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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #630 am: 04 März 2024, 21:32:12 »
Endlich einer der es versteht, DE FACTO auf ganz lange Sicht ein BGH Urteil!!! 10 Jahre Verjährung aber wir sind in Deutschland. Das jedes Verfahren einzeln entschieden werden muss.

Das gleiche mit dem Diesel Thermofenster Urteil EuGH, BGH Aber die Automobilhersteller gehen in Berufung :).

Obwohl der Staat den KBA unterweisen kann die Berufung zurückzunehmen :). Aber die Kläger schauen auf „Heute“ nicht auf „Übermorgen“ in dem Sinne Gute Nacht

Ps:  Wenn kein Anspruch mehr besteht gibt es ein BGH Urteil 😀
« Letzte Änderung: 04 März 2024, 21:40:45 von Zocker »

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #631 am: 22 März 2024, 10:18:50 »
Heute findet am OLG Stuttgart die mündliche Verhandlung in der Sportwettensache 5 U 26/23 statt.
Das Verfahren hätte bereits im Februar stattfinden sollen. Die Anwälte des Beklagten Anbieters sind jedoch zu dem Termin im Februar nicht erschienen, weshalb ein Versäumnisurteil zu deren Lasten erging. Da der beklagte Anbieter Einspruch einlegte findet daher der Termin zu mündlichen Verhandlung heute um 10 Uhr statt.

Vorinstanz war das LG Heilbronn mit Urteil 01.02.23 - 5 O 416/22.

Die Prozessbevollmächtigten des Beklagten Anbieters ist die Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Wir sind gespannt.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #632 am: 22 März 2024, 10:46:53 »
Das wäre ja mal dann wieder ein aussagekräftiges Urteil eines OLG.

Wenn er nicht wieder ausfällt ^^…

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #633 am: 22 März 2024, 12:07:30 »
sei froh wenn du von Anbieter deine Verluste bekommst. Soweit ist der Druck auf die Anbieter noch nicht, dass die freiwillig zahlen. Noch ist in der Hinsicht kein Durchbruch geschafft worden.  Ihr sieht doch was für Spielchen die nicht nur mit uns sondern auch mit deutsche Gerichte machen. Wichtig ist dass die Richter diese Spielchen sehen und denen  ganz klare Grenzen setzen

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #634 am: 22 März 2024, 12:26:39 »
Warum sollten die auch vorher zahlen? Wir haben das hier 1000x diskutiert. Ziehen Verfahren in die Länge damit hinten rum Ansprüche verjähren. Für die lohnt sich das. Irgendwann ist jedes Verfahren beendet.

Und wenn die bis zum durchziehen müssen die auch die Zinsen zahlen :). Die Frage wird sein was der PKF mit den macht.

Rechtlich ist das Ding längst durch….

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #635 am: 22 März 2024, 12:47:19 »
Was meinst du damit was der PKF mit denen macht ?

Wer zum Schluss die Zinsen halt kriegt…Die binden halt auch ihr Kapital

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #636 am: 22 März 2024, 14:45:21 »
Dann kann die Kanzlei vom Kläger sich schon mal aufwärmen, da die gleiche Kanzlei am BGH am 02.05 teilnehmen wird. Natürlich mit dem zugelassenen BGH Anwalt.

Ich bin mir sehr sicher, dass die Verhandlung am BGH kurzfristig wieder abgesagt wird, beziehungsweise die Klage vom Anbieter zurückgezogen wird. Der Anbieter ist Sponsor der EM und will bestimmt keine schlechte Presse.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #637 am: 22 März 2024, 14:52:06 »
ich bin auch der Meinung. Die Verhandlung im Mai wird auch nicht stattfinden. Die Anbieter wissen, wass ein BGH Urteil gegen Sie bedeutet und werden bis BGH alles tun um Zeit zu gewninnen. Danach wird ein Vergleich erziehlt oder sie ziehen die Berufung zurück und der Fall verschwindet wieder.
« Letzte Änderung: 22 März 2024, 14:54:08 von kotek123 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #638 am: 22 März 2024, 15:28:35 »
Günni wenn Du alleine klagst ist das kein Problem bis zum Ende zu gehen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #639 am: 22 März 2024, 16:36:59 »
ich bin auch der Meinung. Die Verhandlung im Mai wird auch nicht stattfinden. Die Anbieter wissen, wass ein BGH Urteil gegen Sie bedeutet und werden bis BGH alles tun um Zeit zu gewninnen. Danach wird ein Vergleich erziehlt oder sie ziehen die Berufung zurück und der Fall verschwindet wieder.

Vergleich bei 12.000€ ? Bei den Verfahren vor dem BGH wird es kein Vergleich mit weniger Geld geben! Wovon träumt ihr nachts

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #640 am: 22 März 2024, 17:08:00 »
du solltest an dein sprachweise arbeiten. Du redest nämlich sehr provakant. bist du heimlich weiter am zocken? Bei dir ist nämlich diese aggerissve Verhalten auffällig


wer lesen und die Gesetze einigermaßen kennt, hat verstanden was ich geschrieben habe. Speziell in diesen Fall hat der Anbieter Berufung eingelegt. Wenn Sie Berufung zurückziehen, dann ist der FAll erledigt und sie müssten die 12K zahlen. Sogar da versuchen die Anbieter ein Vergleich zu erzielen mit dem Argument, das Geld schnell und ohne die Probleme bei der Vollstreckung zu riskieren, zu zahlen..Solange die Anbieter in Berufung gehen, wird es wahrscheinlich zu keinem Urteil kommen. Es geht den Anbieter nämlich nur darum Zeit zu gewinnen. sie wollen kein Urteil erzwingen.
« Letzte Änderung: 22 März 2024, 17:10:57 von kotek123 »

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #641 am: 22 März 2024, 17:24:24 »
Du widersprichtst dich selbst in deinem Prost. Die wollen nur Zeit gewinnen, dann aber  Probleme mit Vollstreckung und Vergleich.
Die haben Theoretisch die Möglichkeit. Woher willst du es wissen das sie es auch machen?

Irgendwann haben die BGH Anwälte auch keine Lust mehr auf sowas!  Die werden alles gleich überweisen!

Wurde gesagt sind Sponsor usw.!
Ich versteh nicht es wird immer das gleiche erwähnt! Unter strich bringt es für die nichts! Was ist daran nicht zu verstehen???

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #642 am: 22 März 2024, 17:54:34 »
ich lasse es dann mal sein. Denk was du dir denken willst.

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Offline Zocker

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #643 am: 22 März 2024, 18:31:47 »
Ja Kotek dann sag allen das die doch nicht klagen sollen!! Versteh nicht was das immer soll? Warum sollten dann neue Kläger überhaupt klagen wenn gar kein Geld fließt??

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #644 am: 22 März 2024, 18:57:02 »
Meine Güte, hast Du ne dünne Zündschnur ... einmal durch die Nase einatmen ... ganz tief, so lange es geht ... nun einen Moment halten und im Anschluss gaaaaanz langsam ausatmen ... Wenn Du dabei nicht das Bewusstsein verlierst, dann mache mal gemächlich ein paar Wiederholungen. Aber bitte ... dabei nicht hier ins Forum in diesen Thread schauen ... dann gibts wieder Schnappatmung ... ;)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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