Zunächst mal gehts darum, was die GGL tut.
Die Anbieter reichen Anträge für sich selbst und jedes Spiel ein, das sie anbieten wollen.
Jedes Spiel muss einzeln auf deutsches Recht geprüft werden. Grafik, Funktion, Auszahlungsquote.
Jeder Anbieter muss jedes einzelne Spiel einreichen.
Selbst wenn ein anderer Anbieter das Spiel schon mal zur Prüfung eingereicht hat und es auf seiner Seite anbieten darf.
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Dann kritisiert Rightnow die Lizenzierung von Reel Germany und fordert deren Widerrufung.
Reel Germany ist ein Tochterunternehmen von Rational Resources.
Diese wiederum hat mit TSG Interactive Gaming ein weiteres Tochterunternehmen.
Die TSG Interactive Gaming ist für die bekannte Poker Plattform mit dem roten Pik verantwortlich.
So eine Verbindung erlaubt die GGL eigentlich nicht.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass TSG Interactive Gaming bis Sommer 2023 illegales Glücksspiel anbot und schon mehrfach zur Rückzahlung verurteilt wurde.
Die Rückzahlungen aber aufgrund von Bill 55 ausblieben.
Im Sommer wird ein Urteil vom EuGH erwartet, da durch Bill55 die Anerkennung von Urteilen innerhalb der EU infrage gestellt wird.
Die GGL schreibt, das solche Anträge wie von Rightnow eher selten vorkommen und ein Entzug der Lizenz auf Anfrage von Dritten nicht vorgesehen ist.
Die GGL vergab die Lizenz für Reel Germany, obwohl die Verbindung zur TSG Interactive Gaming bekannt war.
Allerdings betont die GGL, dass eine erneute Prüfung nicht ausgeschlossen ist und Lizenzen entzogen werden können.
Die GGL verweist stolz auf die Firma aus Köln, bei der es letztes Jahr eine Razzia wegen Steuerhinterziehung gab.
Diese Firma ist mittlerweile insolvent und wurde verkauft.
Weiter möchte sich die GGL nicht zu Reel Germany äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Bla bla.
Reel Germany darf weiterhin Automaten Spiele anbieten.
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Mit Hinblick auf die Verhandlung vor dem BGH im März rechnet Rightnow nicht damit, dass sich bei der GGL irgendwas ändert.
Bei der Verhandlung am BGH geht es gegen den Anbieter „von“ Oli Kahn.
Die GGL betont, dass sie bei zivilrechtlichen Ansprüchen keine Handhabe hat.
Rightnow fordert die GGL auf, Lizenzentzug als Sanktionsmaßnahme zu nutzen, wenn Gerichtsurteile ignoriert werden.
Von 79 Anbietern die auf der Whitelist stehen, haben 61 ihren Sitz auf Malta.