"Auch die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag ist unzulässig, wenn Sie der Forderung, die der Gläubiger geltend macht, widersprochen haben. In diesem Fall ist die Drohung rechtswidrig und stellt strafrechtlich eine versuchte Nötigung (§ 240 StGB) dar (so das Oberlandesgericht Zelle: Az.Auch die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag ist unzulässig, wenn Sie der Forderung, die der Gläubiger geltend macht, widersprochen haben. In diesem Fall ist die Drohung rechtswidrig und stellt strafrechtlich eine versuchte Nötigung (§ 240 StGB) dar (so das Oberlandesgericht Zelle: Az."
Dürfte bei jedem der zurückgebucht hat zutreffen, Paypal Skirll und co.
Schufaeinträge im zusammenhang mit Casino-Spiele sind mir Vorsicht zu genießen, gerade in der Corona-Zeit sind Einträge zu unterlassen diese sind unverhältnismäßig .
Zum Thema Paypal arbeitet am BGB vorbei:
Stichwort Käuferschutz, Ware verkauft Geld erhalten einige Tage später nach erhalt des Paketes wurde der Käuferschutz in Anspruch genommen obwohl alles korrekt war.
Paypal entscheidet zu Gunsten des Käufers, Geld weg ,Ware weg.
Betrug gefördert durch Paypal.
Goolge Nutzen zahlreiche Beispiele.
oder dies:
https://www.cllb.de/internetrecht/paypalkonto-gehackt-schaden-ueber-e-100-00000-cllb-rechtsanwaelte-reichen-fuer-mandanten-klage-gegen-paypal-ein/Selber schon erlebt und daraus resultierte ein Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbescheid (Höhe um die 150 Euro.) Paypal zog den Schwanz ein kurz vor Verhandlungstermin.
Mir wurde unterstellt die Transaktion getätigt zu haben, habe ich aber nicht - belege lieferte Paypal nicht, ich lieferte Paypal ein schreiben vom Krankenhaus das ich zu diesem Zeitpunk operiert wurde, Paypal reagierte nicht.
Die Zahlung wurde in einem russischen Onlineshop getätigt....
Paypal sperrt dein Konto wegen einer Rücklastschrift, du zahlst vorher aber die Rücklastschrift ein und hast noch Guthaben auf dem Konto - Dein Konto wurde wegen Verstoß gegen die AGB geschlossen, was mit deinem Guthaben passiert erfährst du in 30 Tagen.
Guthaben ist sofort auszuzahlen, ansonsten Bereicherung.
Noch mehr Beispiele?
Druck ausüben mehr ist es nicht, wer sich einschüchtern lässt Pech gehabt.
Ich bezog mich auf den Beitrag von Kotek wegen der Verjährung, im CB-Thread hier im Forum oder besser gesagt auch in anderen Foren wurde darauf verwiesen was das LG Ulm entscheidet.
Wenn man jetzt nachdenkt, würde man von selbst darauf kommen, dass Paypal niemanden verklagen wird solange Borns Sache nicht entschieden ist, wer zurückgebucht hat hat aus meiner Sicht gewonnen wer nicht zurückgebucht hat sollte klagen ohne Paypal vorher angeschrieben zu haben, bzw. die Kommunikation einen Anwalt auferlegen.
Paypal prahlt zwar mit dem Urteil aus München aber sie vergessen das Urteil aus Ulm.
Das verletzen der Schutzgesetze trifft jeden Rückbucher genauso wie es Born getroffen hat.
Einen eigenen Beitrag werde ich nicht dazu aufmachen, passt hier rein denke ich.
Abstrus ist das nicht, man muss nur verstehen welches Spielchen die Spielen - ich spreche aus Erfahrung mit unzähligen Inkasso-Unternehmen da sind Drohungen meist nur heiße Luft.