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Sportwetten OLG Frankfurt

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #120 am: 03 April 2023, 17:26:47 »
Ja... es stehen wichtige Entscheidungen unmittelbar bevor.

Jede(r) muss für sich abwägen, ob ein Prozess konstruktiv oder destruktiv ist.
Es bestehen bei Sportwetten diverse Interessenkonflikte und es kann auch (subjektiv betrachtet) unfaire Entscheidungen geben.

Ein Richter wird aber immer objektiv entscheiden.

Einige Kanzleien werben Spielsüchtige mit dubiosen Versprechungen an. Deswegen hier eine transparente Diskussion der aktuellen Lage.

Die Anwälte auf der Gegenseite sind nicht ohne. Meistens die besten Juristen in D und die besten wissenschaftlichen Mitarbeiter (alle mit Prädikat ausgestattet). Die kennen alle Tricks.

Es gibt aber auch Kanzleien / Agenturen auf Verbraucherseite, die hervorragende Entscheidungen erstritten haben und mit allen Mitteln -für die geschädigten Verbraucher (Spielsüchtigen)- kämpfen.

PS. wie immer nur meine persönliche Meinung und Ansicht.

Edit:
Es mehren sich aber auch über bekannte Kanzleien kritische Stimmen. (Bewertungen im Internet, Informationspflicht, usw.)
Die Bewertungen können nicht überprüft werden: inwieweit sind die Bewertungen als vertrauenswürdig anzusehen?!
« Letzte Änderung: 03 April 2023, 18:13:55 von Parlor_Trick »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #121 am: 03 April 2023, 19:05:45 »
Wie wäre es denn, mal die Casinos zu bewerten? Gibt’s da irgendwo ein Portal, das eher neutral ist? Also ohne Casino-Werbung, Links und so.
LG Ilona

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #122 am: 03 April 2023, 19:17:03 »
Wie wäre es denn, mal die Casinos zu bewerten? Gibt’s da irgendwo ein Portal, das eher neutral ist? Also ohne Casino-Werbung, Links und so.
LG Ilona
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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #123 am: 03 April 2023, 22:48:47 »
Ein Update von der Anwaltskanzlei Lenne:
Zitat
LG Köln: Lizenzloses Online-Glücksspiel ist rechtswidrig – keine Ausnahme für Sportwetten
Mit dem GlüStV 2012 sollten Sportwetten für den Vertriebsweg Internet erlaubnisfähig gestellt werden.

Bereits im August 2012 kam es daher zu einem europaweiten Ausschreibungsverfahren. Nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers sollten hierbei die zwanzig bestgeeigneten Bewerber eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten erhalten.

Da nicht berücksichtige Anbieter das Auswahlverfahren erfolgreich als intransparent angegriffen haben, wurde das Konzessionsvergabeverfahren gestoppt.

Erste Lizenzen, um Online-Sportwetten veranstalten zu dürfen, wurden im Herbst 2020 erteilt. Trotzdem boten Glücksspielanbieter schon Jahre vorher, neben anderen Glücksspielformen, auch Sportwetten an.

Seitens der Glücksspiellobby wird immer wieder u.a. damit argumentiert, dass aufgrund des gescheiteren Lizenzvergabeverfahrens, der Nichterhalt einer Konzession, allein die Schuld der staatlichen Behörden sei. Letztere hätten das Anbieten von Sportwetten auch verwaltungsrechtlich geduldet, sodass, unter dem Aspekt der „Einheit der Rechtsordnung“, auch eine zivilrechtliche Wirksamkeit von Sportwetten bestünde.

Wie bereits das Landgericht Würzburg (LG Würzburg vom 01.02.2023, Az.: 21 O 2063/21), stellte nun auch das Landgericht Köln richtig fest:

Der zivilrechtliche Schutz für private (natürliche oder juristische) Personen einerseits und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten andererseits stehen grundsätzlich unabhängig nebeneinander. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche hängt nicht davon ab, ob Verwaltungsbehörden öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20 Rn. 53; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, BeckRS 2022, 30706 Rn. 43; KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, GRUR-RS 2020, 49879 Rn. 39).

Bezugnehmend auf die kürzlich ergangene Entscheidung des LG Stuttgarts (LG Stuttgart vom 23.02.2023, Az.: 53 O 180/22), führt das Gericht weiter aus:

Darüber hinaus kann die Beklagte (hinsichtlich der Sportwetten) nicht mit Erfolg geltend machen, ein Verstoß ihrerseits gegen ein gesetzliches Verbot scheide unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung wegen des Verstoßes des Konzessionsverfahrens gegen das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot aus (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2023 - 8 U 102/22).

Es kann insofern zugunsten der Beklagten angenommen werden, dass das mit Inkrafttreten des GlüStV 2012 vom zuständigen Ministerium des Landes durchgeführte Konzessionsvergabeverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt hat, weil das Verfahren eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller dargestellt hat. Es mag auch sein, dass dann, wenn das Erlaubnisverfahren nicht transparent und nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet worden Ist, das Fehlen einer Erlaubnis eine Untersagung der Sportwettenvermittlung nicht begründen kann.

Das Gericht sieht sich indes an die gesetzgeberischen Wertungen gebunden. Eine Beurteilung darüber zu treffen, ob einem Sportwetten-Anbieter eine Erlaubnis zu erteilen gewesen wäre, ist nicht Sache eines Zivilgerichts in einem Verfahren eines klagenden Vertragspartners mit dem Anbieter. Eine Auswahl dahingehend, ob ein Anbieter zwar nicht gesetzeskonform, indes gleichwohl „legal", weil genehmigungsfähig, gehandelt hat, steht einem an die deutschen Gesetze gebundenen Gericht nicht zu (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, BeckRS 2022, 30706 Rn. 45).
Den Ausführungen ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das Veranstalten von Online-Glücksspiel ist ohne die erforderliche Erlaubnis rechtswidrig, hieran vermag auch eine behauptete verwaltungsrechtliche Duldung nichts zu ändern.


Quelle: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/lg-koeln-lizenzloses-online-gluecksspiel-ist-rechtswidrig-keine-ausnahme-fuer-sportwetten.html

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #124 am: 04 April 2023, 13:08:40 »
Weißt du woher die Aussage des LG Köln stammt? Ist das ein aktuelles Urteil oder woher sollen diese Aussagen kommen?

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #125 am: 04 April 2023, 13:44:41 »
Am 30.03.2023 hat das LG Köln zugunsten d. geschädigten Verbrauchers entschieden.
Zivilrecht und Verwaltungsrecht werden getrennt.

Zitat
Im Übrigen stehen der zivilrechtliche Schutz für (Mitbewerber) und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten grundsätzlich unabhängig nebeneinander (BGH, GRUR 2019, 298 Rn. 24 - Uber Black II).

30.03.2023 - LG Köln (Sportwetten und Casino)
Aktenzeichen: 36 O 290/20
Anwalt: Lenne

Weiterer Entscheidungen (LG Köln) / unterschiedliche Zivilkammern (5, 16, 36, 37) / Richter:

Zugunsten d. Verbrauchers:

19.10.2021 - LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 16 O 614/20
https://openjur.de/u/2363375.html
Anwalt: CLLB

16.03.2022 LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 16 O 558/20
https://openjur.de/u/2396037.html
Anwalt: Lenne

02.09.2022 - LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 37 O 317/20
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/37_O_317_20_Urteil_20220902.html
Anwalt: CLLB
Vergleich - nachdem Berufung von der beklagten Partei eingelegt wurde.

30.03.2023 - LG Köln (Sportwetten und Casino)
Aktenzeichen: 36 O 290/20
Anwalt: Lenne
(4)
Zulasten d. Verbrauchers:
08.09.2022 - LG Köln (Sportwetten), Grund:  rechtlicher Schwebezustand - Antrag reicht aus
Aktenzeichen: 5 O 66/20
Berufung OLG Köln (19 U 123/22)
Anwalt: Michaelsen
(1)

Edit:
(Erfahrungen und Erfolge(!) wegen einer ggf. notwendigen Vollstreckung würde ich vor der Erteilung des Mandats klären und vertraglich festhalten?? - nur ein Gedanke)

((RP Darmstadt)?? , rechtswidrige Duldung Casino und Sportwetten auch nach Okt 2020?, Limit?
https://www.bundestag.de/resource/blob/803754/b1c3e7bf8ba867b59650c361c1e33ee0/WD-3-210-20-pdf-data.pdf
)
« Letzte Änderung: 04 April 2023, 21:37:48 von Parlor_Trick »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #126 am: 04 April 2023, 15:42:26 »
Rechtsanwalt Thomas Schopf über den OLG-Beschluss:

Zitat
Der Ludwigsburger Rechtsanwalt Thomas Schopf, der zahlreiche Klagen gegen Sportwetten-Anbieter vertritt, sieht mit dem Urteil des Frankfurter OLG jedoch kein Ende erfolgreicher Klagen. Für die Rechtswidrigkeit reiche es in der Tat nicht aus, dass eine Lizenz nicht erteilt worden sei, wenn dies allein auf europarechtlichen Bedenken der Behörden beruhe, bestätigt er. Allerdings müsse das reale Spielangebot auch genehmigungsfähig gewesen sein – und das sei in aller Regel nicht der Fall. „Das Angebot wäre am Markt nicht zulässig gewesen“, sagt Schopf.

So hätten Sportwetten-Anbieter in vielen Fällen das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören. Mit all diesen Fragen habe sich das OLG in seiner aktuellen Entscheidung nicht befasst, da sie von der Klägerseite verspätet eingebracht worden seien, erläuterte Schopf.

https://www.fr.de/wirtschaft/kein-geld-zurueck-nach-sportwetten-92182067.html

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Flippyhippy

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #127 am: 04 April 2023, 19:27:31 »
Danke für deine Recherchearbeit, das Zusammentragen von Infos / Urteilen und das Teilen hier im Forum.


Rechtsanwalt Thomas Schopf über den OLG-Beschluss:

Zitat
Der Ludwigsburger Rechtsanwalt Thomas Schopf, der zahlreiche Klagen gegen Sportwetten-Anbieter vertritt, sieht mit dem Urteil des Frankfurter OLG jedoch kein Ende erfolgreicher Klagen. Für die Rechtswidrigkeit reiche es in der Tat nicht aus, dass eine Lizenz nicht erteilt worden sei, wenn dies allein auf europarechtlichen Bedenken der Behörden beruhe, bestätigt er. Allerdings müsse das reale Spielangebot auch genehmigungsfähig gewesen sein – und das sei in aller Regel nicht der Fall. „Das Angebot wäre am Markt nicht zulässig gewesen“, sagt Schopf.

So hätten Sportwetten-Anbieter in vielen Fällen das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören. Mit all diesen Fragen habe sich das OLG in seiner aktuellen Entscheidung nicht befasst, da sie von der Klägerseite verspätet eingebracht worden seien, erläuterte Schopf.

https://www.fr.de/wirtschaft/kein-geld-zurueck-nach-sportwetten-92182067.html

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wluchten66

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #128 am: 04 April 2023, 21:31:21 »
Frage: Nach dem OLG, wen kümmern da zivilrechtliche Urteile noch? Mag ja nett sein, wenn die Landgerichte alle pro Spieler urteilen und das Urteil vom dann zuständigen OLG einkassiert wird...(sofern es sich um einen Anbieter handelt, der sich um eine Lizenz bemüht hat).

Die einzigen, die davon profitieren, sind die Anwälte...

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #129 am: 04 April 2023, 21:42:34 »
"Die einzigen, die davon profitieren, sind die Anwälte..."

;-) .. das dicke dicke Geschäft mit Verlusten.

Ich nehme an, dass es wegen der abgeführten Sportwetten-Steuer noch richtig eskalieren wird.
Aber das ist dann eine Auseinandersetzung zwischen Staat / Ländern vs. illegale Wettanbieter?
Rechtswidriges Verhalten schützt ja eigentlich nicht vor der Steuerpflicht? - Illegale Einkünfte der Anbieter sind steuerpflichtig. Wie sieht es mit den nicht versteuerten Casino-Umsätzen der Anbieter aus?

@flippyhippy gerne!
« Letzte Änderung: 04 April 2023, 22:07:06 von Parlor_Trick »

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Flippyhippy

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #130 am: 04 April 2023, 21:46:29 »
Aber in wievielen Fällen hat letztlich das OLG pro Anbieter entschieden!?
Mehrheitlich fallen die Entscheidungen, zumindest Stand jetzt, noch pro Spieler aus…

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #131 am: 04 April 2023, 22:01:34 »
Bisher nur das OLG Frankfurt... viele Landgerichte ignorieren ja auch d. OLG-Beschluss, weil Verwaltungsrecht und Zivilrecht - trotz BGH-Urteil- nicht getrennt werden.

Das sind wichtige Entscheidungen (2023/24):
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte

Das war vor den Gerichten noch gar nicht wirklich entscheidend:
Zitat
das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören.
Offen ist auch, ob eine einzige verbotene Wette (Ereigniswette), Cashout, Limit-Verstoß alle Verträge nichtig macht. Da wegen einer verbotenen Wette der Zustand vor dem rechtswidrigen Gebaren der Anbieter hergestellt werden muss?

GlüStV 2021 sieht den Anschluss an die obligatorische LUGAS-Datenbank vor. Ansonsten darf eigentlich niemand an Wetten teilnehmen. (LUGAS=Verbotsgesetz?)

Viele offene Fragen...
« Letzte Änderung: 04 April 2023, 23:55:17 von Parlor_Trick »

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #132 am: 04 April 2023, 22:44:34 »
Bekommt man irgendwo raus um welche Anbieter und welche Summen es sich bei den Verfahren vor dem OLG handelt?

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #133 am: 04 April 2023, 23:00:28 »
Von 5000 Euro - lebensverändernde Summen.
u.a. der Entain-Komplex (DLA Piper), und der deutsche Marktführer

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wluchten66

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #134 am: 04 April 2023, 23:45:01 »
Welche OLG Entscheide sind denn Pro Spieler ausgefallen? Damit meine ich nur Sportwetten.

 

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