der Amwalt verdient üblicherweise eine 1,3 Verfahrensgebühr, eine 1,2 Terminsgebühr.
Bei einem Vergleich kassiert der Anwalt nochmal eine 1,0 Einigungsgebühr.
Das heißt, bei einem Vergleich verdient der Anwalt nochmal 25/30% mehr.
Daher sind Anwälte oft sehr vergleichsbereits Auch bei einem 20% Vergleich kassiert der Anwalt genauso, als würde er
einen 90% Vergleich abschließen.
Bei PKH wirst du in aller Regelmäßigkeit vom Staat aufgefordert, deine Bedürftigkeit nachzuweisen. Das darf der Staat 4 Jahre lang und macht es
regelmäßig. Das heißt, immer vollständiges Ausziehen und der Hinweis, dass sich nichts geändert hat, reicht nicht.
Insofern sind die angebotenen 20% extrem lächerlich.
Würde ich nur annehmen, wenn das ein kleiner 0815-Laden ist, wenn ein Global-Player mit Bundesliga-Vereinen als Hauptsponsor, würde ich das sein lassen.
aber dein Verfahren, dein Ding.