Hi, hab mal mit einer Anwaltskanzlei telefoniert und mir wurde gesaqgt, dass die Zahlungen zwar vom deutschen Bankkonto auf einem Bankkonto auf einem Konto in der EU gebucht werden, es jedoch auf Offshore-Konten weitergeleitet wird. Für die Zahlungsabwicklung wird zum Beispiel Gesellschaft A auf Zypern gegründet und der Wettanbieter ist Gesellschaft ist B. Den Spielvertrag hast du mit B abgeschlossen, was jedoch meist nur zum "Schein" ein Bankkonto mit paar Hundert USD führt. Wenn Gesellschaft B, die auf Curacao, Isle of Man oder wo auch immer sitzt zur Rückzahlung verurteilt wird, muss erstmal laut Aussagen des RA das deutsche Urteil in dem jeweiligen Land anerkannt werden. Da in jedem Land andere Vorschriften und Gesetze gelten, würde man zur Zeit in einigen Parallelverfahren auf Kanzleien vor Ort zurückgreifen, um die Titel auch vollstrecken zu lassen. Das Problem hier ist, dass der Wettanbieter selbst kaum Geld hat, da es die Gelder auf das "finale Offshore-Konto" verschiebt und somit nichts zu vollstrecken gibt. Und einen Anspruch gegen die Zahlungsfirma, die in der EU gegründet wird worauf das Konto auch läuft, hast du keinen, da du mit denen keinen Spielvertrag abschließt. Deswegen würden laut Rechtsanwalt keine Prozesskostenfinanzierer die Verfahren finanzieren.