@ Klaeger...
Ganz verstehe ich nicht, warum der Hinweisbeschluss des OLG Frankfurts ein Fehler der Klagepartei war...(wird den Mandanten sicher freuen
![Zunge :P](http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/Smileys/default/tongue.gif)
)
Es heisst doch: "...dass ein Sportwetten-Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung verlorener Sportwetteinsätze gegen ein aus Unionsgründen konzessionsloses Wettbüro hat."
Wo genau lag da der Fehler der Klagepartei?