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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1035 am: 21 Juni 2024, 10:41:10 »
einige oder viele sagen hier, Ausland spielt eine Rolle ...ich bin da anderer Meinung und noch kein Gericht hatte in drei Fällen da irgendwas gesagt im Sinne von, dass das von Entscheidung ist, als es hierbei explizit um einen Hinweis gebeten wurde. .Gerichte sind ja alle frei und von daher ist es wohl für die Textbaustein-Klage der Online-Glücksspielanwälte und PKF besser, daß lieber der 0815-Fall bearbeitet wird, wo man bis auf wenige Daten nur noch auf Senden drücken muss, um die Klage einzrureichen. Eine genaue Aufschlüsselung, von wo man gespielt hat, ist ja auch schwieriger.

die Glücksspielanbieter werfen ja eine Millionen Gründen in der Hoffnung, dass einer der Gründe greift.

da das Kreditkartenkonto oder das Bankkonto in Deutschland geführt wird, und hierauf "zugegriffen" bei einer Abbuchung wird, ist mE ein weiterer Grund dafür gegeben, daß das keinerlei Rolle spielt, von wo man gespielt hat,erst recht, wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen AUfenthalt in Deutschland hat.

weswegen Schleswig-Holstein dann auch noch ins Feld geführt wird, weiß ich auch nicht. in Schleswig-Holstein war auch zu keinem Zeitpunkt beispielsweise das Online-Live-Casino mit zugeschalteten Dealern aus Überall oder sonstwo erlaubt.

aber da mag man sich eben an seine Online-Glücksspiel-Anwälte und seinen PKF wenden, die exzessiv Werbung auf Facebook und Co betreiben mit einer Werbung die meines Erachtens nichts anderes aussagt, dass der Fall schon zu 100% gewonnen wurde.
wenn man die überhaupt erreicht.
Sobald der Fall angenommen wurde, so erzählte man es mir, ist die Kommunikation schlecht bis gar nicht vorhanden.

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1036 am: 21 Juni 2024, 11:24:00 »
Wir wollten doch auf „erzählt man mir Geschichten“ hier verzichten. Und dass es gute und schlechte Anwälte gibt, wissen wir auch alle.
Wir konzentrieren uns hier aber nicht darauf. Wir gucken, was einen guten Anwalt ausmacht. Davon gibt’s genug.
LG Ilona

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1037 am: 24 Juni 2024, 12:57:10 »
Ich habe mal eine Frage zu den PKFs.

Wieviel % der Klagesumme bieten die PKFs idR an? Und lohnt es sich, mit diesen zu verhandeln?

Beispiel:
100% Sportwetten
80% Sportwetten, 20% Casino
falls das einen Unterschied macht.

Dank Euch
Gruss
Sascha

Re: BGH Urteil
« Antwort #1038 am: 24 Juni 2024, 13:18:32 »
Ich habe mal eine Frage zu den PKFs.

Wieviel % der Klagesumme bieten die PKFs idR an? Und lohnt es sich, mit diesen zu verhandeln?

Beispiel:
100% Sportwetten
80% Sportwetten, 20% Casino
falls das einen Unterschied macht.

Dank Euch
Gruss
Sascha

Da wirst nichts verhandeln können
Entweder du nimmst das was sie dir per Vertrag anbieten oder nicht.
Früher gab's noch mehr.  Mittlerweile bist irgendwo zwischen 30 u 40% was die verlangen.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1039 am: 24 Juni 2024, 13:46:42 »
Ok, und Sofortentschädigung? Was ist da so drin?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1040 am: 24 Juni 2024, 13:57:26 »
ich habe von max. 10% gehört,  reine Abzocke meines Erachtens.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1041 am: 24 Juni 2024, 14:04:41 »
ok, also 30-40% Beteiligung im Klagefall und max. 10% Sofortentschädigung.

Schon krass :)) Wenn man die Rechtslage bedenkt und deren aktuelles Risiko.

Ach...und wenn man einen Fall sofort verkauft, welche pflichten hat man dann? Muss man dann trotzdem vor Gericht auftauchen?

« Letzte Änderung: 24 Juni 2024, 14:11:40 von wluchten66 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1042 am: 24 Juni 2024, 14:13:16 »
die PKF wissen ja genau, welches OC und welcher Wettanbieter zahlt oder nicht zahlt.
mittlerweile wissen die auch, bei welchen Gerichten die Chancen sehr gut stehen oder nicht.
die wissen auch, ob der Anbieter nach Klage X als Vergleich anbietet oder nicht.

die kennen die Gegneranwälte und wissen ganz genau, welche Fälle "sofort entschädigt" werden oder nicht.

in meinen Augen, ist das Geschäftsmodell sittenwidrig und würde mich nicht wundern, wenn die PKF demnächst auch verklagt werden.

es gibt genug Leute, die derartig dem Glücksspiel verfallen sind, dass sie jede Summe nehmen, die sie angeboten bekommen, um versuchen, diese zu vermehren.
ne, ich würde eher PKH empfehlen als PKF. Beim PKF würde ich mich irgendwie immer veräppelt fühlen.


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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1043 am: 24 Juni 2024, 14:14:15 »
bin Deiner Meinung :) Wenn es geht, dann PKH
Muss ich nur noch meine Bentleys loswerden.

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1044 am: 24 Juni 2024, 15:02:38 »
Nun ja, es gibt solche und solche PKFs. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, zu dem ich Vertrauen habe. Wenn der dann einen oder mehrere PKFs hat, mit denen er gut zusammenarbeitet und deren Verträge er auch checkt, würde ich diese Option - je nach Fallkonstellation - in Erwägung ziehen.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1045 am: 24 Juni 2024, 16:12:03 »
Nun ja, es gibt solche und solche PKFs. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, zu dem ich Vertrauen habe. Wenn der dann einen oder mehrere PKFs hat, mit denen er gut zusammenarbeitet und deren Verträge er auch checkt, würde ich diese Option - je nach Fallkonstellation - in Erwägung ziehen.
LG Ilona
Das ist definitiv der bessere Weg. Zum Anwalt muss ja Vertrauen bestehen sonst kann man es lassen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder


Re: BGH Urteil
« Antwort #1047 am: 24 Juni 2024, 17:41:21 »
die PKF wissen ja genau, welches OC und welcher Wettanbieter zahlt oder nicht zahlt.
mittlerweile wissen die auch, bei welchen Gerichten die Chancen sehr gut stehen oder nicht.
die wissen auch, ob der Anbieter nach Klage X als Vergleich anbietet oder nicht.

die kennen die Gegneranwälte und wissen ganz genau, welche Fälle "sofort entschädigt" werden oder nicht.

in meinen Augen, ist das Geschäftsmodell sittenwidrig und würde mich nicht wundern, wenn die PKF demnächst auch verklagt werden.

es gibt genug Leute, die derartig dem Glücksspiel verfallen sind, dass sie jede Summe nehmen, die sie angeboten bekommen, um versuchen, diese zu vermehren.
ne, ich würde eher PKH empfehlen als PKF. Beim PKF würde ich mich irgendwie immer veräppelt fühlen.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Wenn sich ein Anbieter in der Vergangenheit verglichen hat, bedeutet das nicht, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Niemand weiß das sicher. Es sind immer nur Prognosen/Wahrscheinlichkeiten, die eintreffen können oder auch nicht. Du kannst das Risiko entweder selbst tragen, weitestgehend über Prozesskostenhilfe absichern oder einen Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen. Ansonsten: Weniger auf andere fokussieren, sondern mehr auf sich selbst. Dann klappt auch alles andere, wie zum Beispiel dauerhaft spielfrei zu werden/bleiben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du ständig das Problem bei anderen und nicht bei dir selbst suchst. Oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #1048 am: 24 Juni 2024, 18:23:18 »
@Kläger2018
Das hat mir meine Kanzlei auch gesagt. Nach wie vergleicht sich der gleiche Anbieter mit Gegner A C D und ignoriert alles bei B E und F.
Warum? Alle zucken mit den Schultern da kein
Schema zu erkennen ist.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #1049 am: 24 Juni 2024, 19:41:47 »
Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Wenn sich ein Anbieter in der Vergangenheit verglichen hat, bedeutet das nicht, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Niemand weiß das sicher. Es sind immer nur Prognosen/Wahrscheinlichkeiten, die eintreffen können oder auch nicht. Du kannst das Risiko entweder selbst tragen, weitestgehend über Prozesskostenhilfe absichern oder einen Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen. Ansonsten: Weniger auf andere fokussieren, sondern mehr auf sich selbst. Dann klappt auch alles andere, wie zum Beispiel dauerhaft spielfrei zu werden/bleiben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du ständig das Problem bei anderen und nicht bei dir selbst suchst. Oder?

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Hatte sogar mit einem Gegneranwalt geschrieben, ob wir nicht gleich die nicht gerichtlich geltend gemachten Ansprüche von X klären können.

War 0,00 Problem.

Mit Prozesskostenfinanziern, die Werbung machen, wie super mega sie sind, usw. und das Unternehmen auch noch in der Werbung nennen, da wundert es mich nicht, daß da nicht unbedingt eine Vergleichsbereitschaft besteht.
Bei Fehlberatungen von Anlagen, hatte eine größere Bank auch kategorisch Vergleiche mit einer bestimmten Kanzlei ausgeschlossen.
Für die Bank hatte ich mal gearbeitet. Da der Gegner-Anwalt die Bank in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht hat, war die Veergleichsbereitschaft von jetzt auf gleich auf 0,00.

Seltsam, aber so ist es.
« Letzte Änderung: 24 Juni 2024, 19:44:52 von Istvoelligegal »

 

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