hier ist bestimmt etwas im Prozess falsch gelaufen...Ich weiß gar nicht, ob ich deswegen irgendwas geltend machen kann
Ich denke vor dem Prozess ist schon was schief gelaufen: In der Regel fragt dich der PKF vorher, ob du von der Illegalität Kenntnis hattest, sonst hätte er deinen Fall nicht angenommen. Von der Geltendmachung würde ich nicht anfangen.
- Trotzdem komisch, dass ich über die Kosten nicht informiert wurde -
Wieso auch, wenn bei positiver Annahme, nach Verweigerung der Frage "Hatten Sie Kenntnis von..." eine Erfolgsaussicht bestehen würde?
Der PKF nimmt Fälle an, wo er eine ziemlich hohe Erfolgsaussicht sieht. Du schreibst selbst, dass das wegweisende Urteil nach deinem Prozess kam, also war es vorher nicht sicher und damit auch für den PKF ziemlich kritisch, hättest du die obergenannte Frage mit JA beantwortet.
Außerdem ist eine Pfändung in der Praxis ohne einen Vollstreckungsbescheid nicht möglich, auch hier wieder > Anwalt.
Ich glaube ziemlich stark, dass hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist, nach deinen groben Informationen nach zu urteilen. Für juristische Klarheiten wende dich bitte an eine spezialisierten Kanzlei.
EDIT: Ich habe deinen ersten Satz überlesen. Nun ja, ich denke der PKF übernimmt erstmal die Kosten weil du in Berufung gehen wirst, aufgrund der oben genannten Problematik mit der Kenntnisnahme, was ja nun klar ist und damit noch im zeitlichen Rahmen für eine Berufung in deinem Fall wahrscheinlich.