Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das 1000 €-Limit alleine als Beweismittel nicht ausreichend.
Aber sehr wohl prozessrelevant, um weitere DIVERGENZEN (verbotene Angebote/ Wetten (u.a. Ereigniswetten), ggf. sittenwidrige Boni, ggf. sittenwidrige Auszahlungsschikane, CASHOUT, usw.) zu untermauern / eine ausreichende Divergenz zu beweisen.
Für den GlüStV 2021 gilt ja ohnehin ein anbieterübergreifendes Limit und der obligatorische Anschluss an die LUGAS-DB, sodass auch ein paralleles Spiel verhindert werden kann.
Bin gespannt ;-)