Mir ist ne folgende Idee eingefallen, um erfolgreich gegen einen Anbieter bei einer rechtskräftigen Entscheidung zu vollstrecken.
Was wäre denn, wenn man jemanden bei dem Anbieter bei dem man vollstrecken möchte, registriert und dann eine Einzahlung vornimmt.
Nach einmal umsetzen des Einzahlungbetrags zahlt man den Betrag wieder aus. Als Auszahlungsmethode nimmt man Banküberweisung.
Sobald der Auszahlungsbetrag verbucht ist, kann man die Bankverbindung des Absenders feststellen und daraus dann vollstrecken.
Ist diese Vorgehensweise nicht erfolgversprechend? Oder mache ich es mir zu einfach?
1. Wenn du vollstrecken möchtest, dann hast/hattest du bei dem Anbieter schon ein Konto. Jeder Kunde darf nämlich nur 1 Konto haben. Bei laufender Klage ist das 1. Konto sicher gesperrt. Also Erfolglos.
2. Jede weitere Einzahlung bei dem Anbieter den du verklagt hast, kann zum Verlust des Rechtsstreit führen.
3. Wenn du mal per Banküberweisung ausgezahlt hast, dann schau in deine Kontoauszüge oder fordere sie ggf. von deiner Bank mit der du Ausgezahlt hast.
4. Vollstreckungen werden evtl. nur funktionieren wenn die Anbieter ein Konto in DE führen. Rechtsanwalt fragen?
5. Ich glaube nicht, dass deine Methode hier gern gelesen wird, da du die Idee hast bei einem Anbieter einzuzahlen. Ich weiß, dass es nur darum geht die IBAN herauszufinden, denke aber dass hier die Leute aus diesem Forum keiner mehr Einzahlen sollte. Zum eigenen Schutz und zum Schutz seine Klage nicht in Gefahr zu bringen.