Die meisten PKF haben Klauseln in den Prozessfinanzierungsverträgen bzw. Vereinbarungen wo steht wie die Kosten zu tragen sind, wenn der Auftraggeber bzw. Spieler den Vertrag kündigen.
Es gibt meist zwei mögliche Varianten :
a) Die gesamten Kosten, die bis jetzt entstanden sind ( Gerichtskosten, Anwaltskosten, Übersetzungskosten etc.) müssten von dir getragen werden. Wie es mit der Übernahme des gegnerischen Rechtsanwalts aussieht, weiß ich nicht. Dazu bin ich nicht zu sehr in der Materie und habe bis jetzt auch keine Klage zurückgezogen.
b) Bei einem PKF-Vertragsangebot hatte ich gelesen, dass sofern der Mandant nach Tätigwerden des Rechtsanwalts den Vertrag einseitig kündigt, er die Provision übernimmt, die bei der Rückerstattung der gesamten Verluste angefallen werde.
Rede offen mit deinem PKF und dann hast du denke ich die beste Antwort.