@Kaffesatzleser: Kläger2021 hat den Bericht doch hier reinkopiert! Manchmal fällt mir nichts ein.
Eben darum meine Frage, denn wie Du sicherlich gesehen haben wirst, ging es in der hier kopierten Entscheidung um einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen 2 Anbietern.
In dem Beschluss verweist der BGH ausdrücklich darauf, dass es mit Blick auf die aktuelle EuGH-Vorlage bei den relevanten Fragen zwischen Verbrauchern und Anbietern um eine andere Thematik geht, welche für den wettbewerbsrechtlichen Streit nicht relevant waren.
Und dass das Spielangebot als solches in aller Regel mangels Lizenz (auch in Sachen Sportwetten) unwirksam waren, davon gehen selbst die Gerichte aus, die eine Rückzahlung zurückweisen. Damit ist auch der besonders hervorzuhebende Satz aus dem Wettbewerbsprozess nichts wesentlich Neues, siehe dazu auch die Andeutungen des BGH in den beiden Entscheidungen zu Rückzahlungen gegenüber Zahlungsdienstleistern.
Eine echte Tendenz für Verbraucher sehe ich bislang in keiner BGH-Entscheidung. Und dass es eine BGH-Entscheidung gegeben wird, davon gehe ich weiterhin aus. Derzeit sind 3 Verfahren anhängig (2 mal Casino 1 mal Sport) das OLG Brandenburg hat ebenso kürzlich die Revision ausdrücklich zugelassen, würde dann BGH-Verfahren Nr. 4 bedeuten.