Hallo,
ich habe soeben für meinen Klienten eine Ablehnung für die Beantragung einer Ambulanten Rehabilitationstherapie von der Postbeamtenkrankenkasse bekommmen. Begründung ist, dass Spielsucht keine Abhängigkeitserkrankung ist. Hat jemand da Erfahrungen und weiss, wie und ob man dennoch eine Kostenzusage erreichen kann??