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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1275 am: 16 Juli 2024, 20:01:38 »
Also, um mal Ross und Reiter zu nennen; ich wurde von Gameslaw vertreten. Haben 2022 geklagt, Streitwert ca 16.000. Ich war ehrlich gesagt nur darauf aus, dass aufgrund der ziemlich klaren Rechtslage sie gegenseite eine Vergleichssumme anbietet. Jesoch haben sie das nie oder ich habe davon nichts mitbekommen. Ich hätte 5000 sofort angenommen. Jedenfalls  habe ich vor dem LG verloren, sind dann in Berufung gegangen. Der Termin beim OLG war im Februar, kurz darauf wurde verkündet dass ich gewonnen habe. Ich war die ganzen zwei Jahre sehr unruhig und habe jederzeit mit Geldsegen gerechnet. Besonders nachdem ich vor dem OLG gewonnen hatte, dachte ich dass innerhalb einer Woche gezahlt wird und habe immer wieder nachgehakt, bis Gamesright mir irgendwann klargemacht hat, dass wohl nicht gezahlt wird bis bill 55 gekippt ist. Hier im Forum las man dann, dass das voraussichtlich ende 25 passiert, sodass sich dann ein Schalter in meinem Kopf umgelegt hat. Ich habe nicht mehr mit dem Geld gerechnet und der Stress ist abgefallen. Heute kam dann die Nachricht, dass die Gegenseite gezahlt hat und trotzdem bin ich weder aufgeregt noch wird es mir schlaflose Nächte bereiten. Bereits seit 2 Jahren steht fest, was ich mit dem Geld mache. Ein Teil meiner Schulden wird abbezahlt, ein kleiner gebrauchter gekauft und in den Urlaub gefahren, das ist alles. Mit der Nachricht heute kam natürlich auch die Kostenaufstellung, die aber nicht richtig ist. Ich hatte damals einen mit dem "Standard" verglichen einen ziemlich guten Deal bekommen. Gamesright hat mit 48% abschlag gerechnet. In meinem Vertrag ist der Abschlag aber deutlich geringer. Ist für mich jetzt erst mal nicht krass beunruhigend, da, vermutlich aufgrund von "Massenabfertigung" , schon mehrfach unkorrekte oder doppelte Mails kamen.
Ich habe jetzt auf den Fehler aufmerksam gemacht und warte die Antwort ab.

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Online Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1276 am: 16 Juli 2024, 20:07:42 »
Glückwunsch, Muslera

Da bin ich ja echt mal gespannt, wie es bei mir weitergeht mit Olli :D. Bisher steht nur ein LG-Urteil zu Buche.

Ich würde Hillside nicht weniger bedeutend als T einfschätzen. Die haben sich auch so richtig eingenistet in den Wettmarkt hier in Deutschland.
« Letzte Änderung: 16 Juli 2024, 20:12:52 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1277 am: 16 Juli 2024, 20:08:39 »
Und vielen lieben Dank für die Glückwünsche an alle!

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1278 am: 16 Juli 2024, 20:14:53 »
👍
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1279 am: 16 Juli 2024, 20:17:19 »
Hi Muslera,

na, dann hast Du ja schon einiges an gefühlsmäßigen Aufs und Abs ausgestanden. Toll, dass Du jetzt, deutlich früher als geahnt, dieses gute Ergebnis hast! Auch Deinen Plan und Deine Einstellung finde ich hervorragend: Teilschuldentilgung, Gebrauchtwagen, Urlaub - das ist richtig klasse!
Und das gönn' Dir auch wirklich!!! Ich freu' mich voll für Dich. SO muss es sein. Jedes Mal, wenn Du in den Wagen steigst, kannst Du stolz sein. Und: Genieß den Urlaub!!!

Viele Grüße R.
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #1280 am: 16 Juli 2024, 22:15:53 »
Sowas gibt Hoffnung und gerade vorm BGH Urteil ein wichtiges Zeichen.
Auch wenn die teilweise nur vermehrt Vergleiche anbieten, aber es zeigt, dass sie zumindest zum Teil dann doch willig sind.

Beim spielende Kirsche ist ja auch in Berufung gegangen und hat Zeit (schon verlängert) bis 27.7 ihre Begründung abzugeben. Mal schauen was dann das OLG macht oder ob die vorher ein Vergleich anbieten, aber unter 75% würde ich auch nein sagen.

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1281 am: 16 Juli 2024, 23:13:38 »
Also, um mal Ross und Reiter zu nennen; ich wurde von Gameslaw vertreten. Haben 2022 geklagt, Streitwert ca 16.000. Ich war ehrlich gesagt nur darauf aus, dass aufgrund der ziemlich klaren Rechtslage sie gegenseite eine Vergleichssumme anbietet. Jesoch haben sie das nie oder ich habe davon nichts mitbekommen. Ich hätte 5000 sofort angenommen. Jedenfalls  habe ich vor dem LG verloren, sind dann in Berufung gegangen. Der Termin beim OLG war im Februar, kurz darauf wurde verkündet dass ich gewonnen habe. Ich war die ganzen zwei Jahre sehr unruhig und habe jederzeit mit Geldsegen gerechnet. Besonders nachdem ich vor dem OLG gewonnen hatte, dachte ich dass innerhalb einer Woche gezahlt wird und habe immer wieder nachgehakt, bis Gamesright mir irgendwann klargemacht hat, dass wohl nicht gezahlt wird bis bill 55 gekippt ist. Hier im Forum las man dann, dass das voraussichtlich ende 25 passiert, sodass sich dann ein Schalter in meinem Kopf umgelegt hat. Ich habe nicht mehr mit dem Geld gerechnet und der Stress ist abgefallen. Heute kam dann die Nachricht, dass die Gegenseite gezahlt hat und trotzdem bin ich weder aufgeregt noch wird es mir schlaflose Nächte bereiten. Bereits seit 2 Jahren steht fest, was ich mit dem Geld mache. Ein Teil meiner Schulden wird abbezahlt, ein kleiner gebrauchter gekauft und in den Urlaub gefahren, das ist alles. Mit der Nachricht heute kam natürlich auch die Kostenaufstellung, die aber nicht richtig ist. Ich hatte damals einen mit dem "Standard" verglichen einen ziemlich guten Deal bekommen. Gamesright hat mit 48% abschlag gerechnet. In meinem Vertrag ist der Abschlag aber deutlich geringer. Ist für mich jetzt erst mal nicht krass beunruhigend, da, vermutlich aufgrund von "Massenabfertigung" , schon mehrfach unkorrekte oder doppelte Mails kamen.
Ich habe jetzt auf den Fehler aufmerksam gemacht und warte die Antwort ab.


Hattest du ein rechtskräftiges Urteil gehabt, dass der Gegner gezahlt hat ? Also war deine Klage komplett gerichtlich abgeschlossen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1282 am: 17 Juli 2024, 01:53:49 »
Ja, seit Februar 24.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1283 am: 17 Juli 2024, 11:36:39 »
Wie bist du denn damals auf Gameslaw gekommen ? War das auch der finanzierer oder die Kanzlei hinter dem finanzierer?

Sagt  mir mal so gar nichts … Sorry 

Re: BGH Urteil
« Antwort #1284 am: 17 Juli 2024, 12:30:39 »
Wie bist du denn damals auf Gameslaw gekommen ? War das auch der finanzierer oder die Kanzlei hinter dem finanzierer?

Sagt  mir mal so gar nichts … Sorry

Ich raff es selbst nicht ganz. Widerrufzentrale, spamhero, gameslaw, gamesright sind verschiedene Firmen oder Marken die da mitwirken.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1285 am: 17 Juli 2024, 12:41:03 »
Habe ich mir gestern auch gedacht, was ist Gameslaw?😂
Ich denke es kommt auch auf die Höhe der Klagesumme an wie bereit Anbieter sind.
Bei 17000 oder 25000 Euro ist ein guter Vergleich einfacher zu machen als wenn wir von 200 oder 300.000 Euro reden. Aber bisschen etwas für's Image muss man ja tun um wieder besser da zu stehen.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1286 am: 17 Juli 2024, 13:02:57 »
Edit: Vollzitat entfernt

Ich frage so. Was wäre die Alternative für die Anbieter??? Ich kann nur den Kopf schütteln….

« Letzte Änderung: 17 Juli 2024, 13:27:58 von Olli »

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1287 am: 17 Juli 2024, 13:24:29 »
Na dann schüttel mal den Kopf. Wir sprechen uns in 3-4 Jahren zu dem Thema nochmals.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1288 am: 17 Juli 2024, 13:44:25 »
Jetzt mal ganz im Ernst! Schau mal wer der CEO von dem Anbieter ist! Glaubst du ernsthaft das der CEO die Gelder von den eigenen Mitbürgern nicht auszahlt??? Was wollen wir in 3-4 Jahren uns erzählen ? Mir geht es ums jetzt.

Das Verfahren wird doch für die auch teurer…also das man da überhaupt diskutiert! Ist mit ein Rätsel!

Genau so welche Analysen machen auch die PKF!

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1289 am: 17 Juli 2024, 15:10:19 »
Ich meinte nicht nur T sondern im allgemeinen sollte es zu einer Klageflut kommen. Und jetzt im Ernst, meinst Du irgendjemand interessiert es ob eigene oder ausländische Bürger auf der anderen Seite stehen?

 

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