Ja, auf deren Seite sind sogar Informationen darüber zu finden was die Mindestsumme angeht. Wenn du einfach die Formulare bei Anbietern ausfüllst und dann die Antwort abwartest (so sieht es für mich aus), möchte ich nur folgendes erwähnt haben:
Bei vielen Formularen beauftragst du den Anbieter verbindlich in deiner Angelegenheit (oft auch mittels extra Haken, dass sofort mit der Dienstleistung begonnen wird und die Widerrufsfrist in diesem Moment erlischt). Wenn du nun parallel deine Fälle bei mehreren Anbietern eingereicht hast, bei denen eine Beauftragung ausgelöst wird, musst du ggf. für entstandene Kosten aufkommen. Denn letztendlich gibt es nur einen Anbieter der die Summe für dich erstreitet - alle anderen hätten nur Kosten generiert. Und diese Kosten müsstest du dann vermutlich tragen (steht meistens genauer in den AGB der jeweiligen Anbieter).