Gem. Art 12 DSGVO ist das im Einzelfall möglich. Das ergibt sich aus folgendem Wortlaut in Absatz 3:
"Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung."
Auch wenn das eigentlich restriktiv ausgelegt werden sollte, dürftest Du hier keine Chance haben, dagegen vorzugehen. Der Anbieter übt hier natürlich wahrscheinlich eine Hinhaltetaktik aus, bleibt aber in den Grenzen des legalen Handelns. Ich habe das auch ein paar Mal durch. Am Ende erteilen sie die Auskunft.