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Sportwetten OLG Frankfurt

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Online Ilona

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #105 am: 02 April 2023, 09:35:17 »
@Galileo
eine kurze Frage: Bist du über OASIS gesperrt? Falls ja, hätte der Anbieter dich nicht kontaktieren dürfen. In dem Fall könntest du eine Meldung über das Beschwerdeportal der GGL machen.

https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=a2JPTz&c=-1&language=ger


LG Ilona

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #106 am: 02 April 2023, 13:52:47 »
Wichtige Entscheidungen Sportwetten (2023/2024, falls keine Vergleiche geschlossen werden)
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte

Das Verwaltungsgericht Hamburg beschreibt hier eindrucksvoll die wichtigsten Regeln zum GlüStV 2021, die zwingend von Glücksspiel-Anbietern eingehalten werden müssen:

Zitat
Ferner unterliegen auch die Online-Glücksspielangebote, insbesondere die hier relevante Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet, nach dem Glücksspielstaats-vertrag 2021 strengen Vorgaben, die nach dem Willen des Gesetzgebers ähnliche Wirkung entfalten sollen wie die Vorgaben für Wettvermittlungsstellen (BüDrs. 22/2058, S. 9). Bei-spielhaft können dafür genannt werden das anbieterübergreifende Einzahlungslimit (§ 6c GlüStV 2021), die Unzulässigkeit des parallelen Spiels bei mehreren Anbietern (§ 6h GlüStV 2021) oder auch die einzuhaltenden Wartefristen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021). Durch diese Vorgaben begegnet der Gesetzgeber insbesondere dem Problem einer ten-denziell höheren Ereignisfrequenz im Internet und der breiten, jederzeitigen Verfügbarkeit (BüDrs. 22/2058, S. 9). Darüber hinaus trifft der Gesetzgeber durch die Vorgabe des § 6a GlüStV 2021, für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto zu errichten, spezifische Schutzmaßnahmen für vulnerable Personen, die das Internet-Glücksspiel vermehrt wahr-nehmen (vgl. BüDrs. 22/2058, S. 53). Denn mithilfe des Spielkontos können Minderjährige und gesperrte Spieler wirksam vom Glücksspiel im Internet ausgeschlossen werden.
siehe: https://justiz.hamburg.de/resource/blob/655582/898f09e0cf670313c52493b051dfaf08/14-k-698-20-urteil-vom-13-10-2022-data.pdf

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #107 am: 02 April 2023, 14:19:25 »
Quelle?



Wichtige Entscheidungen Sportwetten (2023/2024, falls keine Vergleiche geschlossen werden)
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #108 am: 02 April 2023, 14:37:55 »
Quellen:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5731.0.html
https://www.linkedin.com/pulse/entscheidungssammlung-sportwetten-stefan-michaelsen/?trk=public_profile_article_view

Die Anbieter jubeln über die aktuelle Lage. Eine ungewisse Rechtslage ist ihr Nährboden.

(Die Prozessfinanzierer werden sich wohl eher zurückziehen.)
(Die abgeführte Sportwetten-Steuer ist ein Damoklesschwert.)
(Viele Kläger sind prozessmüde, oder sogar wütend (siehe Berichte in diesem Forum))
« Letzte Änderung: 02 April 2023, 14:42:52 von Parlor_Trick »

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Flippyhippy

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #109 am: 02 April 2023, 15:26:54 »
Sehr schwierig die derzeitige Lage.
Ich hatte diese Woche auch nochmals ein Telefonat mit meinem Anwalt.
Habe ausschließlich Verluste aus Sportwetten erlitten. Nach seiner Aussage war das Urteil des OLG Frankfurt ein Schlag ins Gesicht für die geschädigten Spieler. Sowohl Anwälte als auch Prozesskostenfinanzierer werden sich erstmal stickum halten und die weitere Entwicklung abwarten…

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #110 am: 02 April 2023, 15:51:46 »
Das kann ich überhaupt nicht bestätigen.#
Bei welchem Anwalt bist du?

Mein Anwalt sagt das es überhaupt keinen Einfluss auf laufende Verfahren hat.
Man muss immer individuell den Fall betrachten

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #111 am: 02 April 2023, 15:53:13 »
Hinzu kommt leider auch noch:
(Indirekt ist der Staat / die Länder -aufgrund der abgeführten Sportwetten-Steuer (zwischen 20-80% der Verluste)- Beklagte)
(Ungewisse Vollstreckung falls der Anbieter keine Vermögenswerte (Sicherheitsleistungen) in Deutschland unterhält)
(EU-Vollstreckung (Malta) aufwendig / weiterer Prozess??)
(Illegale Anbieter haben die Abzocke provoziert, und verstecken sich auf Malta und in der Karibik)
(Nicht lizenzierte Anbieter ??)
(ein ungenügender Vergleich wird mit dem Anbieter geschlossen ?? , nur die Rechtsanwälte profitieren ??)


Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat nicht einmal Fürsorge dafür getragen, dass die Anbieter Sicherheitsleistungen bei der Behörde in Deutschland hinterlegen.
Zitat
Der Großteil der Erlaubnisanträge ist beschieden. Dennoch sehen wir teilweise noch ungenügende Mitarbeit seitens der Online-Glücksspielanbieter. Das betrifft sowohl die Zahlung der Sicherheitsleistungen als auch Mängel bei den eingereichten Einzelspielen im Bereich der Virtuellen Automatenspielen.
Quelle: GGL
« Letzte Änderung: 02 April 2023, 16:50:48 von Parlor_Trick »

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Flippyhippy

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #112 am: 02 April 2023, 16:12:51 »
Bin im Erstkontakt mit einem der größeren Rechtsanwaltskanzleien, die sich in diesem Bereich hervortut.
Vielleicht wollte man auch nur ein wenig die Erwartungen dämpfen 100 % des Verlustes wieder zu sehen.
Ich bleibe auch positiv und will es zumindest probiert haben, heißt….Klagen werden definitiv eingereicht.


Das kann ich überhaupt nicht bestätigen.#
Bei welchem Anwalt bist du?

Mein Anwalt sagt das es überhaupt keinen Einfluss auf laufende Verfahren hat.
Man muss immer individuell den Fall betrachten

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #113 am: 02 April 2023, 17:15:19 »
@Michael12 ... es ist ja auch das Geschäftsmodell der Anwälte.
Auch für die Anwälte geht es um richtig viel Geld.

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wluchten66

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #114 am: 03 April 2023, 10:04:07 »
Wofür gibts eigentlich Landgerichte?  8)

Ich halte die Diskussionen und Anregungen hier für sehr wichtig. Es gibt eben ein grosses finanzielles Risiko bei diesen Prozessen (gerade weil eigenrtlich immer 2 Instanzen nötig sind) und wenn man sich vorab eine gewisse Meinung bilden kann, hilft das ungemein.

Daher einfach mal ein Danke an alle, die ihr Wissen weitergeben. 

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #115 am: 03 April 2023, 10:12:52 »
von dieses hin und her und Unsicherheit profitieren außer Spieler alle. Anbieter gewinnen Zeit und mit der Zeit verjährt einiges an Ansprüche. Und die Anwälte kassieren mehr Gebühren umso länger die Geschichte sich zieht. Ist ja auch klar. Ich denke außer Spieler sind alle dagegen dass da schnell eine Klarheit herrscht.

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #116 am: 03 April 2023, 12:35:06 »
@kotek123, leider wahr!
@wluchten66 - Ja die transparente Diskussion ist -entgegen der Ansagen der Marketingdienstleister- sehr wichtig.


Gedanken zum GlüStV 2021 (Anbieter mit Lizenz)

1) § 284 StGB läuft ins Leere:
Zitat
§ 284 StGB ist auf das Spiel an einer gemäß § 1 SpielbG zugelassenen Spielbank schlechthin unanwendbar.

BGH, Urt. v. 25.04.1967, Az.: VII ZR 1/65
https://research.wolterskluwer-online.de/document/be0a5563-7644-4597-ade7-7b0e724a7cf3

2) Zum Limit:
Zitat
a) Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet- Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
b) Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spiel- verträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-4-3&client=12&nr=43576&pos=23&anz=28

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Online Ilona

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #117 am: 03 April 2023, 12:38:40 »
Bitte beachten: Zum Limit gibt es ab 2021 neue Regelungen.
LG Ilona

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #118 am: 03 April 2023, 13:03:30 »
Das stimmt.
Es wird aber nicht leicht.
Man muss auf ausgezeichnete Arbeit seines Anwalts bestehen.

- Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Limitüberschreitung aktiv geduldet.
- Rolle d. LVWA Sachsen-Anhalt unklar! / auch aktive Duldung?
- Lediglich ein Verstoß gegen die Auflage? Aufgabe der Behörde nach § 9 GlüStV 2021?

... viele offene Fragen.

Edit -Gedanken-

(Kein Zivilrichter(in) wird sich dem Tenor eines BGH-Urteils widersetzen. Aber unklar, ob BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07 anwendbar ist?)
(§ 284 StGB fällt als Argumentationsgrundlage weg, um eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeizuführen)
(Sind Auflagen ausreichend, um eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeizuführen? --> unklare Rechtslage --> LG Memmingen verneint jegliche Nichtigkeit (Limit GlüStV 12/20, Ereigniswetten, usw.), da es lediglich Auflagen sind --> Aufgabe der Glücksspielbehörden nach §9 GlüStV 2021)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Gedanken zum GlüStV 12/20-
(Steigt ein Zivilrichter(in) bei der Frage -EU-rechtswidrig?-aus, kann diese(r) jede Klage einfach abweisen.)
(Auflagen/ Verordnungen GlüStV 2012/2020 unklar, ob eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeigeführt werden kann. Aber unklar, ob BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07 anwendbar ist?)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Damoklesschwert-
abgeführte Sportwetten-Steuer (20-80%? der Verluste)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Glücksspielbehörde GGL / LVWA-SachsenA / RP Darmstadt-
Verfolgen die Behörden -rechtswidrig- monetäre Ziele (Glücksspiel-Steuer)?
« Letzte Änderung: 03 April 2023, 21:08:23 von Parlor_Trick »

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #119 am: 03 April 2023, 16:57:21 »
Ich sehe das etwas entspannter, die Rechtslage wird sich durch die OLG‘s noch zu unseren Gunsten entwickeln.

Warum hat man einen Glücksspielstaatsvertrag 2012, wenn die Anbieter (Konzessionsbewerber) sich ja eh nicht dran halten mussten, sprich

1.000€ Grenze
Anbieterübeegreifendes Spielen,
Anbieten von Sportwetten und Casino auf einer Domain,
Spieler mit dem Wunsch einer Selbstsperre wurden nicht in OASIS eingetragen und konnten beim nächsten Wettanbieter weiter ihrer Sucht nachgehen
Ereigniswetten, Cashout usw…

 

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