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Kraut und Rüben - querfeldein

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #165 am: Gestern um 11:26:59 »
Gut, dass ich Donnerstag im Homeoffice war ... knapp vier Stunden habe ich wegen dem blöden Straßenausbau recherschiert.
Damit da aber keine "Lücke" entsteht, habe ich die Zeiten gestern und heute mal lieber nachgearbeitet.

Am Samstag haben wir uns bei einem Nachbarn getroffen ... Das alte Ehepaar hat es sich nicht nehmen lassen, für alle Kaffee und Kuchen aufzufahren ... aber hallo ...
Einer hat nun Speicherplatz in der Cloud geschaffen, wo wir alle möglichen Dokumente für alle ablegen können. So habe ich schon ein Luftbild von 1937 gefunden, allerdings nur für die halbe Strecke, da gab es dann einen Blattschnitt. 1937 war das Sträßchen noch eher ein Karrenweg. Allerdings muss das Haus vom direkten Nachbarn, geplant 1931, da schon gestanden haben. Lt. Hörensagen wurde der Kanal bereits 1935 verlegt.
1937 wurde die Straße und die anliegenden Grundstücke vermessen, ein Jahr später ins Kataster übernommen. Da standen dann auch bereits 10 weitere Häuser. Dies ist wichtig für den Status einer Anbaustraße, wie es das BauGB definiert. Die Grundstücke waren damals großzügig geschnitten, da die Eigentümer sich in den Gärten selbst versorgen sollten. Wir selbst haben einen Hühnerstall aus der Zeit damals abgerissen und alte Mauern, die unter der Grasnarbe verborgen waren, herausgerissen, als wir das Grundstück frei gemacht hatten. Die Mauern trugen Zäune, die den Bereich der Hühner vom Gemüsegarten abtrennten.
Tatsächlich gibt es im BauGB einen Paragraphen, der ein Datum beinhaltet aus 1961 (müsste jetzt nachschauen). Wenn die Straße vorher ausgebaut gewesen ist und auch den damaligen Anforderungen in der Satzung entsprochen haben, gilt die heutige Maßnahme NICHT mehr als erstmalige Herstellung.

Nun hatte ich die Dame von der Stadt schon angeschrieben, dass ich doch gerne ein paar Fragen beantwortet und mit Dokumenten belegt hätte.
Im Luftbild von 1951, die Auflösung ist zeitgemäß grottenschlecht, ist die Straße deutlich in ihrer jetzigen Breite zu erkennen. Ob sie da schon ausgebaut war, ist allerdings trotzdem fraglich. Im Antwortschreiben erhielt ich nicht die damalige Satzung, sondern die Heutige, was mich nicht weiter bringt. Auch ein Verweis auf das preußische Fluchtliniengesetz sagt nichts aus, da es dort um Fluchten etc. geht, die von Bauten zur Straße einzuhalten sind und nicht etwa wie die Straße beschaffen sein muss.
1969 hat ein Nachbar wegen eines Kredites die Erschließungskosten vorab gezahlt. Im Bescheid ist die Rede davon, dass die Straße "in absehbarer Zeit" nicht ausgebaut würde. Dies ist bis heute auch nicht geschehen, weshalb sie wohl auch gereicht haben muss. Zudem erschloss diese Straße 1937 bereits die nächste angrenzende Straße, der noch viele weitere folgten.
Wenn die Straße damals mit dem Kanal zusammen hergestellt worden ist, dann hätten wir rund 90 Jahre Straßennutzung. Dann sollte man ihr ruhig gestatten zu verschleißen und erneuert zu werden. Da ich hier aufgewachsen bin, kann ich bestätigen, dass zumindest die letzten 50 Jahre kein Handschlag zur Verbesserung der Straße gemacht worden ist. Von mir gemeldete Schlaglöcher wurden mit Kaltbetumen geflickt. Im letzten und diesem Jahr wurde Glasfaser verlegt, was den Oberflächenbelag aber auch nicht verbessert hat.
Im Schreiben der Kommune steht zudem drin, dass "statistische Unterlagen" belegen, dass der jetzige Ausbauzustand "Ende der 50-er, Anfang der 60-er Jahre" hergestellt worden sei. Was sind das bitte für Dokumente, die lediglich eine Zeitspanne benennen? Welche Statistik wurde dort geführt und zu welchem Zweck?
Das kommunale Abgabengesetz hat sich Anfang des Jahres geändert. Es umfasst aber nicht die Straßen mit einer "erstmaligen Herstellung". Bei Erneuerungen brauchen die Anlieger nun nichts mehr zahlen.
Angeblich, so wurde mir mitgeteilt, hat der Rat die Straßenbaumaßnahme noch nicht beschlossen. Allerdings findet sich im Netz bei der Stadt ein Hinweis auf einen Beschluss, dass unsere Straße nach KAG abzurechnen sei,  was man aber heute nach BauGB machen möchte, um von uns die Kosten einzuziehen ... Weiterhin gibt es Ratsbeschlüsse, nach denen geprüft werden soll, wie die Kosten nach KAG über die Grundsteuer beglichen werden könnte. Wenn man so will, sollen wir also unsere Straße bezahlen und dann alle anderen Straßen auch anteilig über die Grundsteuer.
OK, das ist alles etwas über den Kamm geschert, doch im Grunde läuft es genau darauf hinaus!
Ich muss mir gleich noch die Begründung zum Kommunalangabenänderungsgesetz heraussuchen und durchlesen ... Sollte uns gegenüber z.B. argumentiert werden, dass der Bürgersteig gebraucht würde, um den Schulweg zu sichern, so habe ich schon Passagen gefunden, die hier für uns sprechen. Für die Infrastruktur ist die Kommune zuständig und nicht der Anlieger ...

Ach ... ich könnte noch so viel schreiben ... z.B. dass es bei der Stadt Probleme in der Poststelle geben muss ... Briefe benötigen hier mindestens 1-2 Wochen, bis sie uns erreichen ... Der vom 31.10. ist am 13.11. hier angekommen, die vom 12. und 13.11. sind erst am 21.11. hier angekommen.

Immerhin ist die Frist verlängert worden, bis zu der wir unsere Einwendungen zum Straßenbau selbst einbringen können. Das steht mir auch noch bevor, darauf zu antworten ... Hier sollen nun zur Verkehrsberuhigung und für die Verbesserung des Mikroklimas 5 Bäume in die demnächst verengte Fahrbahn gesetzt werden. Dadurch entfallen massenhaft Parkmöglichkeiten, die sich dann aber vor und nach den Baumscheiben konzentrieren.
Dadurch werden die Leute den ersten Gang bis zum Anschlag durchdrücken, um schnellstens an der Engstelle vorbei zu kommen, bevor der nächste Gegenverkehr mich an der Weiterfahrt hindert. Was für ein Schwachsinn ... wir haben alle Bäume in unseren Gärten ... die sind weit besser, als die Pflänzchen in den verdreckten Inselchen dort am Straßenrand ...

Jetzt muss ich mir aber erst mal ein paar Brötchen holen gehen ... ich brauche Kraft, um mich weiter aufregen zu können ... :)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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