Ja, es ist ein Standardprozedere, also der 'normale' Verlauf'.
Das wird vom Gericht so festgelegt mit dem Ziel, daß die Parteien sich bestenfalls auf einen Vergleich einigen, um längere Prozesse wenn möglich zu vermeiden.
Eins ist es also ganz gewiß nicht; ein Indikator dafür, wie deren 'Vergleichsbereitschaft', oder gar die 'Grundeinstellung' des Gerichts / Richters aussieht.
Ob das gut ist oder schlecht, weiß also keiner, denn genau wie du, hat auch der Anbieter keinen Einfluß auf die Anwendung der Zivilprozeßordnung.
Um da irgendwelche 'Trends' rauszulesen, bräuchte man daher einen abgedunkelten Raum mit einer schicken Kristallkugel oder eine Ladung Kaffeesatz.