben. Also lass doch die Leute schreiben, so lange es vernüftig ist/bleibt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1532 am: 25 Juli 2024, 11:18:36 »
Ich lese da selbst bei „ergänzenden Hinweis „ nur ausgesetzt und bis der vorliegende Fall entschieden wurde nickt Fälle …

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1533 am: 25 Juli 2024, 11:20:22 »
Im grunde habe ich nichts anderes erwartet bei meinem glück :D

Ich bin wiedereinmal mehr froh den weg über einen PKF Gegangen zu sein. Was dies jetzt mit meiner Psyche gemacht hätte, wenn ich viele tausende euros in die Klagen gesteckt hätte und es einfach ungewiss bleibt hätte mich sicher zusätzlich belastet.


Ich kann jetzt zum glück entspannt bleiben und mich weiter um meine jetzigen schulden kümmern.


Und bevor jemand etwas sagen will , bei mir sind es Rückforderungen nahe einer viertel million.

Wenn das ganze jetzt ausgesetzt wird, kann ich es auch nicht ändern. Aber lieber ausgesetzt als verloren.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1534 am: 25 Juli 2024, 11:26:10 »
Natürlich ist man enttäuscht aber nicht verloren. Die Kosten laufen weiter für die Anbieter! Der Anbieter hat für sich nicht verloren heute zumindest. Das wollten die ja unbedingt so. Also weiter machen!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1535 am: 25 Juli 2024, 11:32:25 »
Kommentar von Herr michaelsen ( Anwalt )

Kurzer eigener Kommentar zu der BGH-Pressemeldung zu Sportwetten von heute (25.07.2024):

"Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht."

Mir ist nicht klar, ob jetzt vom BGH auch alle Verfahren ausgesetzt werden, in denen Verstöße von Bewerbern im ersten Konzessionsverfahren gegen materielles Glücksspielrecht von den Tatsacheninstanzen festgestellt wurden. Ich habe das schon bei LG Landshut v. 08.10.2021 -- 75 O 1849/20 für den Kläger vorgetragen und es ist dann allgemein üblich geworden. (Der Fall endete in einem Vergleich im Berufungsverfahren: Goldene Zeiten waren das rückblickend angesichts der Bill 55 Problematik und der Wartezeit bis zu einer oder mehreren EuGH-Entscheidungen.) Die Pressemeldung des BGH ist in diesem Punkt mehrdeutig. Es ist auch unklar, ob der BGH das Verstoß-Szenario auch dem EuGH vorgelegt hat, obwohl der Revisionsfall anders liegt (oder ob er eine weitere EuGH-Vorlage in einem solchen Verfahren plant):

"Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 Euro begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat.
Ergänzender Hinweis:
Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt."

Der BGH scheint alle Sportwettenverfahren aussetzen zu wollen. Wir müssen wohl für die Beantwortung meiner oben aufgeworfenen Frage auf die Veröffentlichung der Vorlagefragen warten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1536 am: 25 Juli 2024, 11:35:09 »
Ja aber dann müssten die Fälle alle drei vorgelegt werden wo jeweils die wichtigen Details unterscheiden werden .

In der Mitteilung bleibt der BGH ja grundsätzlich bei seiner Meinung wie ich es rausgelesen hatte.

Den Fall hätte Gamesright einfach stecken lassen müssen/ können. Aber so wie die Arbeiten ja kein Wunder ( wenn man Trustpilot ließt)

Und ja bei mir sogar noch mehr als ne viertel aber zum Glück PKF sonst wäre das der Horror 

Re: BGH Urteil
« Antwort #1537 am: 25 Juli 2024, 11:37:21 »
Was macht eigentlich Staudt noch kein Video online:)

Re: BGH Urteil
« Antwort #1538 am: 25 Juli 2024, 11:39:08 »
Also doch nicht so eindeutig laut Herrn Michaelsen zumindest per stand heute .

Ja dort wird erstmal Ruhe eingekehrt sein und müssen sich was überlegen wie sie doch alle noch zum klagen bewegen können 😂 wie gesagt denke eine PKF fallen jetzt weg

Re: BGH Urteil
« Antwort #1539 am: 25 Juli 2024, 11:41:26 »
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die PKFs weitere Fälle haben wollen und finanzieren können... wenn kein Geld fließt wird denen irgendwann die Luft ausgehen...

Re: BGH Urteil
« Antwort #1540 am: 25 Juli 2024, 11:43:06 »
Was macht eigentlich Staudt noch kein Video online:)

Sucht sein Kamera Equipment, oder vollstreckt in Deutschland :P

spaß beiseite. Es wäre ein Fehler wenn sie nur den heutigen Fall vorlegen. Aber dafür haben wir Anwälte, die sicher mehr wissen und gegensteuern können. Ich werde aber einen Teufel tun und HEUTE meinen Ra kontaktieren  ;D ;D ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #1541 am: 25 Juli 2024, 11:45:47 »
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die PKFs weitere Fälle haben wollen und finanzieren können... wenn kein Geld fließt wird denen irgendwann die Luft ausgehen...

vor paar Monaten bzw. wenigen Jahren waren 70/80/90% ein gängiger Vergleich. Davon haben die "Verbraucherschützer"/PFK 40% für Copy-Paste-Klagen abgegriffen.

Die sollten reichlich Kohle beiseite gelegt haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1542 am: 25 Juli 2024, 11:49:10 »
Ja selbst wenn es damals gut lief, warum sollten die das jetzt raushauen und so lange binden mit zusätzlicher Ungewissheit ?

Bei Bill55 war auch erstmal ne Weile Ruhe bei vielen PKF

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1543 am: 25 Juli 2024, 11:53:12 »
https://www.capital.de/amp/geld-versicherungen/verluste-aus-illegalen-sportwetten--der-eugh-muss-nun-entscheiden-34912628.html

Zwar habe ich mit meinem RA grad gesprochen aber ich bin immer noch optimistisch. Er sagte ist natürlich nicht toll.

Warum sollten die Anbieter dann Berufungen zurücknehmen. War auch so geschrieben im Netz von den Kanzleien.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1544 am: 25 Juli 2024, 11:54:48 »
Wäre ja wünschenswert wenn bis in 2 Jahren der Quatsch mit Bill no. 55 auch vom Tisch wäre... aber wie gesagt dieser heutige Tag war für viele hier anders geplant und es stellt sich absolute Ernüchterung ein... kann den Frust vieler die hier schreiben absolut nachvollziehen...

 

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