Dann hab ich mich etwas falsch ausgedrückt, sorry. Also in dem Aufsatz geht es nicht um Verjährungsfragen. Die spielen dort absolut keine Rolle.
Es geht dort nur um die Frage, wie wirkt es sich aus, wenn an einem illegalen Spiel teilgenommen wird. Stichwort Nichtigkeit des Vertrags. Hierzu auch der BGH in der Zusammenfassung in der Pressemitteilung zur Zusammenfassung der Problemlage aus den beiden Vorinstanzen mitgeteilt:
"Die Beklagte habe zwar gegen § 4 Abs. 1 sowie gegen § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 verstoßen. Daraus resultiere jedoch keine Nichtigkeit der Verträge gemäß § 134 BGB."
Das ist der Knackpunkt, um den sich alles dreht, egal ob nun Sportwetten, Casino oder Poker. Um die Illegalität als solches geht es zwar auch. Allerdings ist die Frage, wie sich die Teilnahme am illegalen Spiel nun auf den Vertrag auswirkt, der Problempunkt. Und hier gibt es gravierende Unterschiede., die bis vor wenigen Monaten noch nicht in dem aktuellen Umfang bestanden haben. Auch aus dem Grund würde ich es extrem unglücklich finden, wenn die Revision tatsächlich noch zurückgenommen werden. Dann würden wieder Monate vergehen, in denen eine nicht wirklich optimale Entwicklung zu erwarten wäre.