Hallo zusammen,
hat jemand evtl. Erfahrungen ob man die Kosten (Gerichtskosten + Anwaltskosten) für eine Klage als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben kann?
Ich lese online immer nur, dass die Existenz der Person gefährdet sein muss, damit solche Kosten anerkannt werden können.
In meinem Fall stehen durch verzocktes Geld natürlich erhebliche Schulden. Dieses gefährdet doch schon meine Existenz, oder nicht?
Weiß jemand etwas?
Viele Grüße