Bisher nur das OLG Frankfurt... viele Landgerichte ignorieren ja auch d. OLG-Beschluss, weil Verwaltungsrecht und Zivilrecht - trotz BGH-Urteil- nicht getrennt werden.
Das sind wichtige Entscheidungen (2023/24):
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte
Das war vor den Gerichten noch gar nicht wirklich entscheidend:
das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören.
Offen ist auch, ob eine einzige verbotene Wette (Ereigniswette), Cashout, Limit-Verstoß alle Verträge nichtig macht. Da wegen einer verbotenen Wette der Zustand vor dem rechtswidrigen Gebaren der Anbieter hergestellt werden muss?
GlüStV 2021 sieht den Anschluss an die obligatorische LUGAS-Datenbank vor. Ansonsten darf eigentlich niemand an Wetten teilnehmen. (LUGAS=Verbotsgesetz?)
Viele offene Fragen...