So oder so würde ich weiter klagen und positive Urteile sammeln.
Die Vollstreckung der Urteile ist in Deutschland normalerweise 30 Jahre lang möglich, im Ausland weiß ich nicht wie lange, aber ich gehe mal davon aus, dass es auch hier 30 Jahre sind….
Wenn das maltesische Gesetzt dann irgendwann vom EuGH einkassiert wird, was wohl auf jeden Fall passieren wird, kann Mann doch sehr wohl mit seinem deutschen Urteil vollstrecken (Falls es die Firma bis dahin noch gibt…) und würde noch die Zinsen abkassieren.
Außerdem muss man erstmal abwarten, ob Malta das Gesetzt wirklich durchbringt, wenn der politische Druck dann doch da sein sollte