Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

  • 733 Antworten
  • 48933 Aufrufe
Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #360 am: 04 Januar 2024, 22:15:58 »
Ähnlicher Fall.. LG und OLG gewonnen, Revision zugelassen und nun beim BGH anhängig mit genehmigter Fristverlängerung zur Begründung.

Dir Jahre vergehen ins Land, bei manchen mehr als 2 😅

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #361 am: 05 Januar 2024, 09:35:17 »
Dann wird es Zeit das von ganz oben ein Urteil kommt. Wobei da ich kein Anwalt bin stellt sich mir die Frage ob die da auch noch vor Urteilsverkündung zurück ziehen können?
Ansonsten wie Player8 und Ilona geschrieben haben aussitzen und trocken bleiben. Jeder Monat ohne spielen ist eine Festigung der Abstinenz.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #362 am: 05 Januar 2024, 09:55:55 »
Mich würde interessieren, wie viele Fälle aktuell beim BGH anhängig sind. MIr ist bis jetzt nur ein Fall bekannt (OLG Dresden Fall). Anscheinend sind doch mehr Fälle anhängig als bisher bekannt.

Bei mir wurde Revision nicht zugelassen. Die Gegenseite hat aber Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.

Ich bin fast seit 5 Jahre schon dran und in der Zeit auch geschafft trocken zu bleiben. Man braucht viel Geduld und Kraft bei der Sache.
« Letzte Änderung: 05 Januar 2024, 10:03:06 von kotek123 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #363 am: 05 Januar 2024, 10:10:33 »
Ich glaube zu wissen bzw. meine das bei Nichtzulassungsbeschwerden erst die Revision geprüft wird und dann erst das Revisionsverfahren eröffnet wird.  Ich behaupte aus diesem Grund, weil schon Verfahren beim BGH anhängig sind werden die zukünftig OLG's die Revision nicht mehr zulassen. Weil wenn der BGH im Sommer eine Entscheidung trifft werden die Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden hinfällig!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #364 am: 05 Januar 2024, 10:16:13 »
Ja bei der Nichtzulassungsbeschwerde wird geprüft, ob die Revision zuzulassen wäre oder nicht. Die Gegenseite hat um die Frist zu wahren die Beschwerde eingereicht und prüft jetzt ob Sie überhaupt Chance haben oder nicht. So gewinnen Sie wieder Zeit von ca. 6 Monate bis 1 jahr
« Letzte Änderung: 05 Januar 2024, 10:19:09 von kotek123 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #365 am: 05 Januar 2024, 10:28:21 »
Naja wie gesagt würde ich sagen die gewinnen Zeit bis ein Verfahren überhaupt entschieden wird. Geht nicht zwangsläufig um dein Verfahren.

Ich würde auch behaupten das wenn ein Verfahren schon entschieden ist die Gerichte nicht mehr die Fristen länger gewähren, weil dann steht schon eine Entscheidung.

Wisst ihr. Wie viel mal sollte der BGH entscheiden.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #366 am: 05 Januar 2024, 10:45:30 »
Das BGH müsste eine Entscheidung treffen.
Sportwetten waren illegal bis.... Und Verjährungsfrist gilt x Jahre. Dann ist der Spuk vorbei. Gleichzeitig würde ich mir einen starken Staat wünschen der denen klar macht, dass bei Massen Insolvenzen der Betreiber die Lizenzen weg sind.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #367 am: 06 Januar 2024, 01:25:27 »


Wie viele von euch schon schreiben, ein gewonnenes Urteil bringt noch lange kein GeldRad

Da liegst du vollkommen richtig, wer sich nicht auf ein Vergleich einlässt und geht auf‘s ganze dem wird es nicht leicht gemacht egal ob Sportwetten oder Online Casino. Bei mir läuft‘s auch schon ein paar Jahr Ende ist nicht in Sicht.
Bei Gericht zu gewinnen bedeutet nicht. Man gewinnt nur ein Plädoyer vom Richter  und kein Geld .Der Kampf geht erst danach richtig los.

Gruß und viel Erfolg an alle in 2024

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #368 am: 06 Januar 2024, 10:33:39 »
Ich glaube das kann jeder für sich selbst entscheiden wann wer was annimmt. Hauptsache immer die Ruhe bewahren und Spielfrei bleiben. Die Anbieter wissen das sie verlieren. Also ich hab bis jetzt kein Vergleich angeboten bekommen. Warum auch? Das Verfahren werde ich gewinnen. Was wäre die Alternative für die Anbieter?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #369 am: 11 Januar 2024, 15:20:43 »
Habt ihr es schon alle versucht? Ich kann nur empfehlen, einfach mal zum Anwalt zu gehen und es zu probieren. Ich habe dadurch knapp 12.000 EUR erstritten. Kann den Anwalt auch nur weitermpfehlen. Warum sollte man es nicht probieren, wenn es kein Kostenrisiko gibt? Vorausgesetzt natürlich, der Anwalt arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Hier übrigens ein paar OLG-Entscheidungen in Online-Casinio und Sportwettverfahren:

•   OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023, Az. 2 U 36/22
•   OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2023, Az. 13 U 1753/22
•   OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.2023, Az. 14 U 256/21
•   OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023, Az. 21 U 116/21
•   OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022, Az. 19 U 51/22
•   OLG München, Beschluss vom 20.09.2022, Az. 18 U 538/22
•   OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschluss vom 08.04.2022, Az. 23 U 55/21

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #370 am: 11 Januar 2024, 19:04:28 »
Habt ihr eine genaue Info zu der Berechnung von den Zinsen ab 09.10.20? Ich könnte mir vorstellen, weil ab da der Anbieter legal war und die Gelder nicht zugestanden haben? Die Anschlussberufung stützt sich auf die Berechnung und der andere Teil wurde abgelehnt..

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #371 am: 15 Januar 2024, 06:53:07 »
Hallo zusammen, noch mal ich. Wenn ich das richtig verstehe, werden die 5 % Zinsen über den Basiszins (das sind derzeit übrigen satte 8,6 %) ab dem Tag der Rechtshängigkeit fällig. Das bedeutet, ab dem Tag, an dem die Klage bei dem Beklagten Zugestellt wird. Also Malta Gibraltar oder wo auch immer. Zumindest ist das mein derzeitiger Wissensstand. Der 9. Oktober 2020 war der Tag der Zulassung. Weshalb dort Zinsen ab diesem Zeitpunkt angegeben worden sind, weiß ich nicht zu beurteilen.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #372 am: 18 Januar 2024, 12:38:21 »

*

Chris1953

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #373 am: 18 Januar 2024, 12:42:24 »
Ja habe ich vorhin auch entdeckt . Bin nur verwundert , da dieses Vorurteil aus Ulm für mich nicht zu Agenda  stand. OLG war wohl gar nicht beteiligt . Bei der Verlustsumme über den Zeitraum ist ja auch die Frage inwieweit eine Lizenz möglich gewesen wäre hinsichtlich des 1000 Euro Limit .

Ggf nicht der beste fall zumal beide Urteile negativ vorher  … oder ?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #374 am: 18 Januar 2024, 12:50:04 »
Jungs warum macht ihr wieder Panik.
Anscheint ist es der erste Fall gewesen. Es geht um Sportwetten. Im Zeitraum der Urteile gab es keine Entscheidungen von OLG‘s. Der BGH weiß auch von den anderen Fällen. Also ganz ruhig. Zumal bei dem Spielzeitraum wird auch sicherlich die 10 Jährige Verjährungsfrist zu klären sein.

Wenn es zu 100% zu unseren Gunsten ausgeht gehen wir davon mal aus.

Entspannt bleiben. Ich freue mich drauf.

Wird einer vor Ort sein oder hatt jemand Kontakt zu einem Anwalt der da sein wird?
« Letzte Änderung: 18 Januar 2024, 12:59:02 von Player8 »

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums