Ich stelle mir das leider auch sehr schwierig vor, da durch EU Austritt die Gerichtsbarkeit nicht klar geregelt zu sein scheint. Eine Vollstreckung vor diesem Hintergrund scheint mir auch sehr schwierig bis unmöglich. Jedenfalls halten sich die PF noch bei dem bekannten C. Betreiber mit B noch zurück und warten ab.
Auf der anderen Seite agieren diese Unternehmen in Europa und eventuell kann man bestimmte Geschäftszweige dieser pfänden bei einem erfolgreichen Urteil. Ist im Prinzip ein international agierendes Unternehmen.