Man muss sich mal eins vor Augen halten:
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass öffentliche Glücksspiele ohne Erlaubnis in Deutschland verboten sind. Auch das anbieten von Glücksspiel im Internet ist verboten, sagt das Gesetz.
Der Gerichtshof der europäischen Union hat in der Vergangenheit mehrmals entschieden, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, gerade im Bereich des Glücksspielsektors selbst zu entscheiden. Nämlich deswegen, weil Glücksspiele besondere Erscheinungsformen wie Spielsucht, Kriminalität und so weiter mit sich bringen. Das wurde von dem europäischen Gerichtshof so klargestellt.
Alle Voraussetzungen und Gesetze liegen auf dem Tisch also.
Jetzt kommt der Bundesgerichtshof und sagt, dass es dem europäischen Gerichtshof es vorlegen müsse, damit der Gerichtshof der europäischen Union entscheidet, ob so ein Vertrag nichtig ist, wenn der Anbieter in dem Mitgliedstaat, wo es die Glücksspiele anbietet, keine Erlaubnis besessen hat.
Die obigen Gesetze und Entscheidungen lassen doch bereits erschließen, dass es nicht erlaubt ist. Und ein Rechtsgeschäft was nicht erlaubt ist, ist nichtig.
Genau so haben es ja die Oberlandesgericht und Landesgericht entschieden.
Ich mein, was ist daran so schwer, das zu begreifen?