Hi Maverick,
aufgrund deiner Angaben wurde dein Konto nicht nur gekündigt, sondern auch unmittelbar gesperrt. Das wiederum darf die Bank natürlich nicht willkürlich ohne Angabe von Gründen, da diese Maßnahme wie du selbst erkannt hast erhebliche Probleme insbesondere laufender Fixkosten-Zahlungen mit sich bringt und dein Vermögen vorübergehend „einfriert“.
Das man nach deinen Aussagen jedoch auch eine Guthaben-Transaktion mit Auflagen belegt (Überweisungskonto muss auf deinem Namen laufen) offenbart letztendlich den Grund der dahinter steckt.
Denn meiner Vermutung nach deutet das Vorgehen eher auf eine Maßnahme nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Gemäß § 47 (GwG) ist es demzufolge nicht nur legitim sondern auch vorgeschrieben, den Kontoinhaber „Im Dunkeln“ stehen zu lassen.
Du hast geschrieben, dass das möglicherweise auch an deine zahlreichen hohen Transaktionen ins Ausland (an OCs) liegen könnte. Das wiederum bekräftigt meine Mutmaßung.
Ein kleiner Tip: Hol dir zeitnah eine Schufaauskunft. Derartige Kontokündigungen werden dort eingetragen und sind über 3 Jahre als „Negativeintrag“ maßgeblich dafür verantwortlich, das deine Bonität negativ beeinflusst wird. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (du hast ja sogar Rechtsschutz wie ich gelesen habe) können derartige Einträge im Einzelfall entfernt werden