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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #60 am: 15 November 2023, 19:11:46 »
Hi, 100% gibt es natürlich nicht….aber sehr sehr sehr sicher!!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #61 am: 15 November 2023, 19:13:01 »
…schon allein aus eigenem Interesse…!!!

*

Fedex1

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #62 am: 15 November 2023, 20:00:49 »
Dann schreib am Freitag mal wie es ausgegangen ist. Denke das wird alle hier interessieren.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #63 am: 15 November 2023, 20:06:33 »
   Na klar mache ich das! Versteht sich doch von selbst

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #64 am: 15 November 2023, 20:17:08 »
Wie ist es denn vor dem LG gelaufen???Wenn du vor dem OLG gewinnst, sollte das Ding durch sein, denke ich zumindest. Bin aber kein Profi. Die weitere Frage ist ob direkt gezahlt wird oder noch Vollstreckung kommt….je nach Anbieter denke ich…, oder wie seht ihr das??



Ich habe mein Termin vor dem OLG im Dezember.
Geht nur um Sportwetten.
Die Angeklagte hat nun gedroht in Revision zu gehen wenn das OLG gegen sie entscheidet.
Mit meinem Anwalt habe ich kommende Woche einen Termin, wo ich ihn frage, aber vielleicht kann mir von euch jemand jetzt schon helfen.

Gesetz dem Fall ich bekomme Recht von dem OLG, aber das Gericht lässt eine Revision zu und die Angeklagte nimmt dies auch in Anspruch, was kommt dann auf mich zu?

Danke euch

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #65 am: 15 November 2023, 21:14:02 »
Auch ein Sieg vor dem OLG sagt leider gar nix aus.
In der Regel gehen die Anbieter dann noch in Revision und Ziehen vor den BGH

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #66 am: 15 November 2023, 21:43:22 »
Weshalb fragst du denn dann was auf dich zukommt????

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Fedex1

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #67 am: 16 November 2023, 05:03:28 »
Am einfachsten ist folgender Fall.

Beispiel Köln.
OLG hat bereits positiv entscheiden
Somit ist ein Erfolg am LG wahrscheinlich.

Anbieter wird trotzdem Berufung einlegen. Mit Großer Wahrscheinlichkeit wird das OLG einen Hinweisbeschluss geben und die Sache ist durch.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #68 am: 16 November 2023, 06:40:19 »
Mich würde mal interessieren, ob jemand hier aus der Runde bereits Erfahrung gemacht hat, wo es zu echten Auszahlungen gekommen ist. Und, falls Vergleiche erzielt wurden, in welchem Größen, die sich befinden? 60-70 %?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #69 am: 16 November 2023, 06:41:44 »
In der Regel gehen die Anbieter dann noch in Revision und Ziehen vor den BGH
Ähm, eher nein. Zumindest bislang haben sie genau das vermieden auch nur in die Nähe des BGH zu kommen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #70 am: 16 November 2023, 06:45:33 »
Rückforderungen von online-Casino Verlusten - Revision beim BGH VI ZR 99/23 anhängig


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Fedex1

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #72 am: 16 November 2023, 08:58:55 »
Das Positive Dresden Urteil liegt auf beim Bundesgerichtshof!

Ich gehe schwer davon aus das bevor die Verhandlungen starten die Anbieter die Klage zurück ziehen.

Bei einen negativen Urteil wäre es eine katastrophale für die Anbieter!

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #73 am: 16 November 2023, 09:28:11 »
Das Positive Dresden Urteil liegt auf beim Bundesgerichtshof!

Ich gehe schwer davon aus das bevor die Verhandlungen starten die Anbieter die Klage zurück ziehen.

Bei einen negativen Urteil wäre es eine katastrophale für die Anbieter!

Welche Klage soll der Anbieter zurückziehen? Der Anbieter hat doch garnicht geklagt. Man sollte Rechtsbegriffe nicht einfach so benutzen und damit andere verwirren.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #74 am: 16 November 2023, 10:46:58 »

Welche Klage soll der Anbieter zurückziehen? Der Anbieter hat doch garnicht geklagt. Man sollte Rechtsbegriffe nicht einfach so benutzen und damit andere verwirren.
Geklagt hat der Anbieter nicht, aber der Anbieter hat die Revision beim BGH eingeleitet. Also kann auch nur der Anbieter die Revision "zurücknehmen".

 

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