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Exekutionsverfahren in Malta

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #360 am: 19 Juni 2024, 23:11:17 »
Mir ist ne folgende Idee eingefallen, um erfolgreich gegen einen Anbieter bei einer rechtskräftigen Entscheidung zu vollstrecken.

Was wäre denn, wenn man jemanden bei dem Anbieter bei dem man vollstrecken möchte, registriert und dann eine Einzahlung vornimmt.
Nach einmal umsetzen des Einzahlungbetrags zahlt man den Betrag wieder aus. Als Auszahlungsmethode nimmt man Banküberweisung.

Sobald der Auszahlungsbetrag verbucht ist, kann man die Bankverbindung des Absenders feststellen und daraus dann vollstrecken.

Ist diese Vorgehensweise nicht erfolgversprechend? Oder mache ich es mir zu einfach?

1. Wenn du vollstrecken möchtest, dann hast/hattest du bei dem Anbieter schon ein Konto. Jeder Kunde darf nämlich nur 1 Konto haben. Bei laufender Klage ist das 1. Konto sicher gesperrt. Also Erfolglos.

2. Jede weitere Einzahlung bei dem Anbieter den du verklagt hast, kann zum Verlust des Rechtsstreit führen.

3. Wenn du mal per Banküberweisung ausgezahlt hast, dann schau in deine Kontoauszüge oder fordere sie ggf. von deiner Bank mit der du Ausgezahlt hast.

4. Vollstreckungen werden evtl. nur funktionieren wenn die Anbieter ein Konto in DE führen. Rechtsanwalt fragen?

5. Ich glaube nicht, dass deine Methode hier gern gelesen wird, da du die Idee hast bei einem Anbieter einzuzahlen. Ich weiß, dass es nur darum geht die IBAN herauszufinden, denke aber dass hier die Leute aus diesem Forum keiner mehr Einzahlen sollte. Zum eigenen Schutz und zum Schutz seine Klage nicht in Gefahr zu bringen.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #361 am: 19 Juni 2024, 23:38:44 »
Die iban ist eh eine ausländische. Niemals eine deutsche.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #362 am: 20 Juni 2024, 01:07:05 »
Bin grad mal meine DSGVO Dateien durchgegangen …
Meistens habe ich über Skrill oder per Kreditkarte eingezahlt.

Wenigen Einzahlungen erfolgten über Sofortüberweisung/Giropay…
Ich weiß nicht wie es bei anderen Banken ist, aber bei der Sparkasse findet man bei auf den Kontoauszügen keine IBAN…

Ich kann meinen Zahlungsverkehr vom Girokonto online maximal für die letzten 3 Jahre einsehen…
Das heißt, für alle Zahlungen VOR dem 20.06.2021 finde ich keine IBAN mehr … 🤷🏻‍♂️


Ein Anbieter von der Whitelist hatte 2021 eine deutsche IBAN. Allerdings besaß er diesen Zeitpunkt schon eine Lizenz.

Der EM Sponsor hat eine österreichische IBAN.

⛺️ hatte bereits 2014 eine maltesische IBAN.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #363 am: 20 Juni 2024, 08:19:50 »
Edit: Vollzitat entfernt

Deine Bank muss deine Daten meines Wissens 10 Jahre aufbewahren. Wenn du also die Iban haben möchtest, dann musst du einen Kontoauszug anfordern. Am besten einen von einem Monatsanfang als es Geld gab, denn da hast du sicher eingezahlt  ;D Der Kontoauszug könnte dich zwischen 3 und 5 € Kosten. Ob das zu irgendwas führt, bis auf dass Du dann die Iban hast, das kann ich dir nicht sagen ;D
« Letzte Änderung: 20 Juni 2024, 11:15:39 von Olli »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #364 am: 20 Juni 2024, 09:43:55 »
Ich hab schon alle Kontoauszüge der letzten 10 Jahre.
Entweder im online Postfach oder in Papierform.
Allerdings sind dort keine IBANs zu sehen.

Habe die mir damals geholt, um zu sehen wo ich überall gezockt habe.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #365 am: 20 Juni 2024, 12:01:24 »
Finde die Diskussion um die Iban-Schnitzeljagd sinnlos. Es kann ja nicht nicht vollstreckt werden weil die Iban unbekannt ist, sondern wegen Bill55. Die PKF werden die Ibans der Halunken sicher kennen.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #366 am: 26 Juni 2024, 16:42:28 »
Gehört zwar nicht zum Thema „Malta“ aber vielleicht interessiert es jemanden.

Hab heute die Rückmeldung (inkl. Schreiben) von meinem Anwalt bekommen, das gegen eines meiner Casinos die Klage beim Landesgericht eingebracht wurde. Interessant daran ist, dass als Beklagter der Sitz in Zypern sowie in Curacao angeführt sind.
Ich berichte sobald es Neuigkeiten gibt.


Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #368 am: 27 Juni 2024, 12:41:06 »

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Offline Aris

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #369 am: 15 Juli 2024, 10:23:18 »
Hallo, ich bin neu hier!

Ich habe gehört die Gerichte in Malta gehen jetzt in Sommerpause und vor Oktober passiert nichts mehr.
In Malta werden ständig Fantasie Beweismittel eingebracht , jedoch denke ich das die Richter und Politiker genug geschmiert werden.
Also es bleibt uns nichts übrig als die Casinos, Politiker und die EU-Kommission voll zu spamen und von unserem Recht gebrauch machen.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #370 am: 22 Juli 2024, 10:07:34 »
Habe vor einem Jahr eine Beschwerden bezüglich Bill55 an die Europäische Kommission verschickt.

Bekam am Wochenende diese Antwort:

Thema:  Malta - Ihre Beschwerde CPLT xxxxxxx vom <[registrationDate]>>

Ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde vom 15/06/2023 bezüglich [Betreff], die unter dem Aktenzeichen CPLT xxxxxxx registriert wurde [in case of subsequent correspondence add: und auf unser anschließendes Schreiben vom [date]].

Die Kommission war nicht in der Lage, binnen der allgemeinen Frist von einem Jahr ab der Registrierung der Beschwerde ein Aufforderungsschreiben zu versenden oder den Vorgang zu schließen, da Ihre Beschwerde [in case of subsequent correspondence add: und der anschließende Schriftwechsel] Fragen aufwirft, die einer eingehenden Prüfung bedürfen. Diese findet derzeit statt [explanation to be further elaborated, if necessary].

Ich werde Sie unterrichten, sobald die Prüfung Ihrer Beschwerde abgeschlossen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen worden ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Offline Aris

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #371 am: 22 Juli 2024, 14:10:44 »
Eine absolute Frechheit, was in Malta abgeht.

Ich habe auch mit verschiedenen Anwälten geredet und die haben alle gesagt, dass sich das ins Unendliche herausziehen wird.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #372 am: 22 Juli 2024, 16:20:07 »
Das liegt aber nicht an Malta sondern siehe den Post vorher als Beispiel an der EU Kommission.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #373 am: 22 Juli 2024, 17:36:03 »
Der Witz ist, dass die EU-Regierung so lange braucht, ein unionsrechtwidriges Gesetz zu prüfen und zu kippen. EU-Länder erkennen Urteile an und fertig. Also gilt das hier genau so. Und diese Bananenrepublik schiebt da einen Riegel vor niemand kann etwas unternehmen.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #374 am: 22 Juli 2024, 18:16:56 »
Klar kann man etwas unternehmen, bei 'wichtigen' Dingen sogar gefühlt über Nacht.
Betrifft Landesregierungen als auch die EU.
Gerade bei, ich behaupte das aus meiner Sicht mal, so klaren Verstößen sollte es schnell gehen. Und wenn Malta auf Zeit spielt gibt man ihnen wie bei Klageerwiderungen einfach 3 Monate und kommt nichts wird entschieden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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