haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.02.2024 an Kommissar Breton, welche an
das Referat für Ziviljustiz weitergeleitet wurde. In Ihrer E-Mail beschweren Sie sich
darüber, dass ein rechtskräftiges Urteil aus Österreich gegen ein in Malta ansässiges
Unternehmen auf der Grundlage der kürzlich verabschiedeten Änderung des maltesischen
Glücksspielgesetzes1 nicht vollstreckt werden kann.
Hierzu möchte ich Sie informieren, dass die Kommission derzeit prüft, ob diese Änderung
des maltesischen Glücksspielgesetzes mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zu diesem Zweck
steht die Kommission in Kontakt mit den maltesischen Behörden, die zusätzliche
Informationen vorgelegt haben. Nach der Analyse dieser Informationen wird die
Kommission über die geeigneten Folgemaßnahmen entscheiden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen