Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

OLG Hamm urteilt gegen Glücksspielanbieter

  • 18 Antworten
  • 1865 Aufrufe
Re: OLG Hamm urteilt gegen Glücksspielanbieter
« Antwort #15 am: 29 März 2023, 06:53:19 »
Zu der Ungewissheit gehört nun mal auch, das a) ein Anbieter pleite gehen kann, b) niemand einem versichern kann vor Gericht zu gewinnen c) am Ende das Risiko besteht, dass man die Gerichtskosten und Anwaltskosten selber tragen muss.

Ob daher einen die 40% zusätzlich belassen muss denke ich jeder sehr gut abwägen.

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.886
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: OLG Hamm urteilt gegen Glücksspielanbieter
« Antwort #16 am: 29 März 2023, 08:34:37 »
Guter Hinweis. Danke Flute! Was ich noch hinzufügen möchte: die 40% gelten auch als relativ fair.
LG Ilona

Re: OLG Hamm urteilt gegen Glücksspielanbieter
« Antwort #17 am: 29 März 2023, 14:26:46 »
Also das der Betreiber Insolvenz anmelden kann ist ja logisch. Das sollte auch jedem klar sein aber die großen werden es schon überleben. Man muss sich auch den gesamten Spielemarkt anschauen die Umsätze steigen ja und durch die Überraschungen bei der WM sollte die auch Geld übrig haben. Ich finde es interessant alle Kanzleien machen vorher Werbung Sportwetten, letzte 10 Jahre und wenn das Verfahren eröffnet wird. Ja ist noch lange nicht gewonnen. Also 40% schon und gut nur man muss sich auch überlegen von welcher Summe. Geht man ein Vergleich ein der ist schon weniger als der Anspruch, dann davon nur 60%.  Also gegen die großen kann man sich auch Geld von Freunden ausleihen für weniger als 40% :).

Stellt euch mal vor. Wäre das nicht unfair wenn die Stimmung kippen würde gegen die Spieler. Wäre es nicht unfair die schon Verfahren abgeschlossen haben und Geld gesehen haben und die noch ausstehen. Wenn die Rechtsprechung mindestens in einem Bundesland eine Tendenz hat wird die fortgeführt sicherlich. Für die kleineren LG ist es doch eine Hilfe und die wissen dann auch spätestens beim OLG wird es eh einkassiert. Und ein OLG der schon entschieden hat kann ja nicht aufeinmal sagen ne der Spieler hat selbst Schuld. Wäre doch ein Wiederspruch. Die Anbieter wollen erst sehen wie die LG entscheiden, gehen in Berufung um Druck auszuüben. Danach müssen die eh Kosten auslegen. Der Basiszinssatz steigt auch.

Also von daher.

*

Parlor_Trick

Re: OLG Hamm urteilt gegen Glücksspielanbieter
« Antwort #18 am: 29 März 2023, 14:37:38 »
Die Urteilssammlung ist ziemlich transparent:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5731.0.html

Der Anwalt, der am lautesten schreit, ist nicht unbedingt gut.

Beste Grüße.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums