Vielleicht ein von den Anbietern inzinierter Fall … man weis ja nie… den verbrechern ist ja alles zuzutrauen ^^
Selbst wenn, dann wäre das unerheblich. Einen Rechtsstreit zu konstruieren, um eine Entscheidung ggf. über eine ungeklärte Frage zu bekommen, ist nicht unzulässig. So der EuGH schon vor gut 20 Jahren.
Auch die Höhe der inzwischen entstandenen Kosten spielt keine Rolle. In jedem Amtsgerichtsverfahren, bei denen Beträge von bis zu 1.000 € gefordert werden, übersteigen die Gesamtverfahrenskosten den Klagewert deutlich, wenn ich vorherige Anschreiben, dann Amtsgericht und dann Berufung beim Landgericht zusammenrechne.
Beide Punkte haben also rein gar nichts mit dem vorliegenden BGH-Verfahren zu tun und haben schon gar nicht irgendeine Auswirkung.
Und mal so gesagt: es ist schon mehr als nur extrem naiv annehmen zu wollen, irgendjemand nimmt sein Klageverfahren zurück, weil der Sachverhalt vielleicht von den Grundsätzen vergleichbarer Fälle abweicht. Am Ende klagt niemand für die Entwicklung der Rechtsprechung, sondern allein um sein Geld zurück zubekommen.